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Steht das Ende der Universalbanken bevor?

27.07.2017 10:00

Donald Trump verfolgt offenbar den Plan, die Bankentrennung in den USA wieder einzuführen. Erfahren Sie hier, wieso dieses Vorhaben kontrovers diskutiert wird.

 

Zu den umstrittenen Plänen des 45. Präsidenten der USA, Donald Trump, zählt auch die erneute Trennung von Bankgeschäften: Institute, die Privatkundengeschäft betreiben, dürfen sich dann nicht mehr im Bereich Investment-Banking betätigen und umgekehrt. Experten diskutieren dieses Vorhaben kontrovers.

 

Wiedereinführung der Bankentrennung.jpg

 

Nicht neu: das Konzept der Bankentrennung

 

Erstmals erfolgte eine Aufspaltung der Banken im Zuge der Bekämpfung der Großen Depression in den 30er Jahren. Das vom amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt im Jahr 1933 initiierte und als zweiter Glass-Steagall Act in die Geschichte eingegangene Gesetz schrieb den Banken eine Trennung von Kredit- und Einlagengeschäft gegenüber dem Wertpapiergeschäft vor. Auf diese Weise sollten die Kreditinstitute nicht mehr in der Lage sein, riskante Wertpapiergeschäfte im Eigenhandel zu tätigen, deren Finanzierung indirekt auf Kundengeldern basierte. Mit der Umsetzung des Gesetzesvorhabens endete zunächst das Zeitalter der Universalbanken. Der demokratische US-Präsident Bill Clinton hob diese Vorschriften im Jahr 1999 vollständig wieder auf. Dies ermöglichte es den amerikanischen Finanzinstituten, erneut als Universalbanken am Markt zu agieren. Allerdings ist die Rückkehr zum alten Bankenkonzept nicht unumstritten, viele Fachleute sehen in diesem erneuten Systemwechsel eine der wichtigsten Ursachen für die globale Finanzkrise, die im Jahr 2008 begann.

 

Gedankenspiele oder ernst zu nehmendes Gesetzesvorhaben?

 

Die Ankündigung zur Wiedereinführung der Bankentrennung durch den derzeitigen US-Präsidenten ist nur schwer einzuordnen. Im Frühjahr sprach sich Donald Trump für eine solche Maßnahme nach dem Vorbild des Glass-Steagall-Acts aus, ließ aber völlig im Unklaren, wann und wie er diese umsetzen wird. Auch heute steht bei der von Donald Trump erneut ins Gespräch gebrachten Bankentrennung eine Reduzierung der Risiken von Bankgeschäften im Mittelpunkt. Allein diese vagen Überlegungen reichten aus, um eine kleinere Schockwelle an den amerikanischen Finanzmärkten auszulösen. Insbesondere die Bankengiganten Citigroup, JPMorgan Chase oder Bank of America würde der Systemwechsel hart treffen. Sie könnten ihr bisheriges Geschäftsmodell nicht weiter verfolgen und wären zu einer folgenschweren Aufspaltung ihrer Investment- und anderen Bereiche gezwungen.

 

Bankentrennung – ein tragfähiges Konzept für mehr Sicherheit in der deutschen Finanzbranche?

 

Eine Aufspaltung der Kreditinstitute gemäß ihrer Geschäftstätigkeit steht als Reaktion auf die Veröffentlichung der diesbezüglichen Ideen von Donald Trump auch hierzulande erneut zur Debatte. Dabei melden sich sowohl Gegner als auch Befürworter mit gewichtigen Argumenten zu Wort.

 

Sollte auch die Europäische Union eine Bankentrennung einführen, würde dies hierzulande insbesondere den Mittelstand schwer treffen. Die Unternehmen, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden, sind auf leistungsstarke Universalbanken angewiesen. Sie benötigen sämtliche Finanzdienstleistungen, von der Versorgung mit Krediten aller Art, über den Zahlungsverkehr und die Abwicklung von Auslandsgeschäften bis hin zur Geldanlage, aus einer Hand. Dieses Konzept der Hausbank bewährt sich seit Jahrzehnten und ist in dieser Form in den USA nicht vorhanden.

