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Mütterrente – wichtige Fakten zur neuen Rente

24.04.2017 13:21

Die bessere Anerkennung der Kindererziehungsjahre ist sehr umstritten. Wer profitiert eigentlich davon und was sind die Kritikpunkte?

 

Die Mütterrente als Teil des neuen Rentenpaketes

 

Die Mütterrente war im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2013 sowie in den darauffolgenden Koalitionsverhandlungen ein Streitpunkt. In den Gesprächen zwischen den heutigen Regierungsparteien hat sie sich allerdings durchgesetzt. Die Mütterrente ist offiziell ab 01. Juli 2014 Bestandteil eines größeren Rentenpaketes, das die Koalition mit einigem Kraftaufwand geschnürt hat.

 

Neben der Mütterrente haben die Politiker in dieses Paket auch die abschlagsfreie Rente ab 63 für Personen, die 45 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben, Verbesserungen für die Erwerbsminderungsrente sowie ein höheres Budget für Rehabilitationsleistungen gepackt. Im Folgenden erfahren Sie, wen die Mütterrente betrifft, was als zusätzliche Anerkennung vorgesehen ist und welchen wesentlichen Kritikpunkten die Pläne ausgesetzt waren und sind.

 

Wen betrifft die Mütterrente.jpg

 

Wen betrifft die Mütterrente?

 

Die Mütterrente verfolgt das Ziel, die Erziehungsarbeit älterer Mütter und auch Väter stärker als bisher anzuerkennen. Väter? Ja genau, der Name „Mütterrente“ ist ein wenig irreführend: Denn auch Väter, die Kinder großgezogen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Nutznießer dieser zusätzlichen Absicherung sein. Da sich der Begriff „Mütterrente“ in Politik und Medien allerdings schon durchgesetzt hat und überwiegend vor allem Frauen betroffen sind, findet er auch weiterhin Gebrauch. Für die Umsetzung der Anerkennung wählte die Bundesregierung den Weg über die Rente.

 

Doch wer genau ist unter der etwas uncharmanten Bezeichnung „ältere Mütter/Väter“ zu fassen? Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind von den Neuregelungen Mütter betroffen, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht und erzogen haben. Demnach können durchaus auch schon Mütter und Väter, die sich aktuell zum Beispiel erst in den Vierzigern befinden, aber früh Kinder bekamen, für sich Nutzen aus den Neuregelungen   ziehen. Insgesamt werden laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014 bereits gut 9,5 Millionen Frauen sowie einige Männer von der Mütterrente profitieren. Die Frage ist allerdings, in welcher Form?

 

Welche Form weist die zusätzliche Anerkennung auf?

 

Es wundert Sie ein bisschen, dass ausgerechnet das Jahr 1992 eine solch wichtige Rolle bei der Mütterrente spielt? Dies lässt sich mit einem Blick auf noch aktuelle Regelungen erklären. Zeiten der Kindererziehung können den Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen. Bei Müttern, deren Kinder vor 1992 auf die Welt gekommen sind, beläuft sich die Kindererziehungszeit laut Deutscher Rentenversicherung auf 12 Monate. Für Mütter, deren Kinder später geboren wurden, ist sie mit 36 Monaten angesetzt. Die Erziehungszeit lässt sich auch in sogenannten Entgeltpunkten ausdrücken: Pro Jahr gibt es einen dieser Punkte.

 

Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern erhalten also nur einen Entgeltpunkt, für danach geborenen Nachwuchs gibt es hingegen drei Entgeltpunkte für die Rente. Einige Politiker empfanden diese Regelung als Ungerechtigkeit, zu deren Ausgleich nun die Mütterrente beitragen soll. Sie gewährt denjenigen, die vor 1992 Mutter geworden sind, einen zusätzlichen Entgeltpunkt. Dadurch wird zwar kein kompletter Ausgleich, aber zumindest eine Annäherung geschaffen.

 

Doch welches Plus im Portemonnaie bringt so ein zusätzliches Entgeltpünktchen? Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten Rentner, die zu den Adressaten der Mütterrente gehören, in den alten Bundesländern monatlich 28,61 Euro und in den neuen Bundesländern 26,39Euro mehr. Bitte beachten: diese Werte werden zum 01.07. eines jeden Jahres neu berechnet. Dieser Betrag versteht sich als Bruttopauschalbetrag. Bei Personen, die noch arbeiten, wird entsprechend ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeit für die spätere Rente berücksichtigt.

 

Das Plus durch die Mütterrente ist nicht besonders hoch. Allerdings ist dabei auch zu bedenken, dass die Leistungen auf alle Berechtigten hochgerechnet allgemein eine große finanzielle Herausforderung darstellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beziffert die jährlichen Kosten für die Mütterrente auf derzeit rund 6,7 Milliarden Euro. Diese Kosten, vor allem aber auch der geplante Finanzierungsweg sowie weitere Aspekte sind Anknüpfungspunkte für die Kritik an der Mütterrente, über die Sie im Weiteren mehr erfahren.

