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Stamm- und Vorzugsaktien: Warum es sich lohnt, auf diesen kleinen Unterschied zu setzen

10.01.2024 11:11

Von einigen börsennotierten, deutschen Unternehmen gibt es zwei verschiedene Aktiengattungen. Die sogenannten Stammaktien (kurz: Stämme, Abk.: St.) und die sogenannten Vorzugsaktien (kurz: Vorzüge, Abk.: Vz). Das ist beispielsweise bei BMW und Volkswagen, RWE und Metro der Fall. Aber was hat es damit auf sich? Und welche der beiden Aktiengattungen sollte man als Privatanleger in die engere Auswahl nehmen? Dieser Beitrag liefert eine Entscheidungshilfe.

 

Der kleine Unterschied zwischen „Stämmen“ und „Vorzügen“


Vielleicht haben Sie sich schon bei der Suche nach bestimmten Aktien, zum Beispiel beim Automobilbauer BMW, schon gewundert. Hier liefert die Suche nämlich zwei verschiedene Aktien als Suchergebnis: zum einen die Stammaktien, zum anderen die Vorzugsaktien. Beide haben eine unterschiedliche Wertpapierkennnummer (WKN). Und doch repräsentieren beide den gleichen Anteil am BMW-Konzern. Wozu also die Aufteilung in zwei Aktiengattungen?

  

Das hat gute Gründe, denn es gibt Unterschiede: Stammaktien sind - im Gegensatz zu Vorzugsaktien - mit einem Stimmrecht ausgestattet. Das heißt: Wer Stammaktien hat, darf entsprechend dem Anteil, den er hält, auf der Hauptversammlung mit abstimmen. Zum Beispiel über die Entlastung des Vorstandes, über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats oder über die Höhe der Dividende. Dagegen werden Vorzugsaktien stets ohne Stimmrecht ausgegeben. Was bedeutet: Die Vorzugsaktionäre dürfen zwar zur Hauptversammlung kommen, aber mitreden beziehungsweise eine Stimme abgeben dürfen sie nicht.

 Stamm- und Vorzugsaktien.jpg

 

Aber warum sollte das ein Vorzug sein? Ganz einfach: Weil das fehlende Stimmrecht dafür einen anderen Vorteil birgt. Es muss nämlich laut Aktiengesetz durch einen Zuschlag auf die Dividende ausgeglichen werden. Vorzugsaktionäre bekommen also stets eine höhere Dividende als Stammaktionäre.

 

Es gab sogar schon Fälle, in denen wegen schlechter Geschäfte auf eine Ausschüttung an die Stammaktionäre vollständig verzichtet wurde. Die Vorzugsaktionäre erhielten aber trotzdem eine kleine Ausschüttung. Darauf haben sie sogar gesetzlichen Anspruch. Gibt es keinen Dividendenaufschlag, dann steht den Vorzugsaktionären ein Sonderstimmrecht zu. So will es das Aktiengesetz (§ 140 Abs. 2).

 

Was hat eine Aktiengesellschaft davon, Stämme und Vorzüge zu emittieren? Ganz einfach: Sie kann sich dadurch bei einem Verkauf frisches Geld von Aktionären hereinholen, ohne dass die Gründerfamilie oder der Haupteigner die Stimmrechtsmehrheit aus der Hand geben müssen. Bei BMW hat zum Beispiel die Familie Quandt mit fast 50 Prozent der Stimmrechte nach wie vor das Sagen, obwohl es unzählige andere Aktionäre gibt. Die wenigsten davon dürfen allerdings auf der Hauptversammlung mitreden – und können somit die Pläne der Familie Quandt auch nicht behindern.

 

Die Aufteilung in zwei Aktiengattungen ist übrigens eine rein deutsche Angelegenheit. Zugleich Stamm- und Vorzugaktien auszugeben, das machen praktisch ausschließlich deutsche Aktiengesellschaften – und längst nicht alle. Zudem ist gesetzlich festgelegt: Höchstens die Hälfte aller ausgegebenen Aktien dürfen Vorzugsaktien sein. Dass sich also bei einer Emission von 10 Millionen Aktien ein Stammaktionär mit nur einer einzigen Aktie das gesamte Stimmrecht vorbehält und die restlichen 9.999.999 Aktien kein Mitspracherecht haben, das geht nicht.

