abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Was Sie bei Auslandsdividenden beachten müssen

10.01.2024 11:08

Aktien im Ausland zu erwerben ist sehr einfach. Schwierig wird es erst bei der Besteuerung der ausgeschütteten Dividende. Immer wenn Dividenden oder Zinsen von einem Land in ein anderes fließen, hält der Fiskus beiderseits der Grenzen die Hand auf. Normalerweise gilt der Grundsatz, dass derjenige, der in Deutschland steuerpflichtig ist, seine Steuern in Deutschland bezahlt. Doch bei Dividenden helfen Doppelbesteuerungsabkommen oft nur wenig.

 

Weiterführende Informationen und Hintergrundwissen erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe von „MyDividends“, die wir Ihnen im Anhang als PDF zur Verfügung stellen.

 

Auslandsdividenden Zahlung.jpg

 

Die Besteuerung ausländischer Dividenden

 

Gewinnausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften unterliegen in den meisten Fällen automatisch einer doppelten Besteuerung. Der Staat, in dem der Kapitalertrag entsteht, erhebt eine Quellensteuer. Diese fällt am Tag der Ausschüttung nach der Hauptversammlung an und wird vom Ertrag abgezogen. Dem deutschen Anleger wird die bereits um die Steuer geschmälerte Dividende überwiesen.

 

Auch der deutsche Fiskus möchte seinen Anteil an den Einnahmen erhalten. Nach dem Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags von 801 Euro macht er die Abgeltungssteuer von 25 Prozent geltend. Dazu fallen der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer an. Dabei werden die Quellensteuerabgaben zu gewissen Teilen berücksichtigt. Ist auf eine Dividende bereits Quellensteuer abgeführt worden, greift das Doppelbesteuerungsabkommen. Bis zu einer Höhe von 15 Prozent rechnet der deutsche Staat die Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer an.

 

 

Bis zu 15 Prozent Quellensteuer sind kein Problem

 

Verlangen die ausländischen Behörden eine Quellensteuer von bis zu 15 Prozent, muss der Anleger keine höhere Belastung als bei deutschen Aktien tragen. Das ist beispielsweise bei japanischen Wertpapieren der Fall. Die in Japan geforderten 15 Prozent Quellensteuer werden komplett auf die Abgeltungssteuer angerechnet. Um die Abgeltungssteuer-Quote von 25 Prozent zu erreichen, erhebt der Staat hier lediglich eine Rest-Steuer von 10 Prozent. Anders sieht es aus, wenn die Belastung höher liegt. Die Schweiz genehmigt sich über die Verrechnungssteuer gleich satte 35 Prozent der Dividenden, die ins Ausland abfließen. Das bedeutet für Sie, dass von einem Ertrag von 1.000 Euro lediglich 650 Euro nach Deutschland gelangen. Hier rechnet der Staat nur 15 Prozent der Belastung auf die Abgeltungssteuer an und verlangt weitere 10 Prozent Steuern, im vorliegenden Beispiel also weitere 100 Euro. Insgesamt wurden also 450 Euro einbehalten. Für Sie bedeutet das eine Mehrbelastung von 20 Prozent, die Sie sich aus der Schweiz zurückholen können.

 

 

Kein einheitliches Verfahren

 

Für Anleger, die in Schweizer Aktien investieren, ist es relativ einfach, die zu viel abgeführte Steuer zurückzufordern. Die schweizerische Finanzverwaltung arbeitet wie das sprichwörtliche Uhrwerk und bearbeitet Erstattungsanträge schnell. Anleger mit britischen Aktien im Bestand haben es noch leichter. Die Briten verzichten bei ausländischen Anlegern auf jegliche Quellensteuer. Ihre britischen Dividenden werden ebenso behandelt wie Erträge aus dem Inland.

 

 

Frankreich fordert einen komplizierten Weg

 

Die französischen Finanzbehörden behalten 30 Prozent der Dividende als Quellensteuer ein, davon rechnet der deutsche Staat 15 Prozent auf die Abgeltungssteuer an. Um die weiteren 15 Prozent geltend zu machen, gibt Ihnen Frankreich vier Jahre Zeit. Allerdings ist der bürokratische Aufwand hoch. Das entsprechende Formular darf nur über die Depotbank und Lagerstelle der Wertpapiere eingereicht werden. Selbst wenn Sie das Formular selbst ausfüllen, lassen sich die Lagerstellen diesen Dienst gut bezahlen, so dass sich eine Rückforderung oftmals kaum lohnt.

