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Insolvente AGs – Wie können Anleger reagieren?

14.07.2020 12:22

Bei einer Insolvenz einer Aktiengesellschaft müssen auch die Investoren bangen – denn: Den Aktien drohen hohe Verluste. Als Anleger sind Ihnen trotzdem nicht die Hände gebunden: Welche Strategie jetzt sinnvoll ist, hängt von der Anlageform ab.

 

Aktuell häufen sich die Meldungen von Firmeninsolvenzen: Von Galeria Karstadt Kaufhof über die Restaurantkette Vapiano bis hin zum Zulieferer Veritas AG bringt der Konjunktureinbruch viele Unternehmen in finanzielle Schieflagen. Doch die Corona-Krise allein muss nicht schuld sein an einer Firmeninsolvenz, wie zuletzt der Bilanzskandal um Wirecard beweist. Selbst vermeintlich aussichtsreiche Aktien können jederzeit an Wert verlieren. Für Anleger heißt es dann, einen kühlen Kopf zu bewahren und alle Möglichkeiten auszuloten. Verkaufen, halten oder Aktiensparplan pausieren? Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Entscheidungen für Ihre Finanzanlagen zu treffen.

 

Was ist eine Insolvenz – und was bedeutet sie für Anleger?

Ein Insolvenzantrag ist für die meisten Unternehmen sicher nicht das Mittel erster Wahl. Manchmal führt aber kein Weg daran vorbei: Wenn eine Firma ihre Kredite nicht mehr bedienen kann und die Überschuldung droht, bleibt in vielen Fällen nur noch die Unternehmensinsolvenz. Die Insolvenzordnung nennt dafür in § 17 bis 19 InsO verschiedene Gründe:

 

  • Es liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor.
  • Die Zahlungsunfähigkeit droht.
  • Es besteht bereits eine Überschuldung.

Für den Fall, dass ein Unternehmen insolvent geht, bedeutet dies nicht automatisch das Aus. Neben der Liquidation besteht noch die Möglichkeit einer Firmensanierung. Eine Auflösung lässt sich im besten Fall verhindern, indem sich beispielsweise ein finanzstarker Käufer für die Firma findet.

 

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Wie kann ich als Sparplan-Inhaber reagieren?

Ihre Wertpapiersparpläne handeln Sie bei der Consorsbank über das elektronische Handelssystem Tradegate. Solange die Aktie eines insolventen Unternehmens bei Tradegate handelbar ist, besteht auch Ihr Sparplan wie bisher weiter – der Ankauf weiterer Anteile ist also technisch möglich und wird durchgeführt. Die Bank kann jedoch angesichts der Insolvenz der Aktiengesellschaft entscheiden, ob sie die Neuanlage eines Sparplans oder den Kauf der Aktie weiterhin anbietet. Als Investor sollten Sie entscheiden, ob Sie den Sparplan weiter ausführen, pausieren oder beenden möchten:

 

1. Pausierung Ihres Aktiensparplans

Der Kauf von Aktienanteilen wird unterbrochen, der bisher erworbene Bestand bleibt bestehen. Eine Sparpause können sie ganz einfach online in der Sparplanübersicht erteilen. Die Klickstrecke ist wie folgt: Einloggen – Konto- und Depotübersicht öffnen –  Sparplan anwählen – Änderungen: Start- und Enddatum eingeben

 

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2. Verkauf von Anteilen aus dem laufenden Aktiensparplan

Sie haben zudem die Möglichkeit, eine reguläre Verkaufsorder über den Konto- und Depotzugang zu erteilen. Den Verkaufserlös erhalten Sie wie gewohnt auf Ihr Verrechnungskonto. Hinweis: Mit diesem Auftrag verkaufen Sie nur die ausgewählten Anteile. Ihr Sparplan wird aber weiter ausgeführt.

 

3. Beendigung (Löschung) des Aktiensparplans ohne Verkauf

Durch Auswahl dieser Option beenden Sie Ihre Ankäufe neuer Anteile. Ihr Bestand bleibt erhalten.

 

4. Beendigung (Löschung) des Aktiensparplans mit Verkauf

Der Kauf von Aktienanteilen wird beendet. Zusätzlich erteilen Sie uns eine reguläre Verkaufsorder über den Konto- und Depotzugang. Den Verkaufserlös schreiben wir anschließend Ihrem Verrechnungskonto gut.

