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Finanzielle Zukunftsplanung nach der Hochzeit

05.08.2024 12:11

Nach der Heirat ändert sich für Paare in finanzieller Hinsicht einiges. Wir nennen wichtige Punkte, die zu beachten sind.

 

 

Eine Hochzeit ist nicht billig – im Schnitt gibt ein Paar in Deutschland circa 15.000 Euro für den besonderen Tag im Leben aus. Ein Teil der Ausgaben lässt sich jedoch nach der Eheschließung mit verschiedenen wirkungsvollen Maßnahmen auf Dauer wieder reinholen. Sie müssen lediglich ein paar wichtige Spartipps beachten.

 

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Wahl der Steuerklasse


Der Staat bietet über das Ehegatten-Splitting einen finanziellen Anreiz für eine Heirat. Begünstigt sind vor allem jene Paare, bei denen ein Partner wesentlich mehr als der andere verdient, sowie Familien, bei denen ein Elternteil nicht erwerbstätig ist. Profitieren lässt sich dabei durch die Wahl der Steuerklasse, welche die Steuerlast auf beide Partner verteilt. Der Mehrverdiener wählt dabei Steuerklasse III, der geringer Verdienende Steuerklasse V, wobei der Staat von einem Einkommensverhältnis von 60:40 ausgeht. Vorsicht: Ist dieses Verhältnis anders, kommt es häufig zu Nach- oder Rückzahlungen. Ein Wechsel auf das Modell der Steuerklassen III und V muss mittels eines Antrags auf Steuerklassenwechsel entsprechend beantragt werden – seit 2020 gibt es dabei die Möglichkeit, seine Steuerklasse auch mehrmals im Jahr zu wechseln.

 

Es wird derzeit diskutiert, das Ehegattensplitting – bezogen auf die Kombination der Steuerklassen III und V – abzuschaffen. Aktuell ist die Umsetzung der Reform zum Jahre 2030 geplant – genaueres hierzu können Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums nachlesen.


Verdienen beide Partner gleich viel, bleibt es bei der automatischen Zuordnung in Steuerklasse IV. Hier ist zusätzlich die Anwendung des Faktorverfahrens (Steuerklasse IV/IV mit Faktor) möglich, das einen monatlich wirksamen Splittingfaktor errechnet, der die Steuervorteile bestimmt, ohne dass es zu Nachzahlungen kommt. Der Faktor basiert auf den zu erwartenden Arbeitslöhnen, muss jährlich neu beantragt werden und dient vor allem dem monatlich möglichst zutreffenden Lohnsteuerabzug.

Ein weiterer Vorteil ist, dass sich Verluste des einen Ehepartners, die beispielsweise aus einer Selbstständigkeit heraus entstehen, mit positiven Einkünften des anderen Partners verrechnen lassen.


Gravierend sind die Steuervorteile vor allem auch bei der Erbschaftssteuer: Der Freibetrag für Ehegatten liegt hier bei 500.000 Euro, unter dem das Erbe steuerfrei bleibt. Sind Paare nicht verheiratet, liegt der Steuersatz bei 30 bis 50 Prozent für Beträge über einem Freibetrag von 20.000 Euro. Dabei erbt ein Ehepartner automatisch, wohingegen unverheiratete Paare ein Testament benötigen, um den Hinterbliebenen zu begünstigen.


Freibeträge und Versicherungen


Zinsen und Dividenden sind seit 2023 bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Person steuerfrei. Nach der Heirat können Eheleute also 2.000 Euro gemeinsam nutzen und nach Belieben verteilen. Hat ein Partner beispielsweise einen Teil seines Kapitalfreibetrags übrig, kann er diesen an den Ehegatten abtreten.


Bei Versicherungen, Rechtsschutz- oder Hausratversicherungen sowie Haftpflichtversicherung, können Paare vielfach gemeinsame Policen nutzen und so einiges Geld sparen. Häufig gilt dies auch schon bei Unverheirateten, die in einem Haushalt leben. Viele Gesellschaften bieten eine Option auf kostenlose Höherversicherung an, z.B. bei Hochzeit oder Geburt eines Kindes. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen  gibt es hingegen keinen Partnertarif. Jeder Vertrag ist personenabhängig und auf die individuelle Risikosituation kalkuliert.


