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Vorzeitige Ablösung. Wann darf die Bank sich weigern?

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
Regelmäßiger Autor
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Kennt jemand von Euch Situationen, in denen sich eine Bank schon mal geweigert hat einer vorzeitigen Ablösung einer Baufinanzierung, auch gegen Vorfälligkeitsentschädigung, zuzustimmen? Benötige ich eine Gesprächsstrategie, wenn ich mich mit dem Gedanken der vorzeitigen Ablösung trage? Wäre dankbar für Euren Rat!

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
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Hallo Pingpong,

 

sofern sich das Darlehen noch innerhalb der Sollzinsbindung befindet und die Möglichkeit einer vorzeitigen Ablösung nicht explizit in den (weiteren) Darlehensbedingungen erlaubt ist, ist die vorzeitige Ablösung gg. Vorfälligkeitsentschädigung Kulanz der Bank.

 

Es gibt eine Ausnahme: wenn das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung ist kann das Darlehen durch den Kunden nach Ablauf von 10 Jahren nach Vollauszahlung gekünigt werden. Hierzu gibt es auch entweder einen BGB-Artikel oder ein BGH-Urteil. Genaueres kann ich dir hier spontan aber nicht sagen.

 

Bei uns in der Bank (nicht Cortal Consors) haben wir noch in den weiteren Bedingungen aufgeführt, dass eine vorzeitige Ablösung möglich ist, wenn das Beleihungsobjekt verkauft wird. In diesem Fall nehmen wir auch keine Vorfälligkeitsentschädigung.

 

Schau dir nochmal, sofern vorhanden, im Darlehensvertrag den Punkt "weitere Darlehensbedingungen" an.

 

Ansonsten ist es, wie gesagt, Kulanz der Bank. Beachte bitte auch, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung relativ teuer sein kann. Schließlich bezieht sich die Berechnung auf den Zinsertrag, den die Bank noch bis zum regulären Ablösetermin bekommen würde. Wenn zur Ablösung ein anderer Kredit aufgenommen werden soll, kann sich der Zinsvorteil für dich durch die Vorfälligkeitsentschädigung stark relativieren.


Regelmäßiger Autor
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Guten Morgen Daniel, vielen Dank für Deine Ratschläge. Mein Ziel ist es, meine mtl. Belastung zu halbieren (Schau mal hier). Die Vorfälligkeit würde ich dafür in Kauf nehmen.

 

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
Gelegentlicher Autor
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Hallo,

 

außer der Kulanz der Bank und dem Sonderkündigungsrecht des Darlehnsnehmers nach Ablauf von 10 Jahren (mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten) gibt es durch die aktuelle Rechtsprechung oftmals noch eine zusätzliche Möglichkeit aus bestehenden Darlehnsverträgen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung herauszukommen.

 

Viele Institute haben in Ihren Darlehnsverträgen eine Widerrufsbelehrung, die den heutigen juristischen Anforderungen nicht genügt und damit unwirksam ist. Ist dies der Fall, fängt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht an zu laufen - das Darlehen kann also auch nach Jahren noch widerrufen werden.

 

Ich habe dazu einen Artikel in meinem BLOG verfasst, den ich hier zum besseren Verständnis der Materie einmal direkt verlinke:

 

http://baufiservice24.de/blog/umschuldung-laufender-immobilien-finanzierungen-ohne-vorfalligkeitsent...

 

Viele Grüße

M. Thiemann

 

 


Regelmäßiger Autor
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@MThiemann vielen Dank für die Info! Widerrufsbelehrung ist leider "sauber" in meinem Vertrag.

 

Habe inzwischen mal ein wenig hypothetisch vorgefühlt bei meiner Bank. Zwischenzeitlich finanziert diese Bank keine Immobilien mehr für Selbständige. Da ich gerade auf dem besten Weg in die Selbständigkeit bin, tue ich dieser Bank ja dann eigentlich Gutes, wenn sie das Risiko in Form meiner Baufi aus ihren eigenen Büchern streichen kann. Von daher gehe ich davon aus, dass sie mich gerne vorzeitig aus der Immobilienfinanzierung "entlassen". Fragt sich jetzt nur, wie ich sie davon überzeugen kann, mir mit der Vorfälligkeit entgegenzukommen. Gibt es da noch irgendeine strategische Chance? 

