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Hausratversicherung: So schützen Sie Ihr Eigentum

05.10.2017 10:36

Wem das eigene Hab und Gut viel wert ist, der sollte über eine Hausratversicherung nachdenken. Mit dieser Police schützen Sie sich vor Verlust und Schäden.

 

Hausratversicherung-Hab und Gut schützen.jpg

 

Mit einer Hausratversicherung schützen Sie Ihr Eigentum. Doch wie sinnvoll ist diese Police genau und welche Leistungen umfasst eine Hausratversicherung? Jeder besitzt zu Hause Sachen, die ihm lieb und teuer sind. Dabei kann es sich um Elektrogeräte, wie zum Beispiel den Flachbildfernseher, um Lieblingskleidung oder auch um das Laminat im Wohnzimmer handeln. Nicht alle Habseligkeiten haben zwangsläufig auch einen hohen materiellen Wert, aber wenn sie beschädigt oder entwendet werden, ist es dennoch oft sehr ärgerlich. Und leider kommen solche Ärgernisse immer wieder vor. Ob austretendes Leitungswasser, Brände oder Einbrüche – die Liste der unvorhergesehenen Ereignisse ist lang. Hier kommt die Hausratversicherung ins Spiel. Diese springt genau in solch exemplarischen Fällen ein und kommt für entstandene Schäden auf. Wenn Sie schon einen immateriellen Verlust erleiden, so macht die Hausratversicherung zumindest den materiellen in Form einer Neuwertentschädigung wieder gut.

 

Wann ist die Hausratversicherung sinnvoll?

 

Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung dann empfehlenswert, wenn Sie sich im Falle von Beschädigungen oder Diebstahl die Neuanschaffung des entsprechenden Hausrats finanziell nicht leisten können oder wollen. Daher gehört eine Hausratversicherung neben der Haftpflichtversicherung im Prinzip zu den Pflichtpolicen. Hinzu kommt, dass sich die Versicherungsbeiträge in der Regel im Rahmen halten. Die Beitragshöhe hängt unter anderem auch davon ab, welche Versicherungssumme Sie wählen. Die Deckungssumme sollte idealerweise dem Neuwert Ihres Hausrats entsprechen. Als Faustregel gilt, dass sich die Versicherungssumme auf 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche belaufen sollte. In einer 90 Quadratmeter großen Wohnung entspricht dies knapp 60.000 Euro. Die jährliche Prämie ist dann sowohl von der Größe der Wohnung als auch vom Wohnort abhängig. Dabei rechnen Versicherungen in kleineren Wohnorten meist mit einem geringeren Risiko als in großen Städten, die genaue Kalkulation ist aber bei jedem Versicherer unterschiedlich.

 Mann mit Fahrrad.jpg

 

Für wen lohnt sich eine Hausratversicherung?

 

Prinzipiell ist der Abschluss einer Hausratversicherung für all diejenigen sinnvoll, die ihr Hab und Gut gegen unterschiedliche Risiken absichern möchten. Dabei muss jeder abhängig von seiner Lebens- und Wohnsituation sowie seinen Besitztümern individuell abwägen, ob er eine Hausratversicherung tatsächlich benötigt. Wer zum Beispiel als Student in einer einfach eingerichteten Wohnung lebt, hat vermutlich wenige Wertsachen und kann auf eine solche Police verzichten. Bei Besitzern von Eigenheimen bewegt sich der Wert des eigenen Hausrates möglicherweise in ganz anderen Dimensionen. Hier wäre ein Verzicht auf eine Hausratversicherung schon beinahe fahrlässig zu nennen.

 

Stellen Sie sich daher folgende Frage: Sind Sie theoretisch finanziell dazu in der Lage, sämtliche notwendigen Gegenstände in Ihrem Haushalt neu anzuschaffen? Beantworten Sie die Frage mit Ja, können Sie auf eine Hausratversicherung verzichten. Falls Sie allerdings nicht dazu in der Lage sind, ist eine Hausratversicherung für Sie die richtige Möglichkeit, um sich gegen Schäden optimal abzusichern. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie großen Wert auf eine qualitativ hochwertige Einrichtung legen. Doch für welche Risiken kommt eine Hausratversicherung bei welchen Gegenständen überhaupt auf?

 

Die Leistungen der Hausratversicherung: Das ist versichert

 

Mit einer Hausratversicherung versichern Sie – wie der Name schon vermuten lässt – Ihren kompletten Hausrat. Zum Hausrat gehören

 

  • Einrichtungsgegenstände (z. B. Möbel, Vorhänge, Bodenbeläge, sofern nicht fest mit dem Haus verbunden),
  • Gebrauchsgegenstände (z. B. Elektro- und Haushaltsgeräte, Kleidung etc.),
  • Wertgegenstände (z. B. Schmuck und Bargeld bis zu einer bestimmten Obergrenze) und
  • Verbrauchsgegenstände (z. B. Nahrungsmittel).

