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Long, Short, Put und Call – was versteckt sich hinter den Begriffen?

11.07.2024 14:44

Wer sich für Aktien, Optionen und Warentermingeschäfte interessiert, stößt unweigerlich auf diese Begriffe - hier kommt die Erklärung.

 

Wer Interesse an Aktien, Optionen oder Futures hat, stolpert schnell über die Begriffe Long, Short, Put und Call und ist anfangs oft ratlos. Erfahren Sie mehr. Denn so verwirrend es auf den ersten Blick scheint, so einfach ist es, wenn es erklärt wird. Tatsächlich sind die verschiedenen Begriffe mit der passenden Übersetzung und einfachen Beispielen schnell zu durchschauen.

 

 

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Optionshandel für Einsteiger - der Getreidehandel

 

Das Verständnis für die verschiedenen Fachbegriffe der Finanzwelt fällt oftmals leichter, wenn alltägliche Geschäfte als Beispiel dienen. Vorab kommt hier die Erklärung der grundlegenden Begriffe.

 

  • Option: Das Recht eine Ware oder eine Sache zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen (Kaufoption) oder zu verkaufen (Verkaufsoption). Eine Option ist immer nur ein Recht und keine Pflicht. Der Besitzer einer Option (Optionsinhaber) darf frei entscheiden, ob er bei Fälligkeit von seinem Recht Gebrauch macht, oder ob er die Option verfallen lässt, weil er sein Recht nicht einfordert.
  • Long und Short: Die Begriffe Long (engl. "long" = lang, weit) und Short (engl. "short" = kurz, knapp) stehen in der Finanzwelt für die Käufer- (Long) und Verkäuferposition (Short). Sind Finanzinstrumente wie Aktien oder Derivate gemeint, bezeichnet Long alle Positionen, bei denen der Inhaber von einer Wertsteigerung profitiert. Short steht für Positionen, bei denen ein Wertverlust für den Inhaber vorteilhaft ist.
  • Call: Der Begriff Call steht für eine Kaufoption, also das Recht etwas zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem festgelegten Preis zu kaufen.
  • Put: Der Begriff Put beschreibt eine Verkaufsoption, also das Recht etwas zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem festgelegten Preis zu verkaufen.

 

Long Call

 

Angenommen ein Getreidehändler erwartet im Frühjahr, dass der Getreidepreis bis zum Erntezeitpunkt im Herbst stark gestiegen ist. Er möchte vorsorgen und sich den aktuell niedrigen Getreidepreis sichern. Deshalb kauft (Long) der Getreidehändler eine Kaufoption (Call) für Getreide beim Landwirt gegen Zahlung einer Optionsprämie. Damit hat der Getreidehändler das Recht, das Getreide zur Erntezeit zum vereinbarten Preis zu kaufen. Folgende Szenarien sind möglich:

 

  • Der Getreidepreis ist entgegen der Erwartung des Getreidehändlers gefallen und liegt unter dem in der Kaufoption (Call) vereinbarten Betrag, dem sogenannten Ausübungspreis. Der Getreidehändler übt sein Kaufrecht nicht aus, denn er kann das Getreide günstiger auf dem freien Markt erwerben. Die Ausgaben für die bereits bezahlte Optionsprämie muss er als Verlust hinnehmen.
  • Der Getreidepreis ist gestiegen und liegt über dem in der Kaufoption vereinbarten Betrag. In diesem Fall wird der Getreidehändler von seinem Optionsrecht Gebrauch machen und das Getreide beim Landwirt zum vereinbarten Ausübungspreis kaufen. Einen Gewinn erzielt der Getreidehändler allerdings erst, wenn er das Getreide für einen höheren Betrag als den Ausübungspreis zuzüglich der Prämie veräußern kann.
  • Der Getreidepreis liegt über dem Ausübungspreis der Option zuzüglich der Kosten für die Prämie. Hier wird der Getreidehändler ebenfalls sein Kaufrecht in Anspruch nehmen. In diesem Fall macht er sofort einen Gewinn, denn die Kostenvorteile durch die vereinbarte Kaufoption sind höher als die Prämienkosten.

