Wie Sie bei einer Scheidung finanziell negative Folgen vermeiden können, indem Sie einige Regeln beachten.
Rund 180.000 Paare treten in Deutschland jährlich vor den Scheidungsrichter. Statistisch wird jede dritte Ehe geschieden, in Großstädten jede zweite. Den Regularien der Ehe liegt im Wesentlichen ein Modell der klassischen Hausfrauen-Ehe zugrunde, dennoch bilden Eheverträge die Ausnahme. Und das, obwohl der Streit ums Geld häufig ein Auslöser für die spätere Scheidung darstellt.
Rechtsgrundlage
Gibt es keine gesonderte Vereinbarung, lebt ein Paar nach der Hochzeit automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Für viele Paare ist diese Regelung vollkommen ausreichend, Eheverträge sind vor allem sinnvoll bei Unternehmern und Paaren, bei denen einer der Partner über ein großes Vermögen verfügt. Auch binationale Ehen sind mit einem Ehevertrag gut beraten, damit im Falle einer Scheidung keiner der Partner umfassende Rechte aus dem Ausland geltend machen kann.
Doch entgegen der verbreiteten Meinung müssen Eheleute nicht mit dem Tag der Eheschließung alles teilen. Ganz im Gegenteil: Beide bleiben Alleineigentümer aller Güter, die sie vor und während der Ehe erwerben. Im Falle der Scheidung ist jedoch ein Vermögensausgleich fällig.
Das heißt, häuft einer der Ehepartner ein größeres Vermögen an als der andere, muss er vom Überschuss die Hälfte an den Partner abtreten. Erbt einer der Partner ein Haus, gehört es ihm auch weiterhin, lediglich der Wertzuwachs wird geteilt. Zugrunde liegt hier das Anfangsvermögen der Partner am Tag der Eheschließung sowie das Endvermögen des Tages, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde.
Schulden
Die landläufige Vorstellung, dass ein Ehepartner für die Schulden des anderen haftet, trifft nicht zu. Die Schulden eines Ehepartners werden nicht automatisch zum eigenen Problem. Nur wenn dieser einen Darlehensvertrag unterschrieben oder eine Bürgschaft übernommen hat, besteht die Verpflichtung, für die Schulden des Partners einzutreten.
Gemeinsames Eigentum
Existiert gemeinsames Wohneigentum, verfügen beide Parteien bis zum Tag der Scheidung über gemeinsames Wohnrecht. Danach entscheidet der Grundbucheintrag über den Eigentümer – unabhängig davon, wer für die Finanzierung des Hauses oder der Wohnung aufkam. Allerdings muss der Eigentümer den Partner entschädigen. In der Praxis stehen in den meisten Fällen indessen beide im Grundbuch und keine Partei kann die andere ausbezahlen, sodass es zur Veräußerung des Eigentums kommt.
Versicherungen
Viele Versicherungen laufen in einer Ehe gemeinsam. Nach der Scheidung muss sich damit gegebenenfalls einer der Partner um eine neue Kranken-, Haftpflicht- oder Hausratversicherung kümmern. Achtung: Die Hausratversicherung gilt bereits ab dem Tag der Trennung nur noch für den tatsächlichen Versicherungsnehmer, alle anderen gemeinsamen Versicherungen verlieren mit dem Tag der Scheidung die Gültigkeit.
Bei Lebensversicherungen kommt es vor allem darauf an, den Begünstigten der Versicherung zu ändern, damit im Todesfalle nicht der Ex-Partner die Versicherungssumme erhält.
Unterhaltszahlungen
Die Zeiten der lebenslangen Unterhaltszahlungen sind in der Regel vorbei. Grundsätzlich ist jeder Partner für sein eigenes Auskommen verantwortlich. Nur der Nachwuchs und das Elternteil, welches Kinder unter drei Jahren betreut, erhalten regelmäßig monatlich Alimente.
Doch gibt es hier zahlreiche Ausnahmen: Ist einer der Partner krank oder hat seinen Beruf aufgegeben, um sich um die gemeinsamen Kinder zu kümmern, und findet sich infolgedessen nach langer Berufsabwesenheit kein adäquater Job, tritt der Expartner für den Unterhalt ein. Auch bei der erfolglosen Suche nach einem Betreuungsplatz für das Kind oder bei Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger muss derjenige, der erwerbstätig ist, weiterhin Unterhalt zahlen.
Versorgungsausgleich bei Renten
Im Rahmen eines Versorgungsausgleichs vergleichen Gerichte die Rentenansprüche der beiden einstigen Eheleute, wenn diese länger als drei Jahre verheiratet waren. Neben gesetzlichen Ansprüchen finden Betriebsrenten und Leistungen aus der Ärzte- und Rechtsanwaltsversorgung Berücksichtigung. Dem schlechter gestellten Partner stehen dabei 50 Prozent des Überschusses zu.
Vermögen
Unter Umständen erhalten Sie mit der Scheidung eine größere finanzielle Summe zugesprochen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem neu erlangten Vermögen ist erforderlich, welcher die neue Lebenssituation und die persönlichen Ziele berücksichtigt. Auch bezüglich der Risikoneigung ist eine Finanzberatung vor einer Investition oder Geldanlage häufig sinnvoll.
Fazit
Ein Ehevertrag ist nicht immer erforderlich, um im Falle einer Scheidung eine gütliche Einigung zu erlangen. Probleme kann es insbesondere bei Unternehmern mit eigenen Firmen, gemeinsamem Eigentum oder ungleichen Vermögensverhältnissen geben. Finanziell nachhaltig können sich hingegen Rentenansprüche und Unterhaltszahlungen auswirken.