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Abgeltungsteuer

Steuer

Als Abgeltungsteuer wird die Besteuerung von Kapitalerträgen im Privatvermögen bezeichnet.

 

Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 werden private Kapitalerträge pauschal besteuert. Der Steuersatz beträgt 25,00 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer wird direkt vom inländischen Bankinstitut des Steuerpflichtigen abgeführt. Davon betroffen sind Kursgewinne, Dividenden und Zinsen, sofern sie die im Freistellungsauftrag definierten Beträge überschreiten. In einem sogenannten Verlustverrechnungstopf verrechnen die Banken Gewinne und Verluste miteinander. Verluste aus Aktiengeschäften können allerdings nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Besitzt ein Anleger mehrere Bankbeziehungen, kann er Verluste und Gewinne aus verschiedenen Banken in seiner Steuererklärung verrechnen.

 

Vorteile:

  • Einfache Abführung der Steuer direkt durch die Bank – Verlustverrechnung ist innerhalb einer Bank ohne gesonderte Angabe in der Steuererklärung möglich.
  • Sparerpauschbetrag führt bei geringen Kapitaleinkünften zur Steuerbefreiung.

 

Nachteile:

  • Kapitaleinkünfte werden besteuert.
  • Zeitaufwand für Anleger die einem persönlichen Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz besitzen, da sie diesen Steuersatz in der Steuererklärung geltend machen müssen.
  • Verrechnungsbeschränkung bei Aktiengeschäften. Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

 

Beispiel:

Ein Anleger besitzt einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000 EUR, d. h. bis zu diesem Betrag sind seine Kapitaleinkünfte steuerfrei. Folgende Gewinne und Verluste haben sich ergeben:

 

 

Art Kapitalertrag Gewinn/Verlust
Dividenden 800 EUR
Zinseinkünfte Anleihen 1.600 EUR
Aktiengewinne 4.000 EUR
Aktienverluste 2.500 EUR
Gewinne aus Optionsgeschäften 1.500 EUR
Verlust Indexzertifikat 2.500 EUR

 

Wie hoch ist die steuerliche Belastung für den Anleger, wenn die Abgeltungsteuer 25,00 % und der Solidaritätszuschlag 5,50 % beträgt? Für den Anleger fällt keine Kirchensteuer an.

 

Formel:

 Formel Abgeltungssteuer.jpg

 

Rechnung:

 

Art Kapitalertrag

Gewinn / Verlust

Aktiengewinne

4.000,00 EUR

Aktienverluste

2.500,00 EUR

Summe Aktiengewinne

1.500,00 EUR

Dividenden

800,00 EUR

Zinseinkünfte

1.600,00 EUR

Gewinne aus Optionen

1.500,00 EUR

Verlust aus Indexzertifikat

–2.500,00 EUR

Summe der Kapitaleinkünfte

2.900,00 EUR

Freistellungsauftrag

1.000,00 EUR

Steuerpflichtiger Kapitalertrag 

1.900,00 EUR

Belastung Abgeltungssteuer

–501,23 EUR

Kapitalertrag nach Abgeltungssteuer

2.398,88 EUR

Es ergibt sich eine steuerliche Gesamtbelastung in Höhe von 501,23 EUR für den Anleger. Aus Kapitaleinkünften in Höhe von 2.900,00 EUR verbleiben nach Steuer 2.398,88 EUR beim Anleger.

 

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Literatur:

Haas, Ingeborg. Die neue Abgeltungsteuer. München: 2008. S. 12-13.

 

 

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