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Mehr Elterngeld mit der richtigen Steuerklasse

24.04.2017 12:17

Wechsel der Steuerklasse kann ein höheres Elterngeld bedeuten. Erfahren Sie hier alles über die richtige Steuerklasse und die Vorteile des Wechsels.

 

Wenn das erste Kind unterwegs ist, denken nur wenige werdende Eltern an das Thema Steuer. Dabei spielt die Steuerklasse eine große Rolle für das  Elterngeld. Mit der richtigen Wahl können Sie die Höhe des Elterngeldes aktiv steuern. Arbeiten beide Ehepartner, sollten Sie schnell reagieren und genau kalkulieren.

 

Elterngeld und Steuer.jpg

 

Die Steuerklassen III/V sind verbreitet

 

Bei vielen Ehepaaren fällt die Wahl auf die Steuerklasse III für den Mann und die Steuerklasse V für die Partnerin, da der Mann häufig der Hauptverdiener der Familie ist. Diese Entscheidung ist klug, wenn ein Partner allein mindestens 60 % des Haushaltseinkommens bestreitet. Wenn das erste Kind unterwegs ist, ändern sich allerdings die Rahmenbedingungen. Das Elterngeld wird anhand des Nettoeinkommens des Partners berechnet, der für die Betreuung des Kindes daheimbleibt. Je höher das Nettoeinkommen ist, desto mehr Geld hat die junge Familie in der Zeit nach der Geburt.

 

Wechseln bringt echte Vorteile

 

Um nach der Geburt des Kindes den Verlust des Einkommens auszugleichen, gibt es das Elterngeld. Als Faustformel gilt: Wer viel verdient, bekommt viel. Die Höhe des Elterngeldes liegt bei 65 % des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate. Das klassische Elterngeld wird in einer Höhe von 300 bis 1.800 Euro ausgezahlt. ElterngeldPlus fällt um 50 % niedriger aus, dafür wird es doppelt so lange gewährt. In der Regel ist es sinnvoll, dass der Partner, der das Elterngeld bezieht, vor der Geburt die Steuerklasse III nutzt.

 

Die Bundessteuerberaterkammer in Berlin weist darauf hin, dass die Bundesregierung die Bedingungen für einen Steuerklassenwechsel erschwert hat. Seit dem Jahr 2013 muss ein Wechsel der Steuerklasse sieben Monate vor der Geburt des Kindes erfolgen, damit Sie von dem Effekt profitieren. Reagieren Sie also schnell, wenn Sie ein Kind erwarten. Die höheren Abzüge für den Besserverdienenden in der Steuerklasse V sind allerdings nicht verloren: Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung erhält die Familie die zu viel gezahlten Steuern zurück.

 

Praxisbeispiel:

 

Frau Marlene Mustermann erwartet ihr erstes Kind. Ihr monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro schrumpft bei Steuerklasse V auf 1.477 Euro. Auf Basis dieses Einkommens berechnet die Elterngeldstelle das Elterngeld und zahlt 906 Euro monatlich aus.

Wechselt Marlene Mustermann rechtzeitig in die Steuerklasse III, beträgt ihr monatliches Nettoeinkommen 2.105 Euro. Das Elterngeld erhöht sich damit auf 1.314 Euro im Monat.

 

Schnelligkeit ist gefragt

 

Durch die strenge Regelung, dass der Steuerklassenwechsel mindestens 7 Monate vor der Geburt erfolgen muss, bleibt Eltern wenig Zeit, denn der Wechsel der Steuerklasse wird erst im auf den Wechsel folgenden Monat wirksam. Daher heißt es für werdende Eltern: Sie sollten frühzeitig ihre Einkommensverhältnisse überprüfen und zum Finanzamt gehen.

 

Fristen beim der Beantragung des Kindergeldes.jpg

 

Was tun, wenn die Frist verstrichen ist?

 

Haben Sie die Frist für den Steuerklassenwechsel verpasst, können Sie das höhere Elterngeld dennoch für sich beanspruchen. Die Zeit des Mutterschutzes fließt nicht in die Berechnung des Elterngeldes ein, denn im Mutterschutz erhalten Frauen Mutterschaftsgeld und kein Gehalt mehr. Ihnen stehen zwei Wege offen:

 

  • Bis zur Geburt darf eine Frau auf den Mutterschutz verzichten und weiter arbeiten. In diesem Fall beziehen Sie weiterhin ein normales Gehalt. Berechnen Sie ganz genau, wie lange Sie weiter arbeiten müssten, um die Frist für den Steuerklassenwechsel noch zu erfüllen. Wenn aus ärztlicher Sicht keine Bedenken bestehen, können Sie so das höhere Elterngeld sichern.
  • Alternativ besteht die Möglichkeit, bei der Elterngeldstelle die „Ausklammerung“ des Mutterschutzes zu beantragen. Damit fließt das Teilgehalt aus der Zeit des Mutterschutzes in die Berechnung für das Elterngeld ein. Dieser erlaubte Trick senkt das Durchschnitteinkommen der letzten 12 Monate geringfügig. Trotzdem sollte der größte Teil des Gewinns durch den Steuerklassenwechsel erhalten bleiben.

Fazit:

 

  • Das Elterngeld wird auf Grundlage des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet.
  • Wechselt der Partner, der das Elterngeld bezieht, vor der Geburt in die Steuerklasse III, fällt die Zahlung erheblich höher aus.
  • Der Wechsel muss spätestens 7 Monate vor dem Geburtstermin erfolgen und wird erst im Monat nach der Antragsstellung wirksam.
  • Durch den teilweisen Verzicht auf den Mutterschutz vor der Geburt kann ein versäumter Termin zum Steuerklassenwechsel ausgeglichen werden.
  • Die Ausklammerung des Mutterschutzes kann auf Antrag das höhere Elterngeld sichern.
  • Nach der Geburt können die Steuerklassen wieder zurückgewechselt werden. Der Wechsel hat keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes mehr.

 

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Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Er klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die Blogredaktion übernimmt damit keine Gewähr und/oder Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität sowie Richtigkeit der Inhalte und Darstellungen.

 

Haben Sie schon Erfahrungen mit Steuerklassen und Elterngeld gemacht? Dann freuen wir uns auf Ihre Kommentare und Meinungen.