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Steuerbescheid prüfen: Ist alles berücksichtigt, was Sie absetzen wollten?

11.02.2016 12:06

Für viele Steuerzahler ist der Steuerbescheid ein Grund zur Freude: Denn durchschnittlich weist er eine Steuererstattung von rund 800 Euro aus. Heißt das jedoch, Sie können ihn unbesehen einfach abheften? Besser nicht. Es lohnt sich, den Steuerbescheid genau zu prüfen. Denn nur innerhalb eines Monats nach dessen Zugang haben Sie noch die Möglichkeit, Fehler, die sich zu Ihren Ungunsten auswirken, korrigieren zu lassen. Womöglich fällt dadurch Ihre Steuerersparnis bzw. -erstattung noch größer aus.

 

Steuerbescheid


 

Steuerbescheid und Steuererklärung Punkt für Punkt vergleichen


Grundlage Ihrer Prüfung ist Ihre Steuererklärung. Eine Kopie davon haben Sie sicherlich behalten, bevor Sie das Dokument an Ihr Finanzamt geschickt bzw. elektronisch übermittelt haben. Blättern Sie zunächst Ihren Steuerbescheid durch, um eine erste Orientierung zu bekommen.


Auf Seite 1 finden Sie die Höhe der festgesetzten Steuern und die Angabe, ob eine Nachzahlung oder eine Erstattung fällig ist und wie hoch diese ausfällt. Ab Seite 2 sehen Sie, wie das Finanzamt Ihre Einkünfte ermittelt hat, die Sie versteuern müssen. Hier sind in Kurzform Ihre Zahlen eingetragen, aufgeteilt in Ehemann und Ehefrau (bei gemeinsamer Veranlagung). Diese Auflistung ist nach Einkunftsarten getrennt. Die Einkunftsarten haben Sie auch in der Steuererklärung getrennt deklariert. Jede Anlage entspricht dabei grob gesagt einer Einkunftsart. Also:

 

  • Anlage N für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, 
  • Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 
  • Anlage SE für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, 
  • Anlage KAP für Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Anschließend folgen die Ausgaben. Vergleichen Sie auch die Zahlen des Finanzamts mit Ihren eigenen Angaben zur jeweiligen Einkunftsart. Bei Anlage N ist außerdem ein Vergleich der übernommenen Zahlen mit denen auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sinnvoll.

 

Vergleichen müssen Sie auch die Zahlen aus dem Bescheid mit Ihren Angaben aus dem Mantelbogen sowie der Anlage Kind. Auch hier gilt: Überprüfen Sie die Zahlen, ob sich diese korrekt im Steuerbescheid wiederfinden. Schauen Sie, dass das Finanzamt auch alles übernommen hat, was Sie steuermindernd geltend gemacht haben, vor allem die Werbungskosten (z. B. Dienstreisen, doppelte Haushaltsführung), Sonderausgaben (z. B. Vorsorgeaufwendungen) und außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten).


Hilfreich sind auch die „Erläuterungen zur Festsetzung“, die den reinen Zahlentabellen folgen. Denn darin wird erklärt, wo und warum es Abweichungen zu Ihren Angaben gibt oder bestimmte Kosten nicht anerkannt wurden. Sie können dann entscheiden, ob die Begründung schlüssig ist oder nicht.


Vergessen Sie auch nicht, die allgemeinen Angaben zu überprüfen. Besonders wichtig: Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer sowie Name und Kontoverbindung. Es wäre doch fatal, wenn durch eine Falschangabe Ihre Steuererstattung auf dem Konto einer anderen Person landen würde!


Was tun bei Fehlern und Abweichungen?


Schätzungsweise jeder dritte Steuerbescheid ist fehlerhaft, meint der Bund der Steuerzahler. Es kann also gut sein, dass Sie Abweichungen entdecken. Hier gilt: Lassen Sie nur das korrigieren, was sich zu Ihren Ungunsten auswirkt. Hat das Finanzamt einen Fehler gemacht, durch den Sie fälschlicherweise mehr Steuern sparen, brauchen Sie das nicht zu melden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 4.12.2012, Aktenzeichen: VIII R 50/10). Der Fiskus kann Ihnen später deswegen keine Steuerhinterziehung oder – auf Amtsdeutsch – „schuldhafte Steuerverkürzung“ vorwerfen.

Steuerbescheid prüfen

Einspruch einlegen oder Berichtigungsantrag stellen


Normalerweise wehren Sie sich gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid, indem Sie binnen eines Monats Einspruch einlegen. Das sollten Sie aus Beweisgründen stets schriftlich tun. Machen Sie in Ihrem Einspruch klar, gegen welchen Punkt im Steuerbescheid er sich richtet und warum Sie anderer Auffassung sind als das Finanzamt. Ein Musterschreiben bietet der Bund der Steuerzahler im Internet an. Auch vergessene und daher nicht berücksichtigte Belege können Sie via Einspruch nachreichen.

 

Aber Achtung: Das Finanzamt prüft bei der Gelegenheit den ganzen Bescheid noch einmal und korrigiert ggf. auch weitere Fehler, die es dabei womöglich findet. Das kann nachträglich Nachteile für Sie bringen. Allerdings bekommen Sie in diesem Fall eine Benachrichtigung – und damit die Möglichkeit, Ihren Einspruch notfalls zurückzuziehen, falls das günstiger für Sie ist. Der Einspruch verhindert, dass Ihr Steuerbescheid rechtskräftig wird, solange das Einspruchsverfahren noch läuft. Übrigens können Sie zunächst auch ohne genaue Begründung und Belege in Einspruch gehen und diese dann später nachreichen. So verschaffen Sie sich mehr Zeit für eine wohlüberlegte Begründung.


Eine sinnvolle Alternative zum Einspruch ist der Berichtigungsantrag („Antrag auf schlichte Änderung“). Er empfiehlt sich bei kleineren, offenkundigeren Fehlern, zum Beispiel bei Zahlendrehern. Der Berichtigungsantrag verhindert nicht, dass der Steuerbescheid nach einem Monat rechtskräftig wird. Dafür aber ist das Verfahren weniger aufwendig, wird schnell abgewickelt und darf sich nicht negativ für Sie auswirken. Der jeweilige Sachbearbeiter des Finanzamts korrigiert einfach nur den bemängelten Punkt, aber er prüft nicht mehr den gesamten Steuerbescheid. Auch für den Berichtigungsantrag müssen Sie sich an die Einspruchsfrist von einem Monat halten.


Wann kein Einspruch nötig ist


Bestimmte, im Steuerrecht strittige Fragen sind bereits beim Bundesfinanzhof anhängig. Steht in Ihrem Steuerbescheid, dass er hinsichtlich einer solchen Frage vorläufig ist, dann können Sie sich den Einspruch sparen. Das Finanzamt wartet in dem Punkt die Rechtsprechung des BFH ab. Fällt diese zugunsten der Steuerzahler aus, erstattet es Ihnen später automatisch die zu viel gezahlten Steuern.


Fazit: Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten


Es lohnt sich, den Steuerbescheid nicht einfach als gegeben hinzunehmen, sondern ihn genau zu prüfen. Denn auch das zeigt die Statistik: Rund zwei Drittel der Einsprüche wirken sich zugunsten der Steuerzahler aus. Das heißt für Sie: Ihre darauf verwendete Mühe ist bares Geld wert.