 

 

Lange Wartezeiten in Italien

 

26 Prozent behalten die italienischen Steuerbehörden als Quellensteuer ein. Innerhalb von vier Jahren muss der Anleger die von Deutschland nicht berücksichtigten 11 Prozent geltend machen. Die Behörden in Italien bearbeiten die Anträge extrem langsam. Wartezeiten von bis zu 10 Jahren sind keine Seltenheit. Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie italienische Aktien in Ihrem Depot haben möchten. Ähnlich wie bei französischen Papieren sollten Sie Aufwand und Nutzen genau abwägen.

 

 

Aktuelle Quellensteuersätze auf ausländische Dividenden im Überblick:

 

  • Belgien: 27 Prozent
  • Frankreich: 30 Prozent
  • Großbritannien: 0 Prozent
  • Irland: 20 Prozent
  • Italien: 26 Prozent
  • Japan: 15 Prozent
  • Kanada: 25 Prozent
  • Liechtenstein: 0 Prozent
  • Luxemburg: 15 Prozent
  • Niederlande: 15 Prozent
  • Norwegen 25 Prozent
  • Österreich: 27,5 Prozent
  • Schweiz: 35 Prozent
  • USA: 30 Prozent

 

Dividende bei Auslandsaktien.jpg

 

 

Die notwendigen Formulare sind online erhältlich

 

Anleger erhalten eine Übersicht über die Höhe der jeweils geltenden Quellensteuer und vereinbarte Doppelbesteuerungsabkommen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Es ist sinnvoll, diese Unterlagen zu studieren, bevor ausländische Aktien in das Depot aufgenommen werden. Das BZSt stellt Ihnen die benötigten Formulare zur Verfügung, um zu viel abgeführte Quellensteuer im Ausland zurückzufordern.

 

 

 

 

 

 

Facts (1).png

 

  • Die Quellensteuer kann ausländische Dividenden empfindlich schmälern.
  • Je nach Land ist die Rückforderung der Steuern mehr oder weniger kompliziert.
  • Eine Quellensteuer bis zu einer Höhe von 15 Prozent rechnet der Fiskus in den meisten Fällen auf die Abgeltungssteuer an.
  • Bei der Auswahl ausländischer Aktien sollten neben der Rendite auch die Quellensteuer und das Erstattungsverfahren berücksichtigt werden.

 

 Wie genau findet man eigentlich dividendenstarke Aktien?

 

MyDividends.JPGDie Zeitschrift „MyDividends“ der Consorsbank liefert Ihnen einen Einblick in die Welt der Dividenden und unterstützt Sie bei der Suche passender Aktien.

Zudem können Sie dividendenstarke Aktien für Ihr Depot finden, indem Sie in der Consorsbank Wertpapier-Suche den Filter „Dividendenrendite“ hinzufügen. Anschließend können Sie im Kurssnapshot der Aktien weitere Kennzahlen recherchieren.

 

 

My Dividends.jpg

 

 

 

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Dividenden auf Auslandsaktien? Berichten Sie uns in den Kommentaren davon!

 

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Er klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die Blogredaktion übernimmt damit keine Gewähr und/oder Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität sowie Richtigkeit der Inhalte und Darstellungen. 

 

 

 

🖊 Übrigens: Wir haben diesen Blogartikel am 28.04.2016 veröffentlicht. Das Datum wird bei Änderungen automatisch aktualisiert – lediglich die Formatierung haben wir nachträglich für Sie optimiert und zusätzlich ein Inhaltsverzeichnis ergänzt.

16 Kommentare

Häufiger Besucher

Bei den Schweizer Aktien, wie z.B. Nestlé und Novartis, meldet man über snapform seine Dividendenbruttobeträge an die Schweizer Steuerbehörde und erhält davon anschließend 20 % zurück. 

Beispiel: 500 CHF Bruttodividende, davon 20% entspricht 100 CHF Rückerstattung.

Damit sich die Schreibarbeit lohnt, kann man bis 3 Jahre zurück einen Antrag stellen.


Regelmäßiger Autor

Schöner Artikel, aber unsere kundenunfreundliche Consorsbank sollte endlich mal auch wie es mit den USA gemacht wird, die Quellensteuervorabbefreiung für die Kunden installieren.

Ich finde es unglaublich, das man diese Möglichkeit immer noch nicht angeboten hat.


Community Manager

Hallo liebe Blog-Leser,

 

vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Blog-Artikel und Ihre zahlreichen Kommentare!

 

@ Gude:  besten Dank für Ihren Hinweis auf den Prozentsatz auf die Quellensteuer in Luxemburg. Tatsächlich ist es so, dass die Quellensteuer gemäß Bundeszentralamt hier zwischen 0 und 15% variiert. Den Link zur Tabelle finden Sie im Blog-Artikel. Um Missverständnisse zu vermeiden, wurde es auch jetzt so im Text vermerkt.

