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Nützliches Basiswissen rund ums Erben: Schenkungen (3/3)

28.02.2017 09:55

Spätes Erbe oder frühe Schenkung? Erfahren Sie, warum sich eine Schenkung zu Lebzeiten lohnen kann und was Sie beachten müssen.

 

Steuerrechtlich behandelt der Staat Erbschaften und Schenkungen gleich, doch es gibt feine Unterschiede, die eine frühzeitige Schenkung sinnvoll machen können. Dabei spielen nicht nur steuerliche Aspekte eine Rolle. Häufig können die späteren Erben mit einer Schenkung mehr anfangen als mit einer späteren Erbschaft. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Möglichkeiten und Vorteile einer Schenkung.

 

Schenkungen.jpg

 

Spätes Erbe oder frühe Schenkung?

 

Die Regelungen zum Erbe sind den meisten Verbrauchern zumindest in den Grundzügen bekannt. Nach dem Tod des Erblassers wird das Vermögen abzüglich der Verbindlichkeiten wie Schulden oder Vermächtnisse an die erbberechtigten Hinterbliebenen verteilt. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag kann der Erblasser die gesetzliche Erbfolge teilweise verändern oder das Erbe auf den Pflichtteil beschränken. Bei einer Schenkung dagegen gibt der Betroffene bereits zu Lebzeiten seinen Besitz oder sein Vermögen ganz oder teilweise an seine möglichen Erben weiter.

 

Freibeträge bei Schenkungen

 

Bis zu einer bestimmten Höhe sind Schenkungen von der Schenkungssteuer ausgenommen. Die Freibeträge sowie die Höhe der anfallenden Steuern richten sich nach der Höhe der Schenkung und dem Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem. Die Regelungen bestehen analog zur Erbschaftssteuer. Es gelten unter anderem folgende Freibeträge:

 

  • Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind Schenkungen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro schenkungssteuerfrei.
  • Kindern gewährt der Fiskus einen Freibetrag von 400.000 Euro.
  • Geschwister, Nichten, Neffen oder Freunde können lediglich 20.000 Euro steuerfrei erhalten.

 

Die Besonderheit der Schenkung gegenüber einer Erbschaft liegt darin, dass der Beschenkte den Freibetrag immer wieder geltend machen kann. Nach Ablauf von 10 Jahren kann eine weitere Schenkung innerhalb der Freibeträge erfolgen, ohne dass die Schenkungssteuer anfällt. Auch für den Erbfall stehen nach Ablauf von 10 Jahren seit der letzten Schenkung wieder die vollen Freibeträge zur Verfügung.

 

Spätes-Erbe-oder-frühe-Schenkung.jpg

 

Wann ist eine Schenkung sinnvoll?

 

Das erste Kriterium, um aus steuerlicher Sicht über eine Schenkung nachzudenken, besteht darin, dass das zu erwartende Erbe die Freibeträge des Begünstigten voraussichtlich überschreitet. Nur dann ist eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll.

 

Beispiele:

 

  • Ein geschiedener Vater verfügt über ein Vermögen von 800.000 Euro. Er hat eine Tochter. Bei Eintritt des Erbfalles erbt die Tochter das Vermögen. Ihr Freibetrag beträgt 400.000 Euro, für die weiteren 400.000 Euro fällt Erbschaftssteuer an. Schenkt der Vater dagegen der Tochter frühzeitig (mindestens 10 Jahre vor seinem Ableben) 400.000 Euro, ist diese Summe schenkungssteuerfrei. Die weiteren 400.000 Euro sind als Erbe ebenfalls steuerfrei, da der Freibetrag wieder voll zur Verfügung steht.
  • Hat der Vater dagegen zwei Töchter, erhält jede durch den Erbfall 400.000 Euro und beide zahlen keine Erbschaftssteuer. Daher lohnt sich eine vorherige Schenkung aus steuerlichen Gründen nicht.

 

Neben der Erbschaft, falls diese die Freibeträge der Erben überschreiten würde, spielt der Faktor Zeit eine große Rolle. Zwischen einer Schenkung und einer weiteren oder dem Eintritt des Erbfalls müssen mindestens 10 Jahre liegen. Ansonsten wird bei Überschreitung der Freibeträge auch für die Schenkung anteilig die Steuer fällig.

