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am 23.03.2018 16:28
am 23.03.2018 16:42
am 24.03.2018 11:20
Kann mir jemand aus eigener Erfahrung sagen, was bei Consors unter 'in den nächsten Tagen' zu verstehen ist?
Hintergrund: ich hatte am 14.03. nachgefragt, ob meine und die Steuerbescheinigung meines Mannes abgeschickt wurden, weil die meiner Enkelin am 08.03. eingegangen war und die Post hier recht unzuverlässig ist. Da in unserem Briefkasten öfter mal Post nicht nur für Nachbarn sondern auch für Empfänger aus anderen Orten landet, muss ich davon ausgehen, dass unsere auch nicht immer bei uns ankommt.
Mir wurde gesagt, dass es zu Verzögerungen kommt, weil wir Ex-DAB-Kunden sind. Die Steuerbescheinigungen sollten im 2. Quartal erstellt werden.
Aufgrund eines Postings hier in der Community rief mich am 15.03. eine Mitarbeiterin an und sagte, es sei ein Fehler unterlaufen und sie habe die Erstellung der Steuerbescheinigungen veranlasst. Diese sollten in den nächsten Tagen eintreffen.
Nach etwas mehr als einer Woche sind sie noch immer nicht da.
Dass sowas auch anders laufen kann habe ich nach dem Tod meiner Schwiegermutter erfahren. Am 13.02. habe ich einen Brief mit den Unterlagen für den Depotübertrag auf meinen Mann und die Bitte um Übersendung der Steuerbescheinigungen an ihren Online-Broker geschickt. Am 15.02. waren die Papiere übertragen und am 16.02. die Steuerbescheinigungen im Briefkasten.
am 24.03.2018 12:33
Ich kann deine Frage leider auch nicht beantworten.
@all
Bei Fragen sollte man sich ja an das Startraderteam wenden. "Da werden Sie geholfen."
Dem ist aber nicht so.
Ich habe mich mehrmals telefonisch und schriftlich an das Startraderteam gewandt und erhielt unterschiedliche Antworten. Einen genauen Termin konnte keiner nennen.
Mein Verdacht bestätigt sich immer mehr, dass zwischen den Moderatoren , dem Startraderteam und den Fachabteilungen nicht kommuniziert wird und Reklamationen nicht weitergeleitet werden.
Bei der Consorsbank gibt es keine Termine, wann wichtige Dokumente eingestellt bzw. zugestellt werden.
Ich warte jetzt auf eine Verlustrechnung, deren Gutschrift schon 14 Tage im Verrechnungskonto verbucht ist.
Reaktion auf Reklamation:
1.. erfolgt am WE
2. kann zur Zeit nicht erstellt werden. Bitte um Geduld.
Und Dividendenabrechnungen kommen immer wieder mal verspätet an.
Reaktion: wenn das Geld bei Consors verbucht ist, gibt es eine Abrechnung. Das kann dauern.
Wann die Steuerbescheinigungen und die Erträgnisaufstellungen eingestellt bzw. zugestellt werden?
Reaktion: Im 2. Quartal. Termin lässt sich nicht benennen.
Wetten, dass auch diesmal die Dokumente mit keinem Erscheinungsdatum versehen sind und die Erträgnisaufstellung mit Datum 31.12.17 ins Archiv eingestellt werden, so dass nur findige Kunden dieses Dokument finden!!!
Was wichtig ist, bestimmt die Consorsbank.
Vor einigen Tagen hat sie eine neue wichtige Mitteilung eingestellt, für meine drei Depots sogar in doppelter Ausführung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, für wen diese Mitteilung gilt.
ganz wichtige Mitteilungen werden monatlich im Consors Magazin höchstpersönlich vom CEO Friedrichs anmoderiert : Leicht, leichter , ......
Wenn es so leicht mit der Consorsbank wäre, wäre ich ein ganz zufriedener und treuer Bankkunde.
Die Bank macht mir aber unnötig viel Ärger und Arbeit.
am 24.03.2018 14:13
Hallo Zeitblom,
selbstnutzende Wohnungseigentümer müssen die Jahresabrechnung des Hausverwalters für das Jahr2017 nicht abwarten: Sie haben ein Wahlrecht, ob sie die begünstigten Aufwendungen gem. § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung des Jahres der Zahlung oder des Jahres der Beschlussfassung geltend machen wollen (Siehe BMF-Schreiben vom 09.11.2016, Seite 16, Rz 48!). Der Beschluss über die Jahresabrechnung 2017 wird meistens im Jahr 2018 gefasst, so dass die Aufwendungen des Jahres 2017 in der ESt-Erklärung 2018 geltend gemacht werden können.