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
Gelegentlicher Autor
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Tja, viele Möglichkeiten gibt es dann wirklich nicht mehr...

 

Einzig und allein der Hinweis an den Banker, dass Sie als Selbstständiger ja kaum absehen könnten, wie sich Ihre monatlichen Einnahmen entwickeln und es daher künftig vielleicht zu Engpässen bei der pünktlichen Ratenzahlung kommen könnte... 😉

 

Aber Vorsicht. Ich rate definitv nicht zu dieser Vorgehensweise; denn das könnte auch als Drohung verstanden werden. Und letzen Endes hat die Bank immer noch den Daumen auf Ihrer Immobilie... Unabhängig davon müßte Ihre alte Bank einem möglichen neuen Geldgeber auch bestätigen, dass es bei Ihnen zu keinerlei Ratenausfällen gekommen ist.

 

Wann endet denn eigentlich die Zinsbindung für Ihr Darlehen? Gibt es in Ihren Darlehnsbedingungen Hinweise auf Sonderkündigungsmöglichkeit bei sozialen Härtefällen?

 

Viele Grüße

M. Thiemann


Regelmäßiger Autor
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@MThiemann erst einmal herzlichen Dank für die schnellen, konstruktiven Antworten!! 

 

Die Zinsbindung (5,2 %) endet in ziemlich genau 4 Jahren.

 

Hab jetzt gerade die Darelehensbedingungen vor mir: 

  • eine Härtefallregelung gibt es nicht.
  • Sondertilgungen sind ausgeschlossen
  • aber ein Hinweis auf Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehens-Rücknahme oder Objekt-Verkauf ist enthalten

Aufgrund meiner frischen Selbständigkeit wird mir als neuer Darlehensgeber nur meine Hausbank übrig bleiben, die mich schon seit 30 Jahren kennt. Bin mit der Baufi damals da weg (das laufende Giro hatte ich dort gelassen) weil das Konditionsangebot 0,5 % schlechter war. Also meine Hausbank kann nachverfolgen, dass ich immer ohne Probleme gezahlt habe.

 

Richte mein Geschäft gerade auf langfristige Beraterverträge (2-3 Jahr) aus, die mtl. gleichmäßige Honorarzahlungen beinhalten. Läuft gut an und wenn es so weitergeht, werde ich in ca. 3 Monaten ein monatliches Festeinkommen haben, was dem meiner vorherigen Anstellung gleicht, meine Kapazitäten aber längst nicht auslastet. Heißt Geschäft kann und soll noch weiter zulegen und damit die mtl. Einnahmen. Könnten sich damit auch andere Finanzierer motiviert fühlen, die Finanzierung zu übernehmen? Gehe ja mal fast davon aus, dass meine Bank wieder zu den teuersten am Markt gehört.

 

Meine optimale Vorstellung wäre ja, wenn mich der jetzige Finanzierer ohne Vorfälligkeit entlässt im Gegenzug dafür, dass ich ihn von seinem Risiko befreie und meine Hausbank mir einen Wiederkommer-Bonus einräumt, der andere Anbieter für mich uninteressant macht ;o))) Aber ich glaube inzwischen, da bleibt der Wunsch Vater des Gedanken, gelle?

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
Gelegentlicher Autor
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Ich fürchte durch die gerade neu begonnene Selbstständigkeit, können Sie im Moment keine großen Forderungen an ein Kreditinstitut stellen.

 

Einzig und allein den Hinweis an die alte Bank, dass im Darlehnsvertrag sehr wohl die Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragsauflösung vorgesehen ist - dann mit Vorfälligkeitsentschädigung - könnte noch Sinn machen.

 

Das würde ich an Ihrer Stelle aber erst dann tun, wenn sichergestellt ist, dass die neue Finanzierung auch genehmigt wird. Nicht dass Sie nachher mit einer gekündigten Baufi ohne Neuabschluß da stehen... 😉

 

Viele Grüße

M. Thiemann

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
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ja, so sehe ich das auch. Werde dann erst mal meine Hausbank (hoffentlich) klar machen ;o)

 

Vielen Dank für die Tipps!!

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
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Wann werden die Banken auch mal für den Kunden etwas tun

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