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Neugestaltung des Elterngeldes: Was bringt das Elterngeld Plus?

12.10.2016 09:43

Bekommt das Elterngeld ein Geschwisterkind?

 

Erinnern Sie sich an die zwei Blog-Beiträge zum Thema „Elternurlaub“? Hier stand das Thema Elterngeld bereits einmal im Fokus. Klärung erfuhren hier sehr grundsätzliche Fragen – unter anderem, wie lange es Elterngeld gibt und ob dieses zur Finanzierung der vollen Elternzeit ausreicht. Mittlerweile zeichnen sich allerdings Veränderungen in Sachen Elterngeld ab.

 

Elterngeld Plus: Teilzeitbeschäftigte profitieren

 

Familie und Beruf – beides ideal unter einen Hut zu bekommen, ist in der Realität oft schwer. Dies gilt zumindest dann, wenn es in Sachen Arbeit nur die Option der Vollzeitbeschäftigung gibt. Wer hingegen in Teilzeit arbeitet, schaufelt sich normalerweise eine Reihe von Stunden pro Woche für die Familie frei.

 

Elterngeld.jpg

Das Problem dabei: Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung das Einkommen für die Familie noch ausreichend ist. Das Elterngeld Plus wendet sich genau an solche Eltern, die sich wünschen, einem Job in Teilzeit nachzugehen und parallel genug Zeit für die Familie zu haben. Zwar ist auch das klassische Elterngeld für manche Teilzeitbeschäftigte nicht komplett nutzlos – es fällt allerdings häufig recht mager aus, wenn Mama und/oder Papa nebenbei arbeiten gehen.

 

Beim Standard-Elterngeld erhalten Eltern, die nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit tätig sind, einen Teil des weggefallenen Gehalts durch das Elterngeld ersetzt. Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist vereinfacht ausgedrückt die Differenz zwischen früherem Gehalt und Teilzeitgehalt. Von dieser Differenz werden 65 Prozent, 67 Prozent oder gar 100 Prozent ersetzt. Mehr zur Berechnung des klassischen Elterngeldes bei Teilzeitarbeit erfahren Sie auch im Portal Familien-Wegweiser.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

Längere Zahlung und anderer Berechnungsweg

 

Ein Blick in das auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herunterladbare Info-Dokument zum Elterngeld Plus legt nahe, dass beim Elterngeld Plus und Teilzeitbeschäftigung zukünftig anders zu rechnen ist.

 

Bezugsgröße wird hier offenbar das Elterngeld sein, das dem Elternteil zustünde, wenn er nach der Geburt gar kein Einkommen hätte. Von diesem Betrag erhält der Elternteil dann maximal die Hälfte. Dies klingt zunächst nicht besonders berauschend. Der Clou beim Elterngeld Plus liegt allerdings darin, dass die Bezugszeit doppelt so lang ausfallen kann wie beim klassischen Elterngeld.

 

Wirkung der neuen Regelungen

 

Durch das Elterngeld Plus ist es nicht nur möglich, Elterngeld für maximal 28 Monate in Anspruch zu nehmen, sondern auch einen im Vergleich zu der vormaligen Teilzeitelterngeldregelung höheren Gesamtbetrag herauszubekommen. Letzteres stellt Thorsten Denkler in seinem auf Süddeutsche.de erschienenen Artikel „Schwesigs kleine Elterngeld-Revolution“ mithilfe einer Beispielrechnung anschaulich unter Beweis.

 

Im Vergleich zu Eltern, die ganz zu Hause bleiben, sollte es allerdings nicht mehr Leistungen geben: „Maximal die Hälfte, aber doppelt so lange“, macht im Groben dasselbe wie „voller Betrag, aber halb so lange“.

 

Von einer Bezugszeit von 28 Monaten haben Sie auch schon einmal im Kontext des alten Elterngeldes gehört? Richtig, diese Streckung ist hier allerdings nur unter der Bedingung möglich, dass auch der Gesamtbetrag des Elterngeldes gestreckt wird. Sie ändert nicht die Höhe des Gesamtanspruches.

 

Neugestaltung des Elterngeldes.jpg

Partnerschaftsbonus und die Frage, was ist Teilzeitbeschäftigung im Sinne des Elterngeld Plus

 

Partnermonate gibt es auch bereits beim klassischen Elterngeld. Hier gilt die Rechnung: 12 Monate plus 2 Monate, wobei der Staat die 2 Zusatzmonate nur gewährt, wenn sich für diese Zeit der vormals nicht betreuende Partner – oft der Vater – unter bestimmten Bedingungen ebenfalls an der Erziehung des Nachwuchses beteiligt.

 

Nach den Plänen zum Elterngeld Plus verdoppelt sich auch der Partnerschaftsbonus, sodass die Rechnung dann lautet: 24 Monate plus 4 Monate. So ist die oben benannte maximale Bezugsdauer von 28 Monaten zu erreichen. Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus ist dann laut Angaben auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass beide Partner 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten und sich somit die Betreuung des Kindes teilen.