 

Andererseits betonen viele Befürworter einer Bankentrennung nach amerikanischem Vorbild einen wesentlichen Vorteil, den diese Regulierungsmaßnahme unzweifelhaft auch hierzulande hätte: Der Steuerzahler muss bei dieser Konzeption nicht länger für die gigantischen Verluste aufkommen, die Universalbanken durch Fehlspekulationen im Investment-Bereich erwirtschaften. Es ist nicht weiter verwunderlich, dass dieses Argument für eine Aufspaltung des Bankensektors insbesondere Anklang bei den Vertretern der Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit traditionell starkem Privatkundengeschäft findet. In diesem Zusammenhang spielt auch die alte Diskussion um die These des „Too big to fail“ wieder eine Rolle, dabei geht es um die zunehmend kritisch gesehene Rettung von großen, systemrelevanten Banken durch Steuermittel, wie sie im europäischen Währungsraum während der letzten Finanzkrise mehrfach erforderlich war.

 

Für Absicherung ist teilweise bereits gesorgt

 

Dabei vergessen die Anhänger dieser Theorie häufig, dass die EU seit der Finanzkrise bereits umfangreiche Regelungen verabschiedet hat, um eine Beteiligung des Steuerzahlers an der Rettung von Banken zukünftig zu verhindern.

 

So sorgt die sogenannte „Abwicklungsrichtlinie“ (BRRD – Bank Recovery and Resolution Directive) für ein einheitliches Vorgehen bei der Abwicklung oder Sanierung von Krisenbanken innerhalb der EU, wobei Sparer und Steuerzahler entlastet werden sollen. Zudem werden die größten Kreditinstitute in Europa durch die EZB überwacht, im Fall einer drohenden Krise entscheidet die Abwicklungsbehörde SRB in Brüssel über das weitere Vorgehen. Die Regelungen sehen vor, dass im Fall einer Krise zunächst Eigentümer und Gläubiger haften. Dazu zählen alle Anleger, die Aktien oder Anleihen und Zertifikate der Bank halten. Auch Sparer, deren Einlagen 100.000 Euro überschreiten, haften. Erst wenn diese Mittel nicht ausreichen, greift ein eigens geschaffener Notfallfonds, der durch Bankabgaben finanziert wird. Zusätzlich sind Beträge über 100.000 Euro durch die Einlagensicherungssysteme der jeweiligen Bankengruppen abgesichert. Im Falle der Consorsbank ist das der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V.. Die Regelungen des BRRD sind durchaus komplex, in Ausnahmesituationen kann sich der Staat weiterhin bei der Sanierung oder Abwicklung einer Bank beteiligen.

 

Dennoch zeigt der Fall der spanischen Banco Popular, dass die Regelungen wirksam sind. Anders als im Fall der italienischen Bank Monte Dei Paschi, wo das Überleben der Bank durch Steuergelder sichergestellt wurde, griffen hier erstmals die neuen Gesetze. Dabei wurde die Banco Popular von der Europäischen Zentralbank als nicht systemrelevant eingestuft, eine Rettung mit öffentlichen Geldern war somit ausgeschlossen. Stattdessen beschloss die SRB den Verkauf an die spanische Bank Santander. Die Übernahme erfolgte zu einem symbolischen Preis von einem Euro.

 

EZB-Gebäude in Frankfurt.jpg

Das EZB-Gebäude in Frankfurt am Main

 

Auch eine Bankentrennung ist mit Problemen behaftet

 

Genauso sollten sich alle Beteiligten im Klaren darüber sein, dass die Bankentrennung auf keinen Fall ein Allheilmittel gegen krisenhafte Entwicklungen im Finanzsektor darstellt.

