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Jetzt beantragen: Einige Förderprogramme laufen Ende 2020 aus. Außerdem können Sie in diesem Jahr noch Coronahilfen beanspruchen.
In jedem Fall gilt der Grundsatz: Informieren Sie sich am besten rechtzeitig über die Förderbedingungen, damit Ihnen nichts entgeht. Denn manche Gelder erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag vor dem Startschuss Ihres Vorhabens stellen. Die folgende Übersicht zu den wichtigsten Finanzhilfen im Jahr 2020 bietet Ihnen dafür einen guten Anhaltspunkt.
Kaufen, bauen, energetisch sanieren oder altersgerecht umbauen – für nahezu jedes Vorhaben gibt es Fördermittel vom Bund sowie von den Ländern und Kommunen. Im Bereich Wohneigentum erfährt vor allem das Baukindergeld positive Resonanz: Innerhalb des ersten Jahres nach Beginn des Förderprojektes am 18. September 2018 hatten bereits rund 135.000 Familien den Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro je Kind beantragt. Die Bundesregierung stellt für das Programm 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung, die gesamte Laufzeit ist jedoch bis Ende März 2021 begrenzt. Falls Sie sich bis Jahresende noch den Wunsch vom Eigenheim erfüllen, bedeutet das für Sie: Aktuell besteht die Möglichkeit der Förderung, wenn Sie den Antrag fristgerecht einreichen.
Ob Ihre Immobilie förderfähig ist, richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien:
Für die Antragstellung haben Sie dann noch etwas Zeit: Den Zuschuss können Sie ohnehin erst beantragen, nachdem Sie in Ihr neues Heim eingezogen sind. Vergessen Sie jedoch nicht, die Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nach Einzug einzureichen. Die KfW nimmt Anträge über das KfW-Zuschussportal bis spätestens zum 31. Dezember 2023 an.
Die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) läuft für die ersten Ü-20-Photovoltaikanlagen in diesem Jahr aus. Ökostrom-Anlagen erhalten stets nur für 20 Jahre eine gesetzlich garantierte Vergütung. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gab nun in einer Pressemeldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bekannt, dass eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes folgen soll: Damit wolle die Politik ihr Ziel erreichen, bis 2030 insgesamt 65 Prozent des nationalen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken.
Für Betriebe und Start-ups sind vor allem Innovations- und Gründungszuschüsse interessant – hier gibt es für das Jahr 2020 einige Neuerungen.
Am 7. September 2020 war es soweit: Mit „Digital Jetzt“ startete das neue Investitionszuschussprogramm, das den Mittelstand bei der Digitalisierung unterstützt. Bis Ende 2020 bietet der Fördertopf teilnehmenden Firmen eine Summe von 40 Millionen Euro. Doch auch im nächsten Jahr geht es weiter: Das Förderprogramm läuft noch bis ins Jahr 2023.
Das Projekt Horizont 2020 für Forschung und Innovation verfügt über ein Budget von rund 75 Milliarden Euro – das auf den Zeitraum von 2014 bis 2020 ausgelegt ist. Die Förderbereiche sind in drei spannende Themenfelder aufgeteilt:
Um die Folgen der Corona-Krise abzufedern, hat die Bundesregierung weitreichende finanzielle Hilfen beschlossen. Einige davon sind jetzt in die Verlängerung gegangen.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld (KUG) zu beantragen. Grundsätzlich sind die Hilfen jedoch auf zwölf Monate beschränkt. Aufgrund der aktuellen Lage gilt bis Ende 2020 unter bestimmten Voraussetzungen ein verlängerter Zeitraum von bis zu maximal 21 Monaten (längstens bis zum 31. Dezember 2020). Da die Pandemie noch lange nicht ausgestanden ist, hat die Bundesregierung jetzt das neue Beschäftigungssicherungsgesetz auf den Weg gebracht. Diese Regelungen sollen ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten – mit einer längeren Bezugsdauer und einer Verlängerung der Sonderregelungen zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.
Die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Selbstständige und gemeinnützige Organisationen ist jetzt bis 31. Dezember 2020 verfügbar. Das Zuschussprogramm erstattet Ihnen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten, abhängig vom jeweiligen Umsatzeinbruch. Unternehmen erhalten maximal 50.000 Euro pro Monat.
Seit 1. Juli 2020 soll ein reduzierter Umsatzsteuersatz von 16 Prozent (bzw. 5 Prozent ermäßigt) die Kauflaune der Deutschen fördern. Der konjunkturelle Impuls ist jedoch nur bis Ende des Jahres vorgesehen und eine Verlängerung ist bislang nicht geplant. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, größere Anschaffungen noch rechtzeitig für Jahresende zu tätigen. Die Lieferung von Waren muss bis spätestens 31. Dezember erfolgen, ansonsten gilt wieder der bisherige Umsatzsteuersatz von 19 Prozent (bzw. 7 Prozent ermäßigt).
Haben Sie bereits Erfahrungen mit einem Förderprogramm gemacht – ob als Privatperson oder Unternehmen? Berichten Sie uns und der Community davon!
Fazit:
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