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Wie lange müssen Sie arbeiten?

19.02.2015 16:55

Wann geht’s in Rente? Schon mit 63 Jahren?

 

Für die meisten ab 1964 Geborenen ist die Rente mit 67 Jahren heute der Regelfall. Ausnahmen von dieser Regelung und die Tatsache, dass für ältere Mitbürger das Rentenalter nur schrittweise in Richtung der Altersgrenze von 67 Jahren steigt, blieben in der öffentlichen Diskussion allerdings oft außen vor.

 

In diesem Jahr kam eine neue Ausnahme hinzu, welche einen Renteneintritt ohne Abschläge vor dem Erreichen des 67. Lebensjahres ermöglicht und für viel Furore sorgte: die sogenannte Rente ab 63. Wer nun allerdings denkt, diese Neuregelung betrifft alle gesetzlich Rentenversicherten und macht der Rente mit 67 vollständig den Garaus, täuscht sich sehr. Die Rente ab 63 ist eben wirklich eine Ausnahme und es gibt Bedingungen, die für den frühen Rentenbeginn erfüllt sein müssen. Wer genau profitiert also von der Neuregelung?

 Wie lange muss ich arbeiten- Rente mit 63.jpg

 

Sie sind Nutznießer der neuen Rente ab 63?

Diese abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren gibt es erst seit dem 01. Juli 2014. Laut online verfügbarer Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können von dem früheren Rentenbeginn anfangs pro Jahr bis zu 200.000 Personen einen Nutzen ziehen. Die Voraussetzungen für die Rente ab 63 Jahren sind allerdings recht eng gesteckt und weisen einige Feinheiten auf. Das Wichtigste sei hier in Kürze erwähnt:

  • Jahrgänge: Die Rente mit tatsächlich 63 Jahren ist auf bestimmte Jahrgänge zugeschnitten. In der öffentlichen Diskussion tritt oft in den Hintergrund, dass aus der Rente mit 63 Jahren schrittweise eine Rente mit 65 Jahren wird – soll heißen: Es existiert eine Staffelung, welcher Jahrgang wie lange arbeiten muss. Nur wer vor dem 01.01.1953 geboren ist und dessen Rentenbeginn nach Einführung der Neuregelung liegt, erfüllt eine erste wichtige Voraussetzung für die Rente mit 63 Jahren. Spätere Jahrgänge müssen auch bei der sogenannten Rente ab 63 länger arbeiten – so etwa der Jahrgang 1963, dessen Vertreter für den Rentenantritt erst 64 Jahre und 10 Monate alt werden müssen.

  • Beitragsjahre: Es müssen bei allen, die den früheren Rentenbeginn nach der aktuellen Neuregelung in Anspruch nehmen möchten, 45 Beitragsjahre zusammengekommen sein. Welche Zeiten dabei zählen, ist durchaus komplex geregelt.

Daher sollte sich jeder, der sich für die Rente ab 63 interessiert, individuell bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, ob er es tatsächlich auf die 45 Beitragsjahre schafft und ob auch die übrigen Bedingungen erfüllt sind. Wer sich vorab informieren möchte, findet zum Beispiel ein nützliches FAQ zur Rente mit 63 auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

 

Kritik an der Rente ab 63 Jahren

 

Die Rentenpolitik ist ein heißes Eisen. Kein Wunder also, dass auch bei der Rente ab 63 Jahren nicht mit Kritik gespart wird. Wer das neue Konzept für sich nutzen kann, wird sich zwar freuen. Ob das Konzept aber gesamtgesellschaftlich wirklich sinnvoll ist, lässt sich durchaus kritisch sehen. Immer wieder werden etwa Befürchtungen laut, dass die neuen Regelungen zu intensiv genutzt werden könnten, was für Gesellschaft und Wirtschaft nachteilig sein könnte. Auch der Umstand, dass wohl in der Mehrzahl Männer aufgrund der vorzuweisenden Anzahl an Beitragsjahren die Nutznießer der Reform sein werden, lässt sich bemängeln. Manche Vertreter der jungen Generation werden sich zudem fragen, welche Auswirkungen die Einführung von Rentenverbesserungen auf ihr eigenes Auskommen im Alter haben wird. Die Frage, ob wirklich ausreichend Budget für Rentengeschenke zur Verfügung steht, ist hier zentral.

 

Keine Rente mit 63 und dennoch früher in Rente?

Die Rente ab 63 sollte nicht verschleiern, dass es parallel auch andere Optionen gibt, die verhindern, dass manche Rentenversicherte tatsächlich bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssen. Eher in Rente – und das sogar ohne Abschläge? Ja, das geht! Einige Sonderregelungen machen es möglich.

 

Der Klassiker dabei ist, dass Sie zu der Gruppe der zwischen 1947 und 1963 Geborenen zählen. Diese Jahrgänge können seit der Einführung der Rente mit 67 zwar auch nicht mehr abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen. Sie müssen aber auch nicht bis Ultimo – sprich bis sie 67 Jahre alt sind – warten. Die Regelaltersgrenze wurde hier schrittweise angehoben: Im Jahr 1947 Geborene müssen warten, bis sie 65 Jahre und einen Monat alt sind; der Jahrgang 1963 geht beispielsweise erst mit 66 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente.

