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Frage zur Vorzeitigen Kreditrückzahlung - Vorfälligkeitsentschädigung

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Enthusiast
Beiträge: 390
Registriert: 05.12.2016

Hallo,

ich beschäftige mich gerade mit einem Verbraucherdarlehen i.H.v. 14.000 EUR.

In den Vertragsunterlagen findet sich folgende Information:

 

Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung kann die Bank gemäß § 502 BGB eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen. In diesem Fall wird sie diesen Schaden nach den vom Bundesgerichtshof für die Berechnung vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere

• ein zwischenzeitlich verändertes Zinsniveau,

• die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme,

• den der Bank entgangenen Gewinn,

• den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand (Bearbeitungsentgelt) sowie

• die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigen.

Die so errechnete Vorfälligkeitsentschädigung wird, wenn sie höher ist, auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge reduziert:

• 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,

• den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.

 

Mir geht es insbesondere um den fettgeschriebenen Teil. Dieser schränkt die Punkte, die vorher aufgezählt wurden m.M.n ein. Somit ist der fettgeschriebene Teil der relevante. Und hierzu meine Frage: Wie genau ist das zu verstehen?

 

Mal angenommen es ist noch eine Restlaufzeit von 2 Jahren vorhanden (von insgesamt 4) und ich zahle 5000 EUR mehr als vorgesehen. Fallen dann nur die 1% von den 5000 EUR an, also 50 EUR?

 

Oder muss ich die Zinsen zahlen, die für die Restlaufzeit noch anfallen würden (so zumindest verstehe ich den zweiten fettgeschriebenen Punkt.

 

Allerdings geht für mich nicht ganz klar hervor, ob der erste den zweiten Punkt sozusagen nichtig macht, da er ja wertmäßig niedriger ist als der 2. Punkt (zum Rückzahlungszeitpunkt wären die Zinsen ja noch höher als 50 EUR).

 

Hoffe der Text ist nicht allzu lang. Würde mich über eine Antwort freuen.

Grüße

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
Enthusiast
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@SmithA1

Punkt 1 und Punkt 2 schliessen sich gegenseitig aus. (entweder/oder)

 

Insgesamt müssen drei Punkte berücksichtigt und werden. Wenn du für dich nur den "maximalen" Betrag errechnen willst reicht hier Punkt 1 und 2 aus.

 

Der Vorfälligkeitsbetrag und Punkt 1 und 2 muss errechnet werden.

ist dieser höher als Punkt 1 und/oder Punkt 2 wird Punkt 1 oder 2 angewendet (der niedrigere).

 

Ist der Vorfälligkeitsbetrag also höher muss Punkt 1 oder 2 verglichen werden.

Sind deine 50 € höher als die noch zu zahlenden Zinsen sind die 50 € fällig. Ansonsten die noch zu zahlenden Zinsen.


Enthusiast
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Danke für die Antwort. Aber dein letzter Satz ist glaube ich nicht richtig. Wenn die noch zu zahlenden Zinsen höher sind als die 50 EUR dann werden die 50 EUR angesetzt.

Reihenfolge wäre nach meinem Verständnis so:

1. Errechneter Entschädigung (Kriterien: verändertes Zinsniveau, ursprünglich vereinbarte Zahlungsströme, entgangener Gewinn der Bank, Verwaltungsaufwand, ersparte Risiko- und Verwaltungskosten)
--> Falls 1 höher ist als 2 bzw. 3 dann gilt 2 bzw. 3

2. 1 Prozent (bzw. 0,5%) des vorzeitig zurückgezahlten Betrags
--> Falls 2 höher ist als 3 dann gilt 3

3. Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte

Sehe ich das richtig?

EDIT:

Ich hab mir das jetzt nochmal durchgelesen (mehrmals). Wahrscheinlich hast du doch recht; Punkt 2 und 3 müssen betrachtet werden und das höhere der beiden (was immer noch niedriger ist als 1) wird genommen.

 

EDIT2:

Im Gesetzestext steht aber:

"(3) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen darf die Vorfälligkeitsentschädigung folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:

1.

1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags oder, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht überschreitet, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,

2.

den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte."
 
Da steht ja "jeweils", das heißt für mich, dass es auch den niedrigeren nicht überschreiten darf und somit gilt der niedrigere Betrag.
 
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
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Um das ganze mal zu veranschaulichen ein Beispiel:

 

Kredit: 14.000 EUR

Zins: 2,49%

Laufzeit: 48 Monate (4 Jahre)

Mtl. Zahlbetrag (Zins+Tilgung): 307 EUR

 

Wenn dieser nun nach genau zwei Jahren vollständig getilgt wird ergibt sich folgendes:

Restkredit nach 24 Monaten = 7.168 EUR

Zinsen für die restlichen 24 Monate (die der Kredit eigentlich noch gehen würde) = 187 EUR

1% der Sondertilgung (Volltilgung des Restdarlehens) = 72 EUR

 

Demnach dürften nur 72 EUR berechnet werden statt der eigentlich noch anfallenden Zinsen i.H.v. 187 EUR.

 

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
Enthusiast
Beiträge: 876
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@SmithA1

Ja, irgendwie ist der Satz mit den 50 € blöd von mir geschrieben.

 

Ohne deine Rechnung auf Richtigkeit zu prüfen hättest du mit deinem Ergebnis recht. Es muss der niedrigste Wert von den drei möglichen genommen werden.

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