Experten erwarten in den kommenden Jahren häufiger und heftigere Unwetter. Erfahren Sie hier, wo und unter welchen Bedingungen eine Versicherung gegen Elementarschäden sinnvoll ist.
Starkregen, Schlammlawinen, Überschwemmungen: Das Wetter macht häufiger Probleme. Eine Elementarschadenversicherung fängt das finanzielle Risiko auf. Viele Verbraucher denken, dass eine Versicherung gegen Elementarschäden nur in ausgewiesenen Hochwassergebieten sinnvoll ist. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber, dass Starkregenereignisse jederzeit und nahezu überall auftreten können. Lesen Sie hier alles über diesen wichtigen Baustein im Versicherungsschutz.
Was ist eine Versicherung gegen Elementarschäden?
Die Elementarschadenversicherung ist ein Baustein in der Wohngebäude- und Hausratversicherung. Eine normale Wohngebäudeversicherung bietet Schutz gegen:
- Sturm ab Windstärke 8
- Hagel
- Blitzschlag
- Leitungswasser
In der Hausratversicherung ist der Schutz in Standardverträgen ebenso geregelt. Mit der Versicherung gegen Elementarschäden kann der Versicherungsschutz gegen Aufpreis um die folgenden Risiken erweitert werden:
- Überschwemmung
- Rückstau, auch durch Starkregen
- Erdbeben
- Erdrutsch, Erdsenkung
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Die verschiedenen Risiken können nicht einzeln versichert werden. Die Elementarschadenversicherung als Erweiterung von Wohngebäude- und Hausratversicherung versteht sich immer als Komplettpaket gegen alle aufgeführten Gefahren. Allerdings bestehen beim Versicherungsschutz einige Einschränkungen. Daher gilt es, die Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss genau zu studieren.
Dringt beispielsweise bei Starkregen Wasser aus der überlasteten Kanalisation über die Abwasserleitungen ins Haus ein, leistet der Versicherer nur, wenn funktionstüchtige Rückstauventile vorhanden sind. Erdrutsche und Erdsenkungen, die auf Bautätigkeiten oder den Bergbau zurückgehen, sind nicht versichert. Auch Sturmfluten sind von der Versicherung ausgeschlossen. Ein durch Hochwasser steigender Grundwasserspiegel, der das Mauerwerk durchnässt, ist ebenfalls nicht versicherbar.
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Die Prämienberechnung für den Versicherungsschutz
Die Versicherer greifen für die individuelle Risikoeinschätzung auf das ZÜRS-System (Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen) der staatlichen Wasserämter zurück. Die Unterteilung erfolgt in vier Zonen:
- Zone 1: Hochwasser tritt seltener als alle 200 Jahre auf
- Zone 2: Hochwasser tritt alle 50 bis 200 Jahre auf
- Zone 3: Hochwasser tritt alle 10 bis 50 Jahre auf
- Zone 4: Hochwasser tritt öfter als alle 10 Jahre auf
Hausbesitzer und Mieter, die in ZÜRS-Zone 4 wohnen, haben es schwer, einen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden zu erlangen. Einige Versicherer bieten in Hochrisikogebieten keinen zusätzlichen Schutz gegen Elementarschäden an. Andere erheben so hohe Prämien und Risikozuschläge, dass der Versicherungsschutz unbezahlbar wird. Die verschiedenen Versicherungsunternehmen berechnen das Risiko bis auf die Hausnummer genau und interpretieren die Risikolage durchaus unterschiedlich. Daher lohnt sich bei Problemen die Anfrage bei verschiedenen Anbietern.
Wie schnell ist Versicherungsschutz gegen Elementarschäden möglich?
Sofort bei Abschluss einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung die Elementarschäden mitzuversichern, ist die einfachste Möglichkeit. Bei einigen Anbietern greift der Versicherungsschutz sofort zum vereinbarten Vertragsbeginn. Im Idealfall besteht der Schutz bereits ab null Uhr nach Vertragsunterzeichnung. Es ist allerdings auch möglich, dass sich das Versicherungsunternehmen vorbehält, die Möglichkeit des Versicherungsschutzes gegen Elementarschäden zuerst zu prüfen.
Dann beginnt der Schutz in der Regel 14 Tage nach dem eigentlichen Vertragsbeginn, sofern das Unternehmen den Antrag auf Elementarschadenversicherung nicht ablehnt oder Risikozuschläge fordert. Die separate Prüfung nutzen häufig Direktversicherer, die den Antrag elektronisch annehmen und diesen Teil manuell prüfen.
Bestehender Vertrag ohne Elementarschadenversicherung – was tun?
Es ist nicht möglich, die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei dem einen und den Versicherungsschutz gegen Elementarschäden bei einem anderen Anbieter abzuschließen. Besteht bereits ein Vertrag ohne die Erweiterung um Elementarschäden, bleiben dem Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten:
- die Umschreibung des Vertrags auf einen Tarif mit Versicherungsschutz gegen Elementarschäden
- die fristgerechte Kündigung des alten Vertrags und der Abschluss eines neuen mit Elementarschadenversicherung bei einem anderen Anbieter
Um möglichst zeitnah den Versicherungsschutz zu genießen, ist in der Regel die Umschreibung des Vertrags sinnvoll. Wie schnell und unkompliziert das möglich ist, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Bei einigen Unternehmen genügt ein Anruf, um die Änderung wirksam werden zu lassen. Andere Unternehmen verlangen vorab einen unterschriebenen Vertrag. Schwierig kann es werden, wenn das zu versichernde Objekt in einem Hochrisikogebiet liegt.
Kein bezahlbarer Versicherungsschutz erhältlich?
Wer direkt am Wasser wohnt, genießt eine einzigartige Atmosphäre. Der Nachteil der besonderen Wohnlage ist allerdings, dass wahrscheinlich keine Elementarschadenversicherung zu bezahlbaren Konditionen erhältlich ist. Besitzer und Bewohner solch gefährdeter Immobilien sollten sich im Falle eines Falles nicht auf finanzielle Nothilfen von Bund und Land verlassen.
Es ist sinnvoll, für eventuelle Schäden durch Hochwasser oder Schnee ausreichend hohe Rücklagen zu bilden. Ähnlich wie für die spätere Sanierung sollte ein finanzielles Polster für Schäden durch extreme Wetterphänomene aufgebaut werden.
Fazit:
- Eine Elementarschadenversicherung schützt vor finanziellen Belastungen nach Hochwasser, Starkregen oder Lawinen.
- Der Versicherungsschutz ist als Erweiterung für die Wohngebäude- und Hausratversicherung erhältlich.
- Die Prämie richtet sich nach dem Hochwasserrisiko am versicherten Ort.
- Insbesondere direkt an Flüssen ist ein Versicherungsschutz nur schwer erhältlich.
- Starkregenereignisse nehmen zu, daher ist die Erweiterung des Vertrags sinnvoll.
Haben Sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen? Gab es dabei Schwierigkeiten oder haben Sie gar keinen Versicherungsschutz erhalten? Wie schützen Sie Ihr Haus und Ihr Hab und Gut vor Starkregen, Hochwasser oder Schnee? Diskutieren Sie mit!
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