 

Eine Immobilie schenken und weiterhin bewohnen

 

Bei Immobilien oder Unternehmen kann sich die Schenkung mit zusätzlicher Eintragung eines Nießbrauchrechts lohnen. In diesem Fall kann der Schenker bereits zu Lebzeiten Objekte übertragen, ohne dabei das Nutzungsrecht zu verlieren. Am Beispiel einer Immobilie würde das bedeuten, dass der Schenker weiterhin in der Immobilie wohnen kann oder die Mieteinnahmen erhält. Das Nießbrauchrecht schont dabei den Freibetrag, denn es stellt einen Wert dar, den der Beschenkte vom Wert der Immobilie abziehen kann. So wird der Wert des übertragenen Objektes gemindert, auf den die Schenkungssteuer zu entrichten ist.

 

Mögliche Tücken einer Schenkung

 

Eine Schenkung kann allerdings auch Nachteile haben, wenn der Schenkende durch sie später eventuell zu einem Sozialfall wird. Verarmt der Schenker, weil beispielsweise die Rente nicht für das Pflegeheim reicht, kann die Schenkung bis zu 10 Jahre lang zurückgefordert werden. Dann müssen erst eigene Mittel aufgebraucht werden, um nicht auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen zu sein. Beantragt der Schenker innerhalb von 4 Jahren nach der Schenkung die Privatinsolvenz, können Gläubiger die Schenkung anfechten. Beim Vererben würden zuerst die Verbindlichkeiten des Erblassers aus der Erbmasse beglichen. Eine Schenkung ist keine Maßnahme, finanzielle Verpflichtungen zu umgehen.

 

Fazit:

 

  • Eine Schenkung zu Lebzeiten kann helfen, Erbschaftssteuer zu sparen.
  • Kinder können die finanziellen Mittel früher oft besser und sinnvoller einsetzen.
  • Schenkungen setzen eine gezielte Planung und ausreichend Zeit bis zum Eintritt des Erbfalls voraus.

 

Haben Sie schon darüber nachgedacht, wie Sie Ihr Vermögen an Ihre Familienmitglieder weitergeben? Kommt für Sie nur das Vererben in Betracht oder denken Sie über eine Schenkung nach? Nutzen Sie unser Diskussionsforum, um anderen Lesern Ihre Gedanken oder persönlichen Erfahrungen mitzuteilen.

 

Sie möchten mehr zum Thema Erben erfahren? Dann lesen Sie auch Teil 1 und und Teil 2 unserer Serie "Nützliches Basiswissen rund ums Erben". 

4 Kommentare

Regelmäßiger Besucher

Jeder Elternteil hat den 400 000 Euro pro Kind?

 

Haben die beiden Eltern gemeinsam 800 000 Euro, kann jeder dem Kind 400 000 vererben ohne Erbschaftssteuer.

 

Ist das richtig ???


Community Manager

Hallo @AktienFan,

 

Sie haben vollkommen Recht. Jedes Elternteil ist berechtigt, von seinem eigenen Vermögen 400.000 Euro steuerfrei an Kinder zu schenken. Dieser Wert gilt jedoch für alle Kinder und nicht pro Kind. Es können also von zwei Elternteilen insgesamt 800.000 Euro steuerfrei an alle Kinder verschenkt werden.

 

Wichtig ist dabei zu beachten, in wessen Besitz sich das Vermögen befindet. Gehört das Vermögen zum Beispiel nur einem Elternteil und liegt es über 400.000 Euro, so ist der Freibetrag für diesen Elternteil dennoch auf 400.000 Euro beschränkt. In diesem Fall wäre es nicht erlaubt, darüber liegendes Vermögen zuerst an den Partner zu schenken, der es wiederum an das Kind weitergibt (Kettenschenkung).

 

Herzliche Grüße aus Nürnberg

Ihr Consorsbank Online-Team


Neu hier!

"Zwischen einer Schenkung und einer weiteren oder dem Eintritt des Erbfalls müssen mindestens 10 Jahre liegen. Ansonsten wird bei Überschreitung der Freibeträge auch für die Schenkung anteilig die Steuer fällig."

Könnten Sie bitte für die anteilige Steuer die Quelle nennen (Urteil oder Gesetz). Werden nicht zur Besteuerung laut § 14 ErbStG alle Schenkungen (oder im Erbfall das Erbe) innerhalb der 10 Jahre zu 100% zusammen gerechnet und besteuert?


Autorität

Aus meiner Sicht bezieht sich die anteilige Besteuerung auf den Teil der Schenkung, der zusammen mit der Erbschaft den Freibetrag übersteigt.