 

Formen der Mütterrente.jpg

 

Kritik an der Erhöhung der Mütterrente

 

Rentenpolitik ist in Zeiten des demografischen Wandels ein schwieriges Thema. Nahezu jeder Entschluss, den die Politik fasst, ist vielfältiger Kritik ausgesetzt. Bei der Mütterrente ist das nicht anders. Sie soll zunächst aus der Rentenkasse finanziert werden: „Der entscheidende Webfehler dieser Rentenreform ist, dass die Koalition die Verbesserung der Mütterrenten aus der Rentenkasse bezahlen will“, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach im „Focus“.  

 

Später – ab 2019, wenn die Reserven der Rentenkassen aufgebraucht seien – auch zusätzlich durch Zuschüsse des Bundes. Die Kritik an der Finanzierung der Mütterrente ist allerdings groß und wird von ganz unterschiedlichen Stimmen aus Wirtschaft und Sozialverbänden geäußert. Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund fordert eine Finanzierung aus Steuergeldern, nicht aus Beitragsgeldern, wie in dieser im Dezember 2013 erschienenen Pressemitteilung zu lesen ist. Das zentrale Argument für diese Forderung ist, dass es eine gesamtpolitische Aufgabe sei, Erziehungsleistungen zu honorieren. Weiterführende Informationen zur Kritik der Deutschen Rentenversicherung finden Sie auch in diesem Artikel auf welt.de.

 

Beanstandungen gegenüber der geplanten Finanzierung bringen auch zahlreiche andere Akteure hervor – zum Beispiel Politiker, wie in diesem auf faz.net erschienenen Artikel zu erfahren ist, oder unabhängige Kommentatoren wie der Sozialverband Deutschland VdK. Letzterer befürwortet laut einer Pressemitteilung vom Januar 2014 zwar sogar die vollständige Gleichstellung aller Mütter, bevorzugt allerdings ebenfalls eine Finanzierung über Steuermittel.

 

Neben der Finanzierung der Mütterrente stoßen auch andere Aspekte, welche ihre Einführung begleiten, auf Kritik. Die Mütterrente trägt ohne Frage zu einer intensiveren Belastung der jüngeren Generation bei – einer Generation also, die ohnehin für ihr eigenes Altersauskommen schon starkes Engagement aufbringen muss. Altbundespräsident Roman Herzog äußerte diesbezüglich in der "BamS": "Ich mahne, auch bei der Rentenpolitik die Interessen der jungen Generation nicht zu vergessen, denn die muss alle Beschlüsse am Ende bezahlen."

 

Dabei stehen auch Befürchtungen im Raum, dass die Mütterrente als Finanzierungs-herausforderung langfristig zu höheren Beiträgen in der Rentenversicherung und weniger stark steigenden Renten führen könnte – diese und weitere Faktoren verdeutlicht ein Artikel auf sueddeutsche.de unter Berufung auf die Kritik des Sozialbeirates.

 

Auszahlung erst später

 

Auch wenn die verbesserte Mütterrente wie geplant ab 01.07.2014 gilt und die zusätzlichen Rentenbeiträge ab jetzt rechtmäßig wirksam werden, können die Zuschüsse an 9,5 Millionen Leistungsberechtigte aus technischen Gründen nicht sofort überwiesen werden. Die Auszahlung verzögert sich um einige Monate, „aber spätestens Weihnachten“ (so Carola Reimann, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag) soll das Geld in voller Höhe – also rückwirkend - auf dem Konto sein. 

 

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Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

 

  • Die Mütterrente ist Bestandteil des neuen Rentenpaketes der Großen Koalition, das ab 1. Juli 2014, in Kraft tritt.
  • Betroffen von der Mütterrente sind Mütter, die vor 01.01.1992 Kinder zur Welt gebracht und erzogen haben. Auch wenn sich die Rente namentlich an Frauen richtet, können auch Väter, die Kinder großgezogen haben, unter gewissen Umständen von ihr profitieren.
  • Die Mütterrente schafft eine Annäherung an die Leistungen, welche Mütter zu erwarten haben, die ab 1992 Kinder geboren und erzogen haben. Dadurch wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Eine komplette Gleichstellung ist damit allerdings noch nicht erreicht.
  • Mit Einführung der erhöhten Mütterrente erhalten die betroffenen Mütter nicht mehr nur einen Entgeltpunkt pro Kind für ihre Rente, sondern zwei.
  • Die Finanzierung und einige Effekte, welche die Mütterrente begleiten, waren und sind auf politischer und gesellschaftlicher Ebene der Kritik ausgesetzt.

 

1 Kommentar

Regelmäßiger Autor

...und was sagt Carola Ferstl (n-tv) dazu ... die ist bestimmt nicht bei der SPD Frau (zwinkernd) 1469807_10152086930343276_998306891_n.png