 

@Tenebrae: vielen Dank für Ihre Beiträge. Informationen zur US-Quellensteuer finden Sie ausführlich bei uns im Bereich Finanzwissen unter anderem auch die Antwort auf Ihre Frage. https://wissen.consorsbank.de/t5/Steuern/Informationen-zur-US-Quellensteuer/ta-p/2603. Bei individuellem Klärungsbedarf können Sie gerne Ihr persönliches Betreuungsteam kontaktieren. Die Kollegen helfen Ihnen gerne weiter.

 

@immermalanders: lieben Dank für Ihre richtigen Antworten auf die Fragen unserer Community. Schön, dass Sie Ihr Wissen mit unseren Mitgliedern teilen.

 

@SkyHH: besten Dank für Ihren Hinweis. Diese Idee wurde bereits von einem Mitglied im Ideenbereich unserer Community eingereicht. An der damaligen Aussage hat sich aktuell nichts geändert. Die Quellensteuervorabbefreiungen ist aufgrund des enormen Abwicklungsprozesses leider gegenwärtig nicht möglich.  

 

Weitere Informationen zur Abgeltungssteuer finden Sie in diesem Bereich auf unserer Website.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die Woche

Viele Grüße aus Nürnberg

Ihr Consorsbank Online Team


Häufiger Besucher
Habe die Rückerstattung in der Schweiz und in Spanien beantragt. Die Schweiz war problemlos. Keine drei Monate später war das Geld auf dem Konto. Neue Komplikation in 2015: Tax Voucher. Wird von der Consorsbank seit diesem Jahr aber mit der Dividendengutschrift unaufgefordert zugesandt. Auf die Rückerstattung aus Spanien warte ich seit 10 Monaten. Das Verfahren (Beantragen einer Steuernummer, Ausfüllen des Erstattungsantrags) war deutlich komplizierter als in der Schweiz. Schade, dass in der EU noch dieser Papieraufwand nötig ist. Dafür wird der Energieverbrauch von Staubsaugern und der Verbrauch von Plastiktüten geregelt. Das Erstattungsverfahren ist auch der Grund, warum ich keine französischen Aktien kaufe. Meine spanischen habe ich ebenfalls verkauft. Was nutzt eine Dividendenrendite von 5 %, wenn 1/5 als Quellensteuer abgezogen wird?

Häufiger Besucher

Was merkwürdig für mich ist, dass für ABB (bei Consors) keine Schweizerische Abgeltungssteuer einbehalten wird, für Novartis (bei Mitbewerber) aber wohl.

Offensichtlich gibt es Unterschiede bezüglich der Banken oder der Dividenden zahlenden Firmen???

Ein Mitbewerber erledigt die Anträge für die Schweiz per General-Auftrag, theretisch zumindest. Auf kürzliche Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass 2015/2016 tatsächlich in Bearbeitung sei. Geld ist bis jetzt aber noch nicht geflossen. Jetzt kommt man nun seitens der anderen Bank auch für 2014 noch in die Puschen. Der Service soll 25,- €/Antrag kosten, das lohnt sich doch (wenns funktioniert).

Consors sollte diesen Service auch anbieten, vielleicht geht die Rückzahlung ja sogar schneller als beim Mitbewerber.


Autorität

Hallo @Detti,

 

für die ABB Dividende wird keine Steuer einbehalten, da sie ausschließlich aus den Kapitalreserven gezahlt wird. Bei Firmen, die einen Teil ihrer Gewinne als Dividende auszuzahlen, muss die Dividende versteuert werden.

Einen interessanten Artikel zu steuerfreien Dividenden in der Schweiz gibt es auf der Seite "Fananzen und Wirtschaft" aus der Schweiz.

Der verlinkte Artikel stellt keine Anlageempfehlung dar. Jeder Anleger muss selbst entscheinden, welchen Wert er zu welchem Kurs kaufen bzw. verkaufen will.

 

Viele Grüße

immermalanders

 


Enthusiast
Quellensteuer zurückholen – wie und welche Kosten fallen an: Im aktuellen Heft (20/2016) von Börse Online gibt es einen ausführlichen redaktionellen Artikel dazu – sehr zu empfehlen. Sehr detailliert wird das für USA, Schweiz, Frankreich, Spanien und Norwegen beschrieben.

Enthusiast
Hier meine positiven Erfahrungen mit der Schweiz: Alle Details und meine Kosten - https://wissen.consorsbank.de/t5/Sonstige-Themen/Geb%C3%BChren-Schweiz-Quellensteuer-R%C3%BCckforder...