 

 

Stamm- oder Vorzugsaktien? Eine Entscheidungshilfe


Eines haben Stamm- und Vorzugsaktien gemeinsam: Sie verbriefen den gleichen Anteil am jeweiligen Unternehmen. Trotzdem genügt ein Blick auf die aktuellen Kurse, um zu erkennen: Bei ein und demselben Unternehmen weicht der Börsenwert der Stammaktien zum Teil erheblich von dem der Vorzugsaktien ab. Eigenartig, nicht wahr? Woran liegt das nur?

 

Der Grund dafür ist ganz einfach: Angebot und Nachfrage fallen bei beiden Aktiengattungen meist recht unterschiedlich aus. Mal ist das Angebot von Stammaktien größer, mal das von Vorzugsaktien. Mal ist die Nachfrage nach Stammaktien größer, mal die nach Vorzugsaktien. Entsprechend sind die Stämme wertvoller als die Vorzüge oder umgekehrt.

 

Unterschied Stamm- und Vorzugsaktien.jpg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Woran erkennen Sie als Anleger, auf welche Aktiengattung Sie setzen sollten?

 

Folgende Checkliste hilft Ihnen weiter:


• Die Stammaktien eines Übernahmekandidaten steigen im Vorfeld einer Übernahme. Dann versucht nämlich der Käufer, möglichst schnell die Stimmenmehrheit zu erhalten. Es kann sich also lohnen, die Stammaktien potenzieller Übernahmekandidaten zu kaufen – allerdings nur solange, bis aus entsprechenden vagen Gerüchten Gewissheit wird.


• Die Vorzugsaktien sind eher nach einer Übernahme interessant. Das gilt vor allem dann, wenn der Mehrheitsaktionär schon 95 Prozent der Stammaktien hat und die restlichen Aktionäre hinausdrängen will (das nennt sich Squeeze-out). Dann muss er den bestehenden Aktionären ein Abfindungsangebot machen, also einen fairen Preis für ihre Aktien bieten. Der Clou dabei: Vorzugsaktionären darf er keinen schlechteren Preis bieten als Stammaktionären.


• Vorzugsaktien wären auch Ihre erste Wahl, wenn Sie auf hohe Dividenden Wert legen. Der attraktive Dividendenaufschlag ist dann das entscheidende Argument.


• Wenn nur eine von beiden Aktiengattungen in einem Index (z. B. DAX oder EuroStoxx) vertreten ist, kann es von Vorteil sein, diese zu wählen. Denn Indexmitglieder werden häufiger von Indexfonds gekauft. Auch gemanagte Fonds setzen häufiger auf DAX- und EuroStoxx-Werte. Ganz einfach deshalb, weil sie bevorzugt Aktien aus dem Index kaufen, den sie sich als Vergleichsmaßstab (Benchmark) für ihre Performance gesetzt haben.


• Manchmal werden Stamm- und Vorzugsaktien auch zusammengelegt, so zum Beispiel im Jahr 2012 beim Modekonzern Hugo Boss. Besteht dafür eine gewisse Wahrscheinlichkeit, kaufen Sie die Aktiengattung mit dem niedrigeren Kurs. Die gleicht sich dann im Kurs an die andere Aktiengattung an. Sprich: Sie steigt!

 

 

Welche Erfahrung haben Sie mit Stamm- und Vorzugsaktien? Wir freuen uns auf Ihre Meinung in den Kommentaren!

 

 

 

🖊 Übrigens: Wir haben diesen Blogartikel am 08.03.2016 veröffentlicht. Das Datum wird bei Änderungen automatisch aktualisiert – lediglich die Formatierung haben wir nachträglich für Sie optimiert und zusätzlich ein Inhaltsverzeichnis ergänzt.