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Spin-Off

Unternehmensbeteiligung

Als Spin-Off bezeichnet man die Auslagerung eines Teilbereichs aus einem Unternehmens, welcher fortan als rechtlich selbstständige Gesellschaft operiert.

 

Nach einem Spin-Off werden bestehende Anteilseigner unter Wahrung des bestehenden Eigentumsverhältnisses an beiden Unternehmen beteiligt. Das heißt die Eigentümer des nun verkleinerten Unternehmens sind im selben Verhältnis Eigentümer des verselbstständigten Spin-Offs.

 

Literatur:

Bea, Franz Xaver und Jürgen Haas. Strategisches Management. Stuttgart: 2005, S. 183. 

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