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Altersvorsorge-Sondervermögen (AS)

Altersvorsorge

Im 3. Finanzmarktförderungsgesetz wird diese Form der privaten Altersvorsorge geregelt, die es ermöglicht, durch Anlage in besondere Investmentfonds Alterssicherung zu betreiben. AS-Fonds unterliegen speziellen Anlagevorschriften: Innerhalb festgelegter Grenzen dürfen AS-Fonds in die drei Kategorien Aktien, Rentenpapiere und Immobilien investieren. Ziel ist ein ausgewogenes Portfolio, in dem sicherheitsorientierte Investments mit renditestarken Anlagen kombiniert werden. Im Einzelnen dürfen AS-Fonds u. a.

  • nicht weniger als 51 % in Substanzwerten anlegen,
  • nicht weniger als 21 % und nicht mehr als 75 % des Fondsvermögen in Aktienwerte investieren,
  • maximal 30 % des Fondsvermögen in Immobilienfonds oder direkt in Immobilien anlegen,
  • ein Währungsrisiko von maximal 30 % eingehen und
  • derivative Finanzinstrumente ausschliesslich zur Absicherung einsetzen.

Gleichzeitig müssen Spar- / Auszahlpläne und Vermögensumschichtungen bereits vor dem Erreichen des Pensionsalters, in jedem Fall spätestens nach ¾ der Laufzeit, möglich sein.

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