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Die erste gemeinsame Wohnung

09.02.2016 14:03

Irgendwann stellt sich fast jedes Paar die Frage, ob es zusammenziehen möchte. Neben möglichen, kleineren Konflikt-Themen wie offenen Zahnpastatuben, unterschiedlichen

Einrichtungsvorstellungen und Haaren im Abfluss, sind beim Umzug in die erste gemeinsame Wohnung viele Formalitäten zu beachten, damit nicht unerwartete Spannungen und Streit entstehen.

 

Die wichtigsten Stolpersteine sind dabei Mietverträge, Versicherungen, Rundfunkgebühren sowie Vollmachten. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie hier.

 

Umzug in die gemeinsame Wohnung.jpg

 

Mietverträge


Ziehen die Partner aus ihren eigenen Wohnungen in eine gemeinsame Neue, sollten von Beginn an beide im Mietvertrag stehen. Das ermöglicht zum Beispiel im Falle einer Trennung, dass die andere Partei das Mietverhältnis fortsetzen darf. Zudem haben beide die gleichen Rechte und Pflichten an der Wohnung.

 

Zieht ein Partner beim anderen ein, ist eine nachträgliche Änderung des Mietvertrages sinnvoll. Der Vermieter darf diesen Zuzug lediglich bei gravierenden Bedenken ablehnen, die Aufnahme in den Mietvertrag kann jedoch nur bei einer Übereinkunft aller Beteiligten erfolgen. Vorsicht bei Haustieren: Von Kleintieren wie Nagern, Fischen oder Vögeln abgesehen, ist es ratsam, die Zustimmung des Vermieters vorher einzuholen. Das vermeidet nachträglichen Ärger.


Die gemeinsame Miete sollte inklusive der Nebenkosten ein Drittel des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Ist ein Vermieter aufgrund des jungen Alters eines Paares skeptisch, kann es hilfreich sein, eine elterliche Bürgschaft anzubieten.


Versicherungen


Eine Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung für den gemeinsamen Haushalt ist vollkommen ausreichend. Dazu müssen beide Partner bei der gleichen Adresse gemeldet sein. Lässt sich der jüngere Haftpflichtvertrag umgehend auflösen, gilt für Hausratversicherungen in der Regel eine Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.

 

Nicht vergessen: Der Wert der Police sollte an den gemeinsamen Hausstand angepasst werden, um im Schadensfalle nicht unterversichert zu sein. Bei der Haftpflichtversicherung ist zudem zu beachten, dass gegenseitige Personen- oder Sachschäden üblicherweise nicht mehr übernommen werden, solange es nicht die Zusatzklausel „Regressansprüche“ gibt.


Vollmachten


Sind Paare nicht verheiratet, haben sie im Krankheitsfalle eventuell das Problem, im Krankenhaus vor verschlossenen Türen zu stehen. Gegenseitige Vollmachten wie Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und auch die Befugnis zur Abwicklung von Post- oder Bankgeschäften schaffen hier Erleichterung.

 

Verträge machen im Allgemeinen ebenfalls Sinn. Vor allem damit wesentliche Themen wie der Umgang mit gemeinsamen Anschaffungen oder auch Schulden fixiert sind, um so spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ein Notar ist dabei nur im Falle von Immobilien oder testamentarischen Regelungen erforderlich, wenn der Partner beispielsweise beim Erbe bedacht werden soll.


Das Thema Geld


Geld führt in vielen Fällen zu Streitereien. Dies lässt sich durch klare Absprachen über Kautionszahlung, Mietanteil und Nebenkosten sowie die Aufteilung der Lebensmitteleinkäufe verhindern. Gemeinsame Anschaffungen – die bei fast jedem Umzug für die Grundausstattung notwendig sind – sollten durchdacht sein und gegebenenfalls im Vorfeld klar zwischen dem Paar aufgeteilt werden, ansonsten sind beide Partner zu gleichen Teilen Eigentümer. Je eindeutiger die Absprachen sind, desto weniger mögliches Konfliktpotenzial besteht.


Auch ein Kassensturz vor dem Umzug verhindert Zoff – derjenige, der weniger verdient, sollte ebenfalls einen angemessenen Anteil beisteuern, um nicht in das Gefühl der Abhängigkeit zu geraten.


Im Übrigen gilt ein Paar, das unter einem Dach zusammenwohnt, bei der Berechnung von Hartz 4 oder Sozialhilfe als Bedarfsgemeinschaft, d. h., der solvente Partner hat nach einer Überprüfung seiner finanziellen Mittel eventuell die Pflicht, für die Versorgung und Krankenversicherung des anderen aufzukommen.


Die GEZ erhebt seit 2013 nur noch für jeden Haushalt pauschal einmal Rundfunkgebühren, die Kosten für Paare reduzieren sich damit auf die Hälfte.

 

IG erste gemeinsame Wohnung.jpg


Fazit


Trotz aller Euphorie über das erste gemeinsame Heim tragen feste Absprachen zu unliebsamen Themen, Vollmachten und Verträge zu klaren Verhältnissen bei und verringern das Potenzial für Auseinandersetzungen enorm.