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Rückforderung von Bearbeitungsgebühren

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 87
Registriert: 30.09.2014

Liebe Community,

 

sicherlich habt ihr es in den Medien schon längst erfahren, dass die Bearbeitungsgebühren von Verbraucherkrediten (wie z.B. Finanzierung eines KFZ)  unzulässig sind.

 

Dennoch möchte ich diejenigen ansprechen, die eben dieses nicht mitbekommen haben - aber auch diejenigen, die nicht wissen, wie sie ihre Bearbeitungsgebühren zurückbekommen.

 

Was ist passiert?

 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bearbeitungsgebühren bei Ratenkredite unzulässig sind. 

 

Wer ist betroffen?

 

Jeder, der seit 2004 einen Privatkredit auf Raten abgeschlossen und Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt bekommen hat. 

 

Wo sehe ich, ob ich Bearbeitungsgebühren zahlen musste?

 

Die Bearbeitungsgebühren müssten im Kreditvertrag mit aufgeführt sein. Sofern ihr den Kreditvertrag nicht mehr habt, versucht Euer Glück und schreibt die Bank an.

 

Was muss ich tun?

 

Ihr müsst die Bank anschreiben und auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes verweisen. Fordert die in Rechnung gestellten Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen zurück.


Checkliste:

  • Wurde der Kredit nach 2004 abgeschlossen?
  • Wurden Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt?
  • Handelt es sich um einen privaten Ratenkredit?

Sofern die Unterlagen nebst Kundennummer / Kreditnummer nicht mehr aufzufinden sind, ruft die Bank an und lasst Euch die Daten geben. Denn nur dann kann die Bank Euer Schreiben zuordnen und bearbeiten.

 

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Musterbrief:

 

Aufforderung um Erstattung des Bearbeitungsentgeltes

Darlehensvertrag <setzt hier die Kreditnummer / Kundennummer ein>

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der oben bezeichneten Finanzierung haben Sie mir ein Bearbeitungsentgelt für die Finanzierung zum o.g. Darlehensvertrag berechnet.

Dieses Entgelt ist unzulässig.

Die Bearbeitung des Darlehensvertrages und der vorbereitenden Tätigkeiten stellen keine gesonderte Leistung für den Kunden dar, so dass ein Entgelt nicht verlangt werden darf. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 13.05.2014 (XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) entschieden. 

Die Verjährungsfrist ist gem. dem kürzlich getroffenem Urteil nicht anzuwenden.

Ich fordere Sie deshalb auf, das einbehaltene Entgelt bis zum <setzt hier eine Frist von drei Wochen> meinem Konto (<setzt hier die Bankverbindng ein>) gutzuschreiben.

Ebenfalls fordere ich Sie auf, die auf Basis des Vertragszinses zu viel gezahlten Zinsen binnen vorgenannter Frist ordnungsgemäß zu berechnen entsprechend zu verrechnen.

Sofern Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, werde ich den Ombudsmann in Kenntnis setzen und rechtlichen Beistand hinzuziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

<Unterschrift>

 

<Vorname, Nachname>

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Ich hoffe, ich konnte Euch mit diesem Beitrag ein wenig helfen und wünsche Euch viel Erfolg. Gerne könnt ihr mir berichten, ob es geklappt hat.

 

Bei Fragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung.

 

Liebe Grüße

 

Tobias

 

 

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
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Das ist in einer so generellen Art falsch bzw. sehr ungenau. Es empfiehlt sich zunächst das Urteil genau zu lesen und den Sachverhalt mit der eigenen Situatiuon abzugleichen.

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
Regelmäßiger Autor
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Dennoch sollte man sich schnell darum kümmern, da die Verjährung naht. In meinem Fall hat die Commerz Finanz GmbH einfach gar nicht reagiert. Soviel zum Thema, dass die Commerzbank die "neue" Bank ist. Da das Urteil aber auf meine Kfz-Finanzierung 100%ig passt, muss ich also tatsächlich schnell Klagen. Hätte ich mir gern erspart.

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
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Viel Zeit ist nicht mehr. Für betroffene Verträge die zwischen 2005 und 2011 abgeschlossen wurden endet die Frist am 31.12. diesen Jahres. siehe hier

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
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Danke für die Übersicht

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