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Ehegattensplitting – Pro und Kontra

24.04.2017 13:22

Zu zweit ist das Leben schöner – mitunter sogar in steuerlicher Hinsicht. Ehegattensplitting ist das Zauberwort.

 

Hochzeitsgeschenk vom Finanzamt?

 

Ihr Partner und Sie hören schon die Hochzeitsglocken läuten? Herzlichen Glückwunsch! Ihre Hochzeit wird sicherlich ein rauschendes Fest. Sie werden sich über die lieben Wünsche Ihrer Angehörigen und Freunde und auch über das eine oder andere Geschenk freuen können. Vielleicht schenkt Ihnen sogar das Finanzamt etwas.

 

Sie haben Ihren Finanzbeamten gar nicht zu Ihrer Hochzeit eingeladen? Das brauchen Sie auch nicht. Sobald Sie verheiratet sind, können Sie das sogenannte Ehegattensplitting nutzen, das bei einigen Paaren zu einem Plus in der Gemeinschaftskasse führt. Was es mit der Einkommensteuerberechnung nach dem Ehegattensplittingtarif auf sich hat, wann sich das Splitting besonders stark auswirkt und welche aktuellen Entwicklungen es gibt, erfahren Sie im Folgenden.

 

Ehegatten-Splitting.jpg

 

Ehegattensplitting: ein Rechentrick mit Folgen

 

Keine Angst – im Unterschied zu manch anderem Steuersachverhalt ist das Grundprinzip des Ehegattensplittings schnell erklärt. Selbst der bedauernswerte Finanzbeamte, der nicht zu Ihrer Hochzeit eingeladen war, muss Ihretwegen keine Überstunden in seiner Amtsstube machen und nicht viel rechnen: Laut Angaben auf den Internetseiten der Bundeszentrale für politische Bildung wird beim Ehegattensplitting zunächst einfach Ihr Einkommen und das Ihres Partners addiert und in einem zweiten Schritt durch zwei dividiert.

 

Auf der Basis dieses Einkommens wird ein Steuerbetrag errechnet, der dann wieder mit zwei zu multiplizieren ist. Sie vermuten einen Taschenspielertrick? Nein, das Vorgehen kann tatsächlich Einfluss auf die Höhe der Steuer besitzen, die Ihr Partner und Sie zahlen müssen. Dies liegt daran, dass der Steuersatz mit der Höhe des Einkommens steigt. Durch das Zusammenrechnen beider Einkommen und das Teilen durch zwei lässt sich ein Ausgleich zwischen den Einzeleinkommen schaffen – Voraussetzung dafür ist, die Ehepartner verdienen nicht in gleicher Höhe.

 

Wann macht sich das Ehegattensplitting besonders positiv bemerkbar?

 

Die Aussagen im vorherigen Absatz deuten schon an, dass der Effekt des Ehegattensplittings von Paar zu Paar unterschiedlich ausfallen kann. Besonders lohnenswert wirkt es sich aus, wenn ein Partner deutlich weniger verdient als der andere oder sogar gar nichts. Auf der anderen Seite ist der Splittingeffekt laut Ausführungen auf dem Portal familien-wegweiser.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kaum oder gar nicht zu spüren, wenn beide Partner ähnlich hohe Einkünfte erzielen.

 

Ist der Splitting-Tarif immer vorteilhaft?

 

Es kann durchaus Situationen geben, in denen die steuerliche Zusammenveranlagung und somit die Nutzung des Ehegattensplittings nicht den gewünschten Effekt – d. h. mehr Geld im Portemonnaie – erzielt. In den vorherigen Ausführungen ist bereits angeklungen, dass bei ähnlich hohen Einkommen beider Partner der Splitting-Effekt kaum oder gar nicht zutage tritt. Darüber hinaus gibt es Konstellationen, in denen sich eher eine Einzelveranlagung lohnen kann. Beispiele hierfür finden Sie in diesem auf focus.de erschienenen Artikel.

 

Bitte beachten Sie dabei auch die Information, dass eine getrennte Veranlagung, wie Sie sie eventuell aus vergangenen Jahren kennen, ab 2013 nicht mehr möglich ist. Wie der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. feststellt, gibt es ab 2013 für Ehepaare nur noch die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten der Besteuerung, nämlich der Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting und der Einzelveranlagung entweder nach dem Grundtarif, mit Witwen-Splitting oder mit Sonder-Splitting.