 

Was ist mit anderen Anlageformen?

Ob ETFs, Aktien oder Fondsanteile – bei einer Insolvenz sollten Sie als Anleger überlegt reagieren und den Markt im Blick behalten. Nicht immer ist es ratsam, Werte sofort zu verkaufen. Nach Bekanntgabe einer Firmeninsolvenz weisen Wertpapiere oftmals eine hohe Volatilität auf – neue Meldungen von Übernahmen und Gerüchte können die Aktie nach oben oder nach unten schnellen lassen.

 

Diese Kursentwicklungen können Sie sich für die Schadensbegrenzung zunutze machen:

  • Setzen Sie ein Limit für Ihre Verkaufsorder und steigen Sie bei einem Wert aus, der für Sie akzeptabel ist.
  • Bei Totalverlust bleibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre wertlosen Aktien aus dem Depot ausbuchen zu lassen. Wägen Sie die anfallenden Kosten ab, z. B. für die wertlose Ausbuchung und die Depotführungsgebühr. Bei der Consorsbank ist die Depotführung kostenlos.

Was kann ich mit meinen Aktien machen?

Geht ein Unternehmen in den Konkurs, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass auch der Börsenhandel der Aktien endet. In der Regel kommt es jedoch mit dieser Meldung schnell zu einem enormen Kursverfall. Häufig lässt sich dann noch nicht absehen, ob eine Unternehmensrettung möglich ist. In der Folgezeit ist allerdings mit starken Kursschwankungen zu rechnen. Große Kapitalanleger, wie zum Beispiel Pensionskassen, werden sich aus den Werten zurückziehen. Dies bedeutet meistens einen deutlichen Rückgang der Liquidität. Dennoch sollten Sie nicht grundsätzlich mit dem direkten Verkauf Ihrer Aktien reagieren. Sollte es zu einer Liquidation des Unternehmens kommen, besteht für Aktionäre wenig Hoffnung. Mit dem Verkaufserlös aus der Veräußerung von Rechten, Patenten etc. werden zunächst die Forderungen der Gläubiger bedient. Der Restbetrag geht an die Aktionäre – wobei nach der Auszahlung an die Gläubiger meist kaum viel übrig bleibt. Aus diesem Grund besitzen Aktien häufig eine bessere Rendite.

 

Was ist bei Fonds und ETFs zu beachten?

Wenn Sie in Fonds oder ETFs investiert haben, kommt es darauf an, wie sich das Anlageprodukt zusammensetzt. Insbesondere bei ETFs handelt es sich häufig um breit diversifizierte Anlagen. Es passiert seltener, dass bei einem Standard-Index (z. B. DAX) ein Unternehmen insolvent geht. Wahrscheinlicher ist es, dass eine finanziell angeschlagene Aktiengesellschaft schon früher aus dem Index ausscheidet. Aus diesem Grund stellen einzelne Firmenpleiten für Fonds und ETFs in der Regel kein großes Risiko dar.

 

Verluste steuerlich geltend machen

Totalverluste bei Aktien, die aus einer Insolvenz resultieren, können steuerlich bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro pro Jahr mit Erträgen aus dem Kapitalvermögen ausgeglichen werden. Als Anleger können Sie diesen Anspruch geltend machen.

 

Fazit

  • Eine Firmeninsolvenz stellt Anleger vor große Herausforderungen
  • Verkaufen Sie Wertpapiere nicht unüberlegt, sondern wägen Sie Ihre Möglichkeiten ab – abhängig von der Anlageform
  • Bei Sparplänen gibt es verschiedene Optionen, die Sie bei der Consorsbank über Ihren Konto- und Depotzugang ausführen können
  • Schützen Sie sich vor möglichen Verlusten und richten Sie eine Stop-Loss-Order ein.  (nicht bei Sparplänen möglich)

 

Mussten Sie aufgrund einer Firmeninsolvenz eine Entscheidung über Ihre Anlagen treffen? Dann teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns und unserer Community!

 

Sie interessieren sich für das Thema Wirecard? Lesen Sie mehr in unserem Blog "Bilanzskandal bei Wirecard – Wie geht es weiter?"

 

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

 

 

 

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