Servas, @_Lukas_ ,
als Österreicher hast Du in diesem Punkt zwei Möglichkeiten:
a) Du bist Steuerinländer (Wohnsitz und steuerliche Ansässigkeit in D)
=> Du wirst steuerlich misshandelt wie wir Piefkes halt auch.
b) Du bist Steuerausländer (Als Steuerausländer gilt jede natürliche Person, die weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland unterhält.), was vermutlich zutrifft.
Dann unterliegst Du mit wenigen Ausnahmen nicht den Regelungen zum Kapitalertragsteuerabzug. Ob und in welcher Höhe Du die in Deutschland erzielten Kapitalerträge in Deinem Wohnsitzland versteuern musst, hängt von den Besteuerungsvorschriften Deines Wohnsitzlands bzw. ggfs. von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Das Formular zur Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit findest Du hier.
Ab Vorliegen des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars wird der Finanzdienstleister vom Kapitalertragsteuerabzug Abstand nehmen; vorher nicht, und was bereits abgezogen wurde, bekommst Du - zumindest von der Bank - nicht wieder.
Die Meldung Deiner Erträge aus Zins- und Dividendenzahlungen erfolgt gemäß ZIV (Zinsinformationsverordnung) an Deinen Heimatfiskus, ned dass dem aner auskummt.
Habe die Ehre.