Geringfügig Beschäftigte oder nicht Erwerbstätige können beitragsfrei mit in die gesetzliche Krankenversicherung des Partners aufgenommen werden. Dies gilt jedoch nicht bei Privatversicherungen: Hier muss der Abschluss einer eigenen Privatversicherung oder einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung erfolgen.

 

Altersvorsorge

 

Eine Ehe hält bestenfalls ein Leben lang. Dementsprechend sollten Paare die Altersabsicherung gemeinsam angehen und eventuelle Versorgungslücken gemeinsam durch eine Zusatzversicherung schließen. Dies gilt vor allem dann, wenn einer der Partner die Kinder zu Hause versorgt oder nicht in Vollzeit berufstätig ist.
Ist Nachwuchs auf dem Weg, sollten Sie zusätzlich über eine Risikolebensversicherung nachdenken, damit die junge Familie im Falle des Todes eines Elternteils abgesichert ist.

 

Rente

Stirbt einer der Eheleute nach mindestens einjähriger Ehe und hat der andere wenigstens über einen Zeitraum von fünf Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, besteht für den Verbliebenen ein Anspruch auf Witwenrente (25 oder - im Falle des Großziehens von Kindern, Erwerbsminderung oder Erreichen eines bestimmten Alters - 60 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen) sowie auf eventuelle Betriebsrenten. Der Hinterbliebene kann zudem Vermögen aus der Riester-Rente und der Rürup-Rente für Selbstständige erben, sofern solche Verträge abgeschlossen wurden.


Ehevertrag


Grundsätzlich gilt für die Ehe die Regelung der Zugewinngemeinschaft, d. h. alle Anschaffungen, die nach der Hochzeit getätigt werden, sind im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen aufzuteilen. Möchten Sie eine andere Regelung treffen, so bietet sich ein Ehevertrag an. Für diesen sollte ein Paar jedoch einen Anwalt zurate ziehen, denn ist der Ehevertrag lückenhaft, kann das gesamte Vertragswerk ungültig sein.

Bankgeschäfte


So unromantisch es klingt: Bei der Kontoführung sollten die Partner mögliche Krisen bedenken. Hier ist es wichtig ein Konzept zu finden, bei dem beide Partner sich wohl fühlen. Für viele Paare hat sich folgende Vorgehensweise als praktikabel erwiesen: Jeder behält sein eigenes Konto, ein gemeinsames Haushaltskonto dient der Finanzierung von Miete und Urlaub etc. Andernfalls ist es schwierig, nachzuweisen, wem welcher Anteil gehört, da das Finanzamt bei Gemeinschaftskonten grundsätzlich eine Halbierung vornimmt. 


Für Schulden haften Eheleute hingegen nicht automatisch gemeinsam, sondern nur dann, wenn der Ehepartner eine Bürgschaft übernimmt oder ein Darlehensvertrag gemeinsam unterschrieben wird.

Zweitverwertung der Hochzeitsfeier


Immer wieder gibt es Paare, die kurz vor dem großen Tag kalte Füße bekommen. In solchen Fällen heißt es erst einmal, Haltung zu bewahren und das emotionale Chaos zu bewältigen. Aber Hochzeiten sind teuer, denn wenn die kostenintensive Feier ausfällt, ist die Investition futsch. Es stellt sich also die Frage, wie der finanzielle Verlust möglichst gering gehalten werden kann.  Abhilfe können hier entsprechende Websites schaffen, die bereits geplante Hochzeiten verkaufen. Umgekehrt bieten diese auch spontanen Paaren die Möglichkeit, ein Schnäppchen zu machen und eine günstige Feier zu erwerben. 

 

Fazit 


Die Hochzeit bietet zahlreiche (auch finanzielle) Vorteile für Paare. Entscheidend ist nur, sich trotz aller Romantik nach dem schönsten Tag des Lebens mit den finanziellen Aspekten auseinanderzusetzen und aktiv zu werden.

 

 

Wie gestaltet sich die finanzielle Zukunft nach der Ehe am sinnvollsten? Haben Sie weitere Tipps für unsere Leser, die bald den Bund der Ehe eingehen werden?  Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!

 

 

Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Er klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die Blogredaktion übernimmt damit keine Gewähr und/oder Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität sowie Richtigkeit der Inhalte und Darstellungen. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater. 
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