 

Short Call

 

Während der Getreidehändler von steigenden Getreidepreisen ausgeht, erwartet der Landwirt keine steigenden Preise. Daher sieht er die Chance, über die Prämie für das Optionsrecht einen Gewinn zu erzielen. Deshalb verkauft (Short) der Landwirt dem Getreidehändler eine Kaufoption (Call) gegen eine Optionsprämie. Damit ist der Landwirt verpflichtet, dem Händler zur Erntezeit das Getreide zum vereinbarten Preis zu verkaufen. Zur Fälligkeit der Option sind aus Sicht des Landwirts (Short) folgende Szenarien möglich:

 

  • Der Getreidepreis liegt unter dem Ausübungspreis der Option. Er erhält den Marktpreis zuzüglich des Preises der Optionsprämie. Daher macht er einen Gewinn in Höhe der vereinbarten Prämie.
  • Der Getreidepreis liegt über dem für die Option vereinbarten Ausübungspreis. Der Händler macht von seinem Kaufrecht Gebrauch und der Landwirt muss unter Marktpreis verkaufen. Der Verlust wird über die gezahlte Optionsprämie mehr als ausgeglichen.
  • Der Getreidepreis liegt über dem vereinbarten Ausübungspreis zuzüglich des Preises für die Optionsprämie. In diesem Fall wird der Optionsinhaber ebenfalls sein Kaufrecht einfordern. Der Landwirt muss unter Marktpreis verkaufen und macht Verlust.

 

Long Put

 

Der Landwirt befürchtet, dass der Getreidepreis bis zum Zeitpunkt der Ernte fällt. Deshalb kauft (Long) er vom Getreidehändler eine Verkaufsoption (Put) gegen Zahlung einer Optionsprämie. Damit hat er das Recht, das Getreide zur Erntezeit zum vorher vereinbarten Preis zu verkaufen. Folgende Szenarien sind möglich:

 

  • Der Getreidepreis liegt zum Ausübungszeitpunkt über dem vereinbarten Ausübungspreis. Der Landwirt wird seine Option verfallen lassen, weil er auf dem Markt einen höheren Verkaufspreis erzielt. Er macht einen Verlust in Höhe der gezahlten Optionsprämie.
  • Der Getreidepreis liegt unter dem Ausübungspreis der Option. Der Landwirt nutzt sein Verkaufsrecht aus der Option. Er macht allerdings so lang Verlust, wie der Marktpreis nicht unter dem Ausübungspreis abzüglich der gezahlten Optionsprämie liegt.
  • Der Getreidepreis liegt unter dem vereinbarten Ausübungspreis abzüglich der Optionsprämie. In diesem Fall erzielt der Landwirt durch Ausübung des Optionsrechts einen Gewinn.

 

Short Put

 

Der Getreidehändler dagegen glaubt an steigende Preise. Er verkauft (Short) dem Landwirt eine Verkaufsoption (Put) gegen eine Prämienzahlung. Er ist verpflichtet, das Getreide zum vereinbarten Preis anzukaufen. Die Szenarien zur Optionsfälligkeit:

 

  • Der Getreidepreis ist gesunken und liegt zur Erntezeit unter dem vereinbarten Ausübungspreis. Der Landwirt macht von seinem Verkaufsrecht Gebrauch und der Händler muss das Getreide teurer kaufen als der Markt. Der Händler kann seinen Verlust durch die eingenommene Optionsprämie ausgleichen.
  • Der Getreidepreis liegt unter dem vereinbarten Ausübungspreis abzüglich der Optionsprämie. Der Landwirt nutzt sein Optionsrecht und der Getreidehändler macht Verlust.
  • Der Getreidepreis liegt über dem Ausübungspreis der Option. Der Landwirt lässt die Option verfallen, da er einen höheren Marktpreis erzielen kann. Der Getreidehändler kann die Optionsprämie als Gewinn verbuchen.

 

 

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  • Optionen geben dem Optionsinhaber das Recht, eine Ware oder Sache zu einem festgelegten Preis (Ausübungspreis) zu kaufen oder zu verkaufen.
  • Eine Pflicht, die Option in Anspruch zu nehmen, besteht für den Optionsinhaber nicht, er darf die Option verfallen lassen.
  • Eine Option erwirbt der Käufer durch die Zahlung einer Optionsprämie.
  • Optionen werden in der Regel zu einem festgelegten Zeitpunkt fällig.

 

Sind Sie schon einmal auf die Begriffe gestoßen oder haben Sie vielleicht sogar häufig mit ihnen zu tun? Teilen Sie uns gerne Ihre Erfahrungen mit.

 

 

 

🖊 Übrigens: Wir haben diesen Blogartikel am 20.06.2017 veröffentlicht. Das Datum wird bei Änderungen automatisch aktualisiert – lediglich die Formatierung haben wir nachträglich für Sie optimiert und zusätzlich ein Inhaltsverzeichnis ergänzt.