Sie wird von der Kapitalanlagegesellschaft mit der Verwahrung der zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände und mit der Ausgabe und Rücknahme der Anteilscheine beauftragt. Darüber hinaus hat sie auch noch weitreichende Kontroll- und Mitwirkungsbefungnis bei der Abwicklung des Investmentgeschäfts. Durch die Einschaltung einer Depotbank ist das Sondervermögen dem unmittelbaren Zugriff der KAG entzogen.