Zu beachten ist außerdem, dass viele Hausverwalter die Kosten für Minijobs (z.B. Treppenhausreinigung) falsch als Aufwendungen gem. § 35 a Abs. 1 EStG bescheinigen: Höchstbetrag nur 510 € (oft wg. Putzfrau im eigenen Haushalt bereits ausgeschöpft). Da Wohnungseigentümergemeinschaften nicht am Haushaltscheckverfahren teilnehmen können, sind Minijobs bei ihnen gem. § 35 a Abs. 2 EStG begünstigt: Höchstbetrag 4.000 €! Siehe BMF-Schreiben vom 09.11.2016, Seite 3, Rz. 2, Seite 4, Rz. 11.
Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums zu finden.
am 24.03.2018 16:43
Mein Verdacht bestätigt sich immer mehr, dass zwischen den Moderatoren , dem Startraderteam und den Fachabteilungen nicht kommuniziert wird und Reklamationen nicht weitergeleitet werden.
Zumindest die Moderatoren leiten das weiter. Ich wurde vom Kunden-Service ja aufgrund eines Posts hier in der Community angerufen. Darauf, was dann weiter geschieht haben sie aber wohl keinen Einfluss.
Wann die Steuerbescheinigungen und die Erträgnisaufstellungen eingestellt bzw. zugestellt werden?
Reaktion: Im 2. Quartal. Termin lässt sich nicht benennen.
Damit sollte man dann erst einmal eine Weile Ruhe vor weiteren Rückfragen haben.
Wetten, dass auch diesmal die Dokumente mit keinem Erscheinungsdatum versehen sind und die Erträgnisaufstellung mit Datum 31.12.17 ins Archiv eingestellt werden, so dass nur findige Kunden dieses Dokument finden!!!
Die Wette bezüglich des Datums hättest Du schon gewonnen. Die Erträgnisaufstellung meiner Enkelin habe ich vorliegen. Allerdings enthielt das Begleitschreiben einen Hinweis darauf, dass sie mit diesem Datum ins Online-Archiv eingestellt wurde. Zu finden war sie dann allerdings erst einen Tag später.
Ich verstehe einfach nicht, warum man nicht eine Voreinstellung anbietet, bei der alle ungelesenen Dokumente (egal mit welchem Datum sie versehen sind) angezeigt werden. Es ist einfach nur ärgerlich, dass ich jedes Mal wieder anklicken muss, dass ich nur die ungelesenen Dokumente sehen will und dass dann auch noch ein Datumsbereich vorgegeben ist.
am 26.03.2018 15:08
Hallo an Alle,
ich kann gut verstehen, dass es von "außen" schwer nachzuvollziehen ist, wenn man auf etwas warten soll, was anderen schon zur Verfügung steht.
In der Tat sind noch nicht alle Jahressteuerbescheinigungen versendet worden. Davon betroffen sind ehemalige DAB Kunden mit einem steuerlichen Umsatz in 2017, welcher noch aus DAB Bank Zeiten stammt (vor der Migration DAB Bank in die Consorsbank 2016.
Ein steuerlicher relevanter Umsatz entsteht zum Beispiel bei Reklassifizierungen, wenn eine Dividendengutschrift aus 2016 in 2017 storniert und neu abgerechnet werden musste. Häufig geschehen bei US Dividenden).
Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße
CB_Petra
Community Moderatorin
am 27.03.2018 07:43
am 27.03.2018 12:19
Hallo Zeitblom,
für Putzfrauen im eigenen Haushalt kann das Haushaltsscheck-Verfahren der Knappschaft Bahn See = Minijobzentrale angewendet werden. Die gesamten Abgaben i.H. von nur 14,80 % zahlt in voller Höhe der Arbeitgeber. Der Minijobber hat keine Abzüge. Das Verfahren ist supereinfach online abzuwickeln. Die Abgaben werden nach Lastschriftermächtigung halbjährlich vom Konto des Arbeitgebers abgebucht. In der Anmeldung ist die Sozialversicherungsnummer des Minijobbers für die Prüfung anzugeben, ob mehrere Minijobs der Putzfrau zusammen den Höchstbetrag von 450 € pro Monat übersteigen. Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt für den Abzug gem. § 35a Abs. 1 EStG gilt die automatisch erstellte Bescheinigung der Knappschaft Bahn See nach § 28h Absatz 4 SGB IV für das Finanzamt.
am 27.03.2018 12:57