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Einkommen, Steuern & Co – was bringt das Milliardenpaket  der Großen Koalition?

11.04.2019 11:28

Die Große Koalition hat für 2019 ein Milliardenpaket auf den Weg gebracht. Nahezu allen Bevölkerungsgruppen bleibt mehr Geld in der Tasche. Den Einkommenszuwächsen stehen nur moderate Ausgabenerhöhungen gegenüber.

 

Mehr Geld für Familien

 

Das Kindergeld erhöht sich ab 1. Juli 2019 um monatlich 10 Euro. Familien bekommen für die ersten beiden Kinder jeweils 204 Euro. Das Kindergeld für das dritte und vierte Kind liegt künftig bei 210 Euro und 235 Euro. Familien erhalten für jedes Kind ein Baukindergeld von jährlich 1.200 Euro, wenn sie im Jahr 2018 eine Immobilie zur Selbstnutzung gekauft oder gebaut haben.

 

Höhere Mütter- und Erwerbsminderungsrente

 

Es gibt mehr Erwerbsminderungsrente. Die Bundesregierung hat die sogenannten Zurechnungszeiten weiter ausgedehnt, damit sich die Abschläge verringern. Diese steigen von 62 Jahren und drei Monaten auf 65 Jahre und acht Monate. Neurentner werden so behandelt, als wären sie bis zum vorgesehenen Renteneintrittsalter erwerbstätig gewesen. Anschließend erhöht sich die Zurechnungszeit monatlich im Gleichklang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter 67. Müttern werden ab 2019 2,5 Rentenpunkte und 2,5 Jahre Erziehungszeit zugesprochen, wenn deren Kinder vor 1992 auf die Welt kamen. Mütter von Kindern mit einem Geburtsdatum nach 1992 erhalten drei Jahre anerkannt. Die Rente pro Kind steigt auf bis zu 16,02 Euro in Westdeutschland und auf bis zu 15,35 Euro in den neuen Bundesländern. Neurentner profitieren sofort von der höheren Mütterrente. Alle anderen Rentner erhalten diese ab Jahresmitte und eine Nachzahlung für das erste Halbjahr.

 

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Steuergeschenke auf breiter Ebene

 

Ab 2019 steigt der Grundfreibetrag auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro bzw. für Ehegatten und eingetragene Lebensgemeinschaften auf 18.336 Euro und 18.816 Euro. Der Höchststeuersatz von 42 Prozent gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 55.961 beziehungsweise 111.922 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro auf 7.620 Euro und auf 7.812 Euro. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens fallen monatlich 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises als Steuern an. Bei Ermittlung der Privatnutzung per Fahrtenbuch halbieren sich die Abschreibung bzw. Leasingkosten. Ab 2019 ist die private Nutzung von Dienstfahrrädern oder E-Bikes, die nicht versichert werden müssen, steuerfrei.

Bei vermieteten Wohnbauten dürfen Sie in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung zusätzlich eine Sonderabschreibung von jährlich 5 Prozent steuermindernd geltend machen, sofern

 

  • die Baukosten unter 3.000 Euro pro Quadratmeter liegen,
  • das Gebäude eine Dekade vermietet wird,
  • der Bauantrag ab dem 31. August 2018 bis 1. Januar 2022 gestellt wurde.

 

Mindestlohn und Hartz-IV-Bezüge

 

Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde und in der Altenpflege in Westdeutschland von 10,55 Euro auf 11,05 Euro und in Ostdeutschland von 10,05 Euro auf 10,55 Euro. Gebäudereiniger erhalten im Westen künftig 10,56 Euro und 10,05 Euro pro Stunde in den neuen Bundesländern. Dachdecker können sich über einen Mindestlohn 2 von 13,20 Euro pro Stunde freuen. Im Baugewerbe liegt der Mindestlohn ab März 2019 je nach Lohngruppe und Region im Bereich von 12,20 Euro bis 15,20 Euro. Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger erhalten künftig monatlich 424 Euro. Bedürftige Ehepartner erhalten je 382 Euro. Der Regelsatz für Kleinkinder, Schüler und Jugendliche erhöht sich um monatlich fünf beziehungsweise sechs Euro.

 

Sinkende Beiträge zur Sozialversicherung

 

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt im neuen Jahr um 0,4 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent. Ab Jahresbeginn 2019 bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Zusatzbeiträge wieder zu gleichen Teilen. Der Beitragssatz bleibt bei 14,6 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz sinkt von 1 Prozent auf 0,9 Prozent. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Kleinselbstständige zahlen ab Anfang 2019 nur noch einen Mindestbeitrag von 171 Euro.

Midijobber dürfen bei weiterhin reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen künftig zwischen 450 Euro und 1.300 Euro verdienen.

 

Moderate Abgabenerhöhungen

 

Folgende Belastungen kompensieren das Milliardenpaket:

Zum einen erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung im Westen ab 1. Januar 2019 auf monatlich 6.700 Euro und im Osten auf monatlich 6.150 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt künftig bei 4.537,50 Euro im Monat. Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist erst ab einem Monatseinkommen von 5.062,50 Euro möglich.

Zum anderen steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose zahlen künftig einen Beitrag von 3,3 Prozent.

 

Fazit:

 

  • Das Milliardenpaket bringt 2019 Entlastungen in nahezu allen Lebensbereichen
  • Davon begünstigt sind Familien, Mütter, Rentner, Arbeitslose und Arbeitnehmer, die Mindestlohn erhalten
  • Im Gegenzug steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung
  • Die Beiträge zur Pflegeversicherung verteuern sich

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