 

So konnte in der Vergangenheit beobachtet werden, dass Investmentbanken das Trennbankensystem unterlaufen konnten, indem sie riskante Geschäfte als Wertpapiere an Geschäftsbanken verkauft haben. So gelang es ihnen, das eigentliche Ziel der Bankentrennung zu umgehen und für ihre Geschäfte trotzdem Kundengelder zu verwenden.

 

Auch die Vergabe von riskanten Krediten kann in jedem Bankensystem zu systemgefährdenden Pleiten von Kreditinstituten führen: Dies haben amerikanische Institute in der letzten Finanzkrise eindrucksvoll bewiesen, als private Immobilienkredite massenhaft notleidend wurden, deren Vergabe auf der Überbewertung von Eigenheimen basierte. Genauso fatal sind die Folgen von Schiffshypothekendarlehen, wie sie deutsche Banken noch vor wenigen Jahren gerne vergeben haben. So war die Commerzbank beispielsweise gezwungen in ihrer letzten Bilanz Risikovorsorge für faule Schiffshypothekenbanken in dreistelliger Millionenhöhe vorzunehmen. Auch diese Kreditvergaben gehören zum typischen Alltagsgeschäft einer mittelstandsorientierten Privatbank. Statt einer Bankentrennung wären hier vielmehr eine systematische Überprüfung der Standards der Kreditvergabe und eine verbesserte Eigenmittelunterlegung, wie sie auch die Kapitaladäquanzverordnung der EU vorsieht, angebracht.

 

Darüber hinaus schafft eine Bankentrennung die Möglichkeit ab, dass Institute Verluste aus dem Privatkundengeschäft mit Gewinnen aus dem Investmentbanking kompensieren und umgekehrt. Dies kann in einer Niedrigzinsphase, wie sie hierzulande gegenwärtig herrscht, zu einer noch stärkeren Belastung der Kunden mit Bankgebühren führen. In einem Trennbankensystem können Kreditinstitute, die einen Börsengang begleiten, ihre eigenen Risiken nicht durch Eigenhandel mit den entsprechenden Aktien reduzieren. Hinzu kommt, dass viele Experten bezweifeln, ob eine Trennung zwischen klassischen Einlage- und Kreditgeschäft sowie Investmentbanking im Bereich von Firmenkunden überhaupt möglich ist. Nicht zuletzt zeigt die Pleite der Lehmann Brothers Bank im Jahr 2008 in den USA, mit der die Finanzkrise ins Rollen kam, dass Bankentrennung womöglich nur eine begrenzte Wirksamkeit besitzt: Schließlich handelte es sich bei diesem Institut um eine reine Investment-Bank.

 

Völlig offen: die Umsetzung einer Bankentrennung in den USA und Europa

 

Aktuell ist es noch völlig offen, ob eine Bankentrennung von Trump tatsächlich umgesetzt wird, denn damit würde er schließlich den Zorn der gesamten US-amerikanischen Bankenwelt auf sich ziehen.

Dennoch macht es Sinn, die Auswirkungen auf das deutsche Finanzsystem zu prüfen: Sollte eine Bankentrennung eines Tages in den USA kommen, müssten europäische Institute in jedem Fall mindestens die US-Geschäfte entsprechend anpassen.

 

Fazit:

 

  • Vorrangiges Ziel einer Bankentrennung ist der Schutz von Kundeneinlagen vor riskanten Investment-Geschäften.
  • Auf kurze bis mittlere Sicht wird es in den USA wahrscheinlich keinen neuen Glass-Steagall Act geben.
  • Die Auswirkungen einer Bankentrennung in Deutschland hätten negative Folgen für die mittelständische Wirtschaft.
  • Befürworter argumentieren, dass ein Trennbankensystem Steuerzahler entlasten könnte.
  • Die Regelungen der EU zur Abwicklung von Krisenbanken verfolgen bereits dasselbe Ziel.
  • Auch ein Trennbankensystem kann keine vollständige Stabilität gewährleisten.

 

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