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Invaliditätsversicherung – Basis-Schutz für Berufstätige und Angehörige

19.10.2017 09:16

Die Invaliditätsversicherung kommt mit bestimmten Einschränkungen als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung infrage.

 

In Deutschland muss laut Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters wegen gesundheitlicher Probleme aus dem Berufsleben ausscheiden. Unter den Ursachen für diese vorzeitige Aufgabe der Berufstätigkeit spielen psychische Erkrankungen und Rückenleiden die Hauptrolle. Aber auch schwere Unfälle, Krebserkrankungen und Herz-Kreislauf-Leiden führen in vielen Fällen dazu, dass Betroffene nicht mehr wie gewohnt arbeiten können. Entweder sind sie nicht mehr oder nur noch in eingeschränktem Umfang in der Lage, ihren bisherigen Beruf auszuüben. Im schlimmsten Fall besteht keine Möglichkeit mehr, überhaupt zu arbeiten.

 

Der Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung deckt dabei nur ein geringes Spektrum ab: Nur wer arbeiten kann und dabei unter sechs Stunden täglich bleibt, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente in geringer Höhe. Dabei gilt der Grundsatz, dass diese Voraussetzung unabhängig von der Art der Tätigkeit erfüllt sein muss. Ohne Absicherung bewirken schwerwiegende und anhaltende gesundheitliche Einschränkungen aus diesen Gründen erhebliche finanzielle Einbußen, ein drastisches Absinken des Lebensstandards und oft auch den sozialen Abstieg.

 

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung – erste Wahl als umfassender Schutz

 

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit ausreichend hoher Versicherungssumme abschließt, erhält beim Eintritt des Versicherungsfalls eine lebenslange Rente, die ausreicht, um finanziell keine hohen Einbußen hinnehmen zu müssen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherte seinen bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

 

Tipp: Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, dass Sie keine Klausel zur abstrakten Verweisung unterzeichnen. Diese gibt dem Versicherungsunternehmen das Recht, die Zahlung mit dem Hinweis zu verweigern, dass Sie eine ähnliche, gut bezahlte Tätigkeit ausüben könnten.

 

Hohe Hürden und Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Versicherungsgesellschaften nehmen nur Personen in eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf, die weder erhebliche gesundheitliche Vorerkrankungen aufweisen noch als besonders gefährlich eingestufte Tätigkeiten ausüben. Dabei sind die Prüfkriterien extrem streng: Schon eine einzige Psychotherapie, die ein Arbeitnehmer in Anspruch genommen hat, führt in der Regel zu einer Ablehnung des Versicherungsantrags. Außerdem ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit hohen Kosten verbunden: Für einen auskömmlichen Versicherungsschutz müssen Sie überschlägig zwischen 1.500 und 2.000 Euro pro Jahr an Prämien veranschlagen.

 

Die Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Aus den zuvor erläuterten Gründen kommt der Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice für viele Verbraucher nicht infrage. Sie müssen allerdings nicht komplett auf eine Absicherung verzichten. Es existieren andere Versicherungsarten, die zumindest einen kleinen Schutz bieten. Dabei handelt es sich um:

 

  • Unfallversicherung
  • Dread Disease-Versicherung
  • Invaliditätsversicherung

 

Die Invaliditätsversicherung als bezahlbare Basis-Absicherung

 

Während die Berufsunfähigkeitsversicherung die Versicherten vor den finanziellen Einbußen schützt, die dadurch entstehen, dass sie ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, versichert die funktionelle Invaliditätsversicherung den Verlust von körperlichen Grundfähigkeiten. Darunter fallen insbesondere die Fähigkeit zu gehen, zu sprechen oder die Hände zu benutzen. Außerdem muss für den Eintritt des Versicherungsfalls in der Invaliditätsversicherung diese Unfähigkeit für mindestens ein Jahr vorliegen und voraussichtlich auch in Zukunft weiter bestehen. Es spielt für diese Versicherungsart keinerlei Rolle, ob der Versicherungsnehmer seinen angestammten Beruf weiter ausüben kann.

Grundsätzlich kommt der Abschluss einer Invaliditätsversicherung für folgende Personenkreise infrage:

 

  • Arbeitnehmer mit hohem beruflichen Unfallrisiko
  • Angehörige anderer, schwer versicherbarer Berufsgruppen, wie zum Beispiel Lehrer oder Schauspieler
  • Menschen mit schweren Vorerkrankungen oder chronischen gesundheitlichen Einschränkungen
  • Ältere Arbeitnehmer

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Tipp: Eine Invaliditätsversicherung lässt sich sogar schon für Kinder abschließen, die naturgemäß noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten können. Experten empfehlen in der Regel diesen Versicherungsschutz, da er eine umfassendere Absicherung bietet als eine Unfallversicherung.

 

Die Leistungen der Invaliditätsversicherung

 

Die Invaliditätsversicherung zahlt im Versicherungsfall entweder einen hohen Einmalbetrag oder eine Rente, solange die Invalidität besteht, notfalls bis ans Lebensende des Versicherten. Manche Invaliditätsversicherungen sehen auch eine Kombination der beiden Leistungsformen vor. Darüber hinaus ist in einigen Policen auch die Erbringung von Assistance-Leistungen bei Invalidität und dadurch verursachter Pflegebedürftigkeit vereinbart.

 

Hinweis: Sie können eine Invaliditätsversicherung auch als Ergänzung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Da für den Eintritt des Versicherungsfalls bei der Invaliditätsversicherung regelmäßig sehr viel strengere Voraussetzungen als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erfüllen sind, weist diese Versicherungsform entsprechende niedrigere Prämien auf. Aus diesem Grund kommt ihr Abschluss auch für Personen infrage, die sich den Berufsunfähigkeitsschutz nicht leisten können oder möchten.

 

Fazit:

 

  • Die Invaliditätsversicherung stellt oft eine gute Absicherungslösung dar, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht infrage kommt.
  • Sie schützt vor den finanziellen Folgen des Verlustes von körperlichen Grundfunktionen.
  • Verbraucher müssen weniger strenge Voraussetzungen für die Aufnahme in einer Invaliditätsversicherung als in eine Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllen.

 

Dieser Artikel dient lediglich der Information und stellt keine Kaufempfehlung dar. Die Consorsbank verfolgt keine werblichen Zwecke. Wenn sie sich dennoch für die für Sie passenden Möglichkeiten interessieren sollten, können Sie gerne hier einen Beratungstermin vereinbaren. Die Blogredaktion übernimmt keine Gewähr und/oder Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität sowie Richtigkeit der Inhalte.