 

Bei der Einzelveranlagung werden die Einnahmen und Ausgaben laut dem Verein nun jedem Ehepartner exakt zugeschrieben. Um die Ausgaben hälftig aufzuteilen, sei ein Antrag notwendig. Sollten Sie nicht wissen, welche Variante in Ihrem Fall die günstigste ist, lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten. Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit einem Software-Produkt in Eigenregie erledigen, haben Sie mitunter auch die Möglichkeit, Beispielrechnungen für unterschiedliche Veranlagungsformen einzusehen.

 

Aktuelle Entwicklung beim Ehegattensplitting.jpg

 

Aktuelle Entwicklung: Splitting auch für eingetragene Lebenspartner

 

Die Neuregelung der Veranlagungsformen für Ehepaare ist interessant, allerdings nicht die Top-Nachricht in Sachen Ehegattensplitting. Noch etwas Aufsehenerregenderes ist seit Mitte 2013 zu verzeichnen. Viele heterosexuelle sowie gleichgeschlechtliche Paare, die eine eingetragene Lebensgemeinschaft führen, empfanden es als ungerecht, dass Sie das Ehegattensplitting nicht nutzen durften.

 

Das Bundesverfassungsgericht musste entscheiden und erklärte, wie in dieser Pressemitteilung vom 6. Juni 2013 nachzulesen ist, „die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting“ für „verfassungswidrig“. Jubel, Trubel, Heiterkeit – auch deshalb, weil eingetragene Lebenspartner nun mitunter sogar rückwirkend Ihre Ansprüche in Sachen Splitting geltend machen können. Wer erfahren möchte, was nun zu tun ist, findet wichtige Informationen beim Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.

 

Zukunftsmusik: Abschaffung oder Beibehaltung des Splitting-Tarifs?

 

Die Errungenschaft, dass nun auch eingetragene Lebenspartner das Ehegattensplitting nutzen können, täuscht allerdings über eines nicht hinweg: Das Ehegattensplitting ist grundsätzlich relativ umstritten. Erinnern Sie sich noch an die letzte Bundestagswahl im Jahr 2013? Viele Parteien hatten schon Pläne in den Schubladen, wie das Splitting der Zukunft aussehen könnte. Dementsprechend bleibt abzuwarten, wie lange und in welcher Form das Ehegattensplitting noch Bestand haben wird.

 

Sowohl die Verfechter als auch die Gegner des Ehegattensplittings können zahlreiche Argumente für ihre jeweiligen Auffassungen vorbringen. Die Befürworter berufen sich unter anderem darauf, dass das Splitting der gemeinschaftlichen Einheit eines Paares zugute kommt. Denn es gleiche Nachteile aus, die bei Partnern, welche unterschiedlich viel verdienen, durch eine getrennte Veranlagung entstehen könnten.

 

Ein Hauptargument der Gegner ist, dass der Splittingeffekt den weniger gut verdienenden Partner – nicht selten die Frau – davon abhalte, mehr zu arbeiten. Das Arbeiten lohne sich schlichtweg nicht, wenn im Gegenzug zu einem höheren Verdienst der Splittingeffekt wegfalle. Viele weitere Argumente für und gegen das Splitting existieren.

 

Der eine erfreut sich daran, dem anderen bringt es nichts, der nächste möchte es unabhängig vom eigenen Nutzen abschaffen: Das Ehegattensplitting ist manchmal ein rotes Tuch, zum Teil aber auch heiß geliebt. Es wird Steuerpflichtige sicherlich auch in den nächsten Jahren immer mal wieder aufs Neue beschäftigen. Bleiben Sie deshalb up to date, damit Sie immer die für Sie günstigste Veranlagungsform wählen können. 

 

Cortal Consors Blog.png

 

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

 

  • Das Ehegattensplitting schafft einen steuerlichen Ausgleich bei Ehepaaren, bei denen die Einkünfte der einzelnen Partner voneinander abweichen.
  • Die Intensität des Splitting-Effektes variiert: Am stärksten kann er zur Geltung kommen, wenn ein Partner sehr viel weniger als der andere verdient oder gar keine Einkünfte vorzuweisen hat.
  • Es ist immer zu prüfen, welche Veranlagungsform im individuellen Fall die beste Option ist. Neben der Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting existiert für Ehepaare die Möglichkeit der Einzelveranlagung.
  • Auch eingetragene Lebenspartner können mittlerweile vom Ehegattensplitting profitieren.
  • Grundsätzlich ist das Ehegattensplitting umstritten. In der Politik wird immer wieder über eine Neugestaltung oder Abschaffung diskutiert. Bislang konnte sich das Ehegattensplitting allerdings halten.