Im Wertpapiergeschäft: sich durch schriftliche Erklärung auf dem Zeichnungsschein zur Übernahme eines bestimmten Betrags neu emittierter Wertpapiere verpflichten. Zeichnungsstelle ist die Bank, die mit der Entgegennahme von Zeichnungen auf neue Wertpapiere beauftragt ist.