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Anlage KAP

Steuer

Als Anlage KAP bezeichnet man die Anlage der Einkommensteuererklärung, in dem ein Steuerzahler seine Kapitalerträge deklarieren kann.

 

Die Anlage KAP muss bei der Einkommensteuererklärung nicht in jedem Fall abgegeben werden, da die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch die Abgeltungsteuer grundsätzlich bereits abgegolten ist. Bestimmte Umstände, machen jedoch die Abgabe der Anlage KAP erforderlich. Dazu gehören z. B.:

 

  • Kapitalerträge, die generell keinem Steuerabzug unterlagen
  • Kapitalerträge von Kirchensteuerpflichtigen, die keinem  Kirchensteuerabzug unterlagen
  • Antrag auf Günstigerprüfung durch den Steuerzahler

 

Gerade im letzteren Fall, der Günstigerprüfung, kann sich die Abgabe der Anlage KAP für den Steuerzahler lohnen, da er evtl. eine geringere Steuer zahlen muss.

 

Literatur:

Finanzamt Bayern. Anleitung zur Anlage KAP. Aug. 2011. http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/2011/Anleitu... (Stand: 01.05.2012)

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