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Was tun, wenn die Girokarte weg ist?

02.08.2018 09:24

Die Girokarte ist weg – dieses Szenario jagt wohl jedem Verbraucher einen gehörigen Schrecken ein. Lesen Sie hier, was in so einem Fall zu tun ist.

 

Schätzungen zufolge sind in Deutschland rund 100 Millionen Girokarten im Umlauf. Immerhin mehr als 90 Prozent der Verbraucher hierzulande nutzen diese Karten regelmäßig oder gelegentlich, um Geld abzuheben oder bargeldlos zu bezahlen. Die Girokarte ist weg – dieses unangenehme Erlebnis haben bereits viele Bankkunden gehabt. Zum Glück muss der Verlust der EC-Karte keine gravierenden Folgen haben, vorausgesetzt Sie reagieren als Betroffener sofort. 

 

Karte sperren und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei erstatten

 

Sobald Sie feststellen, dass Sie die Karte entweder verloren haben oder sie gestohlen wurde, sollten Sie eine Sperrung beantragen. Zu diesem Zweck rufen Sie eine Telefonnummer an, die als zentraler Sperr-Notruf für alle deutschen Bankkunden eingerichtet ist.

 

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Die Notrufzentrale ist zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar. Im Inland wählen Sie die Nummer 116 116, wenn Sie sich im Ausland aufhalten, die +49 116 116. Alternativ ist es selbstverständlich auch möglich, Ihre Karte bei der kontoführenden Bank zu sperren. Es erweist sich als sinnvoll, die IBAN-Nummer bereit zu halten, die Sie bei diesem Anruf angeben müssen. Um Ihre Kontonummer stets schnell zur Hand zu haben, empfiehlt es sich, diese im Taschenkalender zu notieren oder im Smartphone abzuspeichern. Das Gleiche trifft auf die zentrale Sperr-Notrufnummer zu, um für Notfälle gut gerüstet zu sein. In jedem Fall sollten Sie sich zu Beweiszwecken aufschreiben, wann Sie diesen Anruf getätigt haben.

 

Die Anrufe bei der zentralen Notrufnummer für Kartensperrungen sind aus dem Inland kostenfrei. Nachdem ihr Anruf eingegangen ist, erfolgt die Sperrung. Danach kann niemand die Karte für PIN-gebundene Transaktionen wie das Geldabheben vom Konto oder unbare Bezahlaktionen in Geschäften und bei Dienstleistern vor Ort oder im Internet nutzen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass Sie einen Kartendiebstahl oder -raub bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige bringen. Lassen Sie sich eine Kopie der Anzeige aushändigen und bewahren Sie diese auf. Die Polizei nimmt eine weitere Sperrung der Karte vor: Die sogenannte KUNO-Sperrung verhindert, dass Kriminelle Ihre Karte für Umsätze im Rahmen des elektronischen Lastschrift-Verfahrens mit Unterschrift nutzen. Die Abkürzung KUNO steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“ und hat das Ziel, als gemeinsame Initiative von Polizei und Handel, den Kartenmissbrauch zu unterbinden. Die Polizei meldet den Kartenverlust an die KUNO-Kooperationspartner des Einzelhandels, die eine Sperrung der Karte für derartige Lastschrifttransaktionen vornehmen.

 

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Begrenzte Haftung des Karteninhabers

 

Bestimmt fragen Sie sich, wie hoch Ihr maximaler Verlust ausfallen kann, wenn Ihnen Ihre Girokarte abhanden kommt. Im Regelfall ist dieser auf die Summe von 150 Euro begrenzt. Zu diesem Schaden kann es nur in dem Zeitraum zwischen Kartenverlust und Kontensperrung kommen. Sobald Verbraucher den zentralen Sperr-Notruf über den Kartenverlust informiert haben, sind sie von der Haftung befreit.

Allerdings gilt diese Regelung nur, wenn dem Karteninhaber keine grobe Verletzung seiner Sorgfaltspflichten nachzuweisen ist. Zu einer derartigen Pflichtverletzung zählt die Weitergabe der PIN-Nummer an Dritte. Auch das Notieren der PIN-Zahlenkombination auf der Karte kann zu einer vollumfänglichen Haftung bei Verlust der Karte führen. Gerichte unterstellen regelmäßig, dass PIN-Transaktionen mit einer verlorenen oder gestohlenen Girokarte nur möglich sind, wenn der Karteninhaber nachlässig mit der PIN umgegangen ist. Aus diesem Grund trägt der Geschädigte in der Regel die Beweislast in Gerichtsverfahren und muss nachweisen, dass er die PIN sorgfältig geheim gehalten hat.

 

Weitere Schritte

 

Falls Sie Ihre EC-Karte verlegt oder verloren haben, sollten Sie ein paar Tage abwarten, ob Sie diese nicht doch wiederfinden. In diesem Fall können Sie die Girokarte einfach entsperren lassen. Bei einem Diebstahl oder Raub beantragen Sie am besten sofort eine neue Karte, denn deren Ausstellung nimmt ebenso wie die Zusendung einer neue PIN ein paar Tage in Anspruch. Für das Ausstellen und Zusenden einer neuen Girokarte fallen Gebühren an, die direkt vom Konto abgebucht werden.

Das Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ gilt auch für den Verlust der Girokarte. Nach der Sperrung der Karte sollten Sie die Umsätze auf Ihrem Konto aus diesem Grund zeitnah und sorgfältig überprüfen. Wenn Ihnen dabei unautorisierte Bezahlvorgänge oder Abhebungen auffallen, nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit der Polizei und Ihrer Bank auf. Transaktionen, die per Lastschrift vorgenommen wurden, können Sie außerdem innerhalb einer Frist von sechs Wochen bei Ihrer Bank widerrufen.

 

Fazit:

 

  • Wenn Ihre Girokarte gestohlen wurde oder verschwunden ist, sollten Sie diese sofort über einen Anruf bei der zentralen Notrufstelle oder Ihrer Bank sperren lassen
  • Die Haftung für Transaktionen mit gestohlenen oder verlorenen Girokarten ist begrenzt
  • Der Handel und die Polizei betreiben das KUNO-Sperrsystem

 

Ist Ihnen schon einmal die Girokarte abhanden gekommen? Wie haben Sie reagiert? Tauschen Sie sich gerne mit anderen Lesern aus.