 

Die Vermutung liegt also nahe, dass sich diese Aussage auf die vier Partnermonate bezieht, in dieser Zeit also beide Eltern gleichzeitig einer Teilzeitbeschäftigung im beschriebenen Umfang nachgehen müssen.

 

Tabellarischer Vergleich zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus bei Teilzeitbeschäftigung

 

 

Elterngeld

Elterngeld Plus

 

Berechnung bei Teilzeitbeschäftigung

 

Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist die Differenz zwischen früherem Gehalt und Teilzeitgehalt. Von dieser Differenz wird ein prozentualer Anteil durch das Elterngeld ersetzt (65, 67 oder sogar 100 Prozent).

 

 

Zugrunde liegt das „normale“ Elterngeld, das der Person zustünde, würde sie keiner Beschäftigung nach der Geburt des Kindes nachgehen. Hiervon kommt dann maximal die Hälfte zur Auszahlung.

 

 

Bezugszeit

 

Maximal 12 Monate plus 2 Partnermonate, bei Alleinerziehenden 14 Monate. Die Streckung des Elterngeldes auf 24 bzw. 28 Monate bei Erhalt des halben Betrages pro Monat ist möglich.

 

 

Maximal doppelt so lange wie beim klassischen Elterngeld, also 24 Monate plus 4 Partnermonate.

 

 

Warum ist es sinnvoll, Teilzeitbeschäftigung anzuregen?

 

Wie vielleicht bereits deutlich geworden ist, benachteiligten die alten Elterngeldregelungen in gewissem Sinne Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiteten: Zwar verdienten sie Geld und waren so in der Regel weniger auf Unterstützung angewiesen wie nicht arbeitende Mütter bzw. Väter, doch aufgrund ihres Einkommens verloren sie auch einen Teil des Elterngeldanspruches.

 

Das Arbeiten lohnte sich somit für manche nicht unbedingt finanziell, sondern eher in der Hinsicht, dass der Anschluss im Job nicht verloren ging. Genau diesem Bestreben können Eltern zukünftig mit dem Elterngeld Plus nachgehen, ohne in puncto Elterngeld schlechtergestellt zu sein.

 

Gleichzeitig weist das Elterngeld Plus das Potenzial auf, beide Elternteile in die Betreuung des Nachwuchses einzubeziehen. Eltern bleibt es übrigens unbenommen, weiterhin auch das klassische Elterngeldkonzept für sich zu nutzen. Auf diese Weise lassen sich je nach individueller Präferenz unterschiedliche Modelle in Sachen Familie und Beruf berücksichtigen.

 

Ausblick: mehr Wahlmöglichkeiten = mehr Informationsbedarf

 

Keine Frage: Für die Einführung des Elterngeld Plus gibt es gute Argumente. Das neue Konzept belohnt im Vergleich zu den alten Elterngeldregelungen für Teilzeitbeschäftigte Personen, die mutig versuchen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Eltern müssen sich allerdings darüber im Klaren sein, dass sich mit der Einführung des Elterngeld Plus auch mehr Wahlmöglichkeiten ergeben werden.

 

Nach der Einführung des Elterngeld Plus sollten Eltern also unbedingt alle Informationen zu dem neuen Elterngeldmodell einholen, um die Elternzeit richtig zu planen. Nicht auszuschließen ist, dass es noch Änderungen an dem Konzept geben wird, die dann besonders zu würdigen sind.

 

Auf dem Plan der Politiker steht im Übrigen schon jetzt, auch für die Elternzeit selbst neue Gestaltungsmöglichkeiten einzuführen und die Regelungen bei Mehrlingsgeburten zu reformieren.

 

Cortal Consors Blog.png

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

 

  • Das Elterngeld Plus ist aktuell erst ein Entwurf und noch nicht Gesetz. Es sieht eine stärkere Förderung von Eltern vor, die nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten möchten. 
  • Beim Elterngeld Plus ist eine Bezugszeit von Elterngeld für maximal 28 Monate geplant. Zudem wird das Elterngeld Plus anders berechnet als das klassische Elterngeld. 
  • Das Elterngeld Plus weist das Potenzial auf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Im Idealfall können Eltern für ihren Nachwuchs da sein und gefährden trotzdem nicht ihre Karrierechancen. 
  • Die klassische Form des Elterngeldes soll neben dem Elterngeld Plus weiter existieren, sodass sich viele Wahlmöglichkeiten ergeben. 
  • Eltern und Paare, die es werden möchten, sollten die Entwicklungen zum Elterngeld, aber auch zur Elternzeit im Blick behalten: Noch greifen die neuen Pläne nicht und es bleibt abzuwarten, welche endgültigen Regelungen das entsprechende Gesetz aufweisen wird.