 

Wichtig: In Ihrem persönlichen Fall können auch andere Gründe dazu führen, dass Sie eher abschlagsfrei in Rente gehen können. Beispielsweise im Falle einer Schwerbehinderung. Vielleicht ist dieses sogar so wichtig, dass Sie Abschläge in Kauf nehmen. Lassen Sie sich also immer individuell beraten und über alle Folgen eines früheren Renteneintrittes aufklären.

 

Was können junge Generationen erwarten.jpg 

Was hat die junge Generation zu erwarten?

 

Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre hat sicherlich bei vielen Deutschen für Empörung gesorgt. Verständlicherweise, denn sie hat großen Einfluss auf den geplanten Lebensabend. Wer sich heute in seinen 20ern oder 30ern befindet, hat sicherlich ein offenes Ohr für die Sorgen seiner Eltern, die nun oft länger arbeiten müssen als geplant. Aber auch wenn die junge Generation Verständnis für den Unmut der Älteren aufbringen kann, beim Gedanken an die eigene Rente wird manchem flau im Magen.

Dass es langfristig bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren bleibt, daran darf zumindest gezweifelt werden. Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer weniger Junge müssen für die Renten der Älteren aufkommen und zugleich privat für ihr eigenes Alter vorsorgen. Dies sind Gründe genug, warum sich vor allem sehr junge Menschen heute noch nicht auf die aktuellen Regelaltersgrenzen verlassen sollten und ihren Lebensabend sehr viel sorgfältiger planen müssen als vorangegangene Generationen.

 

Die Geschichte zeigt, dass es immer wieder Änderungen gab, die bestimmten, wer wann in Rente gehen konnte – bei Einführung der Gesetzlichen Rentenversicherung lag die Regelaltersgrenze für die Rente sogar zuerst bei 70 Jahren. Und das zu einer Zeit, als die Lebenserwartung noch sehr viel geringer war als heute. Vor diesem Hintergrund erscheint ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren für die heutige junge Generation schon fast Luxus. Da bleibt nur, die Entwicklungen, die diesbezüglich kommen werden, abzuwarten und zu hoffen.

 

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Für zahlreiche gesetzlich Rentenversicherte – nicht alle! – geht es erst ab einem Alter von 67 Jahren in Rente.
  • Zum 01. Juli 2014 wurde die Rente ab 63 eingeführt. Trotz der Neuregelungen ist es nur einem recht eng gefassten Personenkreis möglich, tatsächlich mit 63 abschlagsfrei in Rente zu gehen.
  • Aus der Rente mit 63 wird zudem langsam, aber sicher eine Rente mit 65 Jahren.
  • Die Rente ab 63 Jahren ist unterschiedlichster Kritik ausgesetzt.
  • Auch abseits des Konzeptes „Rente ab 63“ gibt es ein paar Möglichkeiten für gesetzlich Rentenversicherte eher – sprich vor 67 Jahren – in Rente zu gehen.
2 Kommentare

Aufsteiger

Es gibt unglaublich viele gute Ratschläge zur Rente und Meinungen die im Widerspruch zueinander stehen.

Die Regelanwartschaft zur Altersrente muss 45 Jahre betragen. Tatsache und leider von jüngeren Einzahlern unbeachtet ist, dass das relevante Eintrittsalter in das Erwerbsleben, sich immer weiter zum späteren Zeitpunkt verschoben hat. Ähnlich sieht es bei den beitragslosen Anerkennungszeiten an. Die "Rente" wurde nach u. nach von den Politikern zu einem sozialen Sicherungssystem umgebaut,  die zahnlosen Selbstverwaltungen der Rentenversicherungsträger konnte das leider nicht verhindern.

Ich kann mich noch sehr gut an Zeiten erinneren, als die kapitalgedeckten privaten Rentenversicherungen mit ihren Angeboten, keine Chance gegen die LVA, BfA usw. hatten.

 

Übrigens niemand muss bis 67 arbeiten, allerdings setzt das voraus, dass man über eigene u. ausreichende Mittel bis zum regulären Rentenbezugszeitpunkt verfügt. Leider ist auch mir bekannt, dass bei vielen Mitmenschen hier viel Unkenntnis vorhanden ist.

 

Das mal nur als so bemerkt.

 

 


Enthusiast

Generationen von Regierungspolitikern haben das Beitragskapital der Einzahler in die Rentenversicherung verbraten, indem sie viele Rentengeschenke machten, für deren Ausgaben eigentlich der staatliche Haushalt die Kosten tragen sollte, bzw weil die entsprechenden Arbeitgeberanteile wegfielen. Und da der Staatshaushalt nicht noch mehr Schulden machen wollte, nahm man das Geld aus dem Rententopf der Beitragszahler.