 

Auch geliehene Gegenstände fallen unter den Versicherungsschutz. Dieser gilt im Übrigen für Haus, Wohnung, Garagen, Kellerräume und Terrassen. Damit die Versicherung leistet, müssen folgende Vorkommnisse dem Schaden vorangegangen sein:

 

  • Brand
  • Sturm und Hagel
  • Explosion
  • Blitzschlag (abgedeckt sind die direkten Folgen)
  • Leitungswasser (bestimmungswidriger Wasseraustritt wie z. B. Auslaufen der Waschmaschine)
  • Einbruchdiebstahl bzw. Raub

 

Speziell der letzte Punkt ist hierzulande ein immer häufiger auftretendes Problem. Laut Kriminalstatistik des BKA wird in Deutschland alle 3,5 Minuten eingebrochen. Wie Sie Einbrüche vermeiden und dadurch Ihr persönliches Eigentum schützen können, haben wir hier zusammengestellt.

 

Nicht alles ist versichert

 

Wenn Ihnen also bloß etwas kaputt geht, ist es nicht automatisch versichert und Sie haben keine Entschädigung seitens der Hausratversicherung zu erwarten. Auch bei grober Fahrlässigkeit springt die Versicherung nicht ein. Wenn Sie beispielsweise einen Einbruch durch eine offen gelassene Terrassentür „provozieren“, muss die Versicherung nicht zahlen. Folgende Ereignisse fallen nicht standardmäßig in das Leistungsspektrum einer Hausratversicherung:

 

  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruch
  • Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Hochwasser, Lawinen)

 

Optional können Sie diese Ereignisse mitversichern. Eine Fahrradversicherung kann bei besonders hochwertigen Zweirädern sinnvoll sein. Eine Glasbruchversicherung bietet sich bei hohen Glasfassaden oder Wintergärten an. Mit einer Elementarversicherung, als zusätzlichem Baustein, schützen Sie sich auch gegen sogenannte Elementarschäden wie Hochwasser, Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben. Haben Sie bereits eine Hausratversicherung abgeschlossen, sollten Sie Ihre bestehende Versicherung überprüfen. Ein Vergleich kann sich lohnen. Gegebenenfalls zahlen Sie weniger, wenn Sie eine neue Police abschließen, und bekommen auch noch mehr Leistungen als in Ihrem bisherigen Vertrag vereinbart.

 

Fazit:

 

  • Eine Hausratversicherung ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Habseligkeiten nicht ohne finanzielle Schwierigkeiten ersetzen können.
  • Die Versicherungsbeiträge sind im Verhältnis zur Deckungssumme relativ gering.
  • Die Police deckt standardmäßig Schäden an Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab.
  • Fahrraddiebstahl, Glasbruch und Elementarschäden lassen sich zusätzlich mitversichern.

 

Haben Sie eine Hausratversicherung oder kommt eine solche Police für Sie nicht infrage? Schreiben Sie uns Ihre Meinung zum Thema Hausratversicherung und tauschen Sie sich hier mit anderen Lesern aus.

 

Dieser Artikel dient lediglich der Information und stellt keine Kaufempfehlung oder Beratung dar. Die Consorsbank verfolgt keine werblichen Zwecke. Die Blogredaktion übernimmt damit keine Gewähr und/oder Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität sowie Richtigkeit der Inhalte.

 

2 Kommentare

Enthusiast

Damit man im Schadensfall nicht das Nachsehen hat, empfiehlt es sich, eine Inventarliste mit entsprechenden Kaufbelegen zu haben. Dies betrifft vor allem höherwertige Gegenstände wie z.B. extrem teure Elektronikgeräte, wertvolle Kunstgegenstände, Sammlungen, Schmuck, Bargeld, höherwertige Ausstatungsgegenstände (z.B. Küchenreinrichtung) etc etc..

 

Solange man keine Belege hat, bekommt man im Schadensfall nur pauschalierte Beträge (z.B. 1.000,- bis 2.000,- € für einen Flachbildfernseher), solange man nicht in jedem Einzelfall nachweisen kann, wie teuer die betroffenen Gegenstände wirklich waren. Hat man keine Kaufbelege, kann man auch Fotos anfertigen und zur Not Freunde oder Bekannte als Zeugen benennen.

 

Für teurere Kategorien (Kunstgegenstände, Schmuck, Sammlungen, Bargeld, etc) gibt es Obergrenzen (im "Kleingedruckten"), die sehr schnell erreicht werden. Hier muß man dann besondere Bedingungen mit der Versicherungsgesellschaft vereinbaren.

 

Und da bei Einbruch, Wasserschaden oder Feuer oder Ähnlichem theoretisch auch die Listen und Belege abhanden kommen können, empfiehlt sich die Aufbewahrung einer Kopie/Scan dieser Nachweise außer Haus (z.B. bei Bekannten, Schließfach oder digital in einer Cloud).

 

Viele Grüße JB4711


Moderator

Hallo @jb4711,

 

es freut mich, wenn unsere Blogbeiträge gelesen werden. Noch mehr freut es mich, wenn Mitglieder wertvolle Hinweise ergänzen. So funktioniert eine nützliche Community. Vielen Dank und weiter so.

 

Beste Grüße

 

CB_Petra

Community-Moderatorin