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Anlagevermögen

Bilanz
Anlagevermögen - ein aktiver Bilanzposten. Zum Anlagevermögen zählen Teile des Vermögens einer Unternehmung, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme ist i. d. R. in der Industrie erheblich höher als im HandeI. Nach dem Bilanzrecht ( § 247 II HGB ) gehören zum Anlagevermögen nur die Gegenstände, die bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Zusammensetzung des Anlagevermögens: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände: z.B. Konzessionen, Firmenwert, geleistete Anzahlungen; 2. Sachanlagen: z.B. Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. Finanzanlagen: z.B. Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens.
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