abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Datenschutz: Das sind die wichtigsten Neuregelungen

16.05.2018 15:03

Ab Ende Mai 2018 gilt in der EU eine einheitliche Datenschutzverordnung. Lesen Sie hier mehr.

 

Die Europäische Union vereinheitlicht den Datenschutz in ihren Mitgliedsländern und somit natürlich auch in Deutschland. Dafür hat sie eine neue Verordnung geschaffen, die  EU-DSGVO (EU- Datenschutzgrundverordnung). Damit sind Ihre hinterlegten Daten bei der Consorsbank weiterhin optimal geschützt. Jetzt ist Ihr Mitwirken gefragt: Wir brauchen im Zusammenhang mit der Einführung der  EU-DSGVO Ihre Einwilligung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken. Entscheiden Sie, ob Sie uns diese Einwilligung für Telefon, E-Mail und/oder Web-Tracking geben möchten.

 

DSGVO.jpg

 

Einheitlicher Datenschutz für alle EU-Bürger im digitalen Zeitalter

 

Zugegeben, die Bezeichnung der Neuregelung der EU-DSGVO  ist etwas sperrig, offiziell lautet sie: „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“. Dahinter verbirgt sich ganz einfach die neue EU-weite Regelung des Datenschutzes und -verkehrs, die nun in allen Mitgliedsstaaten gleich ist. Bislang galten zum Teil sehr unterschiedliche Vorschriften in den einzelnen EU-Ländern. Die neue EU-DSGVO  tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

 

Die Neuregelung wurde erforderlich, weil sich die Rahmenbedingungen für den Datenschutz und -verkehr in den letzten Jahren stark verändert haben. Schließlich stammte die bisherige Datenschutzrichtlinie noch aus dem Jahre 1995. Dennoch ist festzustellen, dass viele der neuen Regelungen denen des bislang geltenden deutschen Bundesdatenschutzgesetzes im Grunde entsprechen. Mit der EU-DSGVO ist sichergestellt, dass für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten europaweit die gleichen Regeln gelten. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorschrift den freien Datenaustausch innerhalb der EU.

 

Der Anwendungsbereich der EU-DSGVO

 

Es liegt auf der Hand, dass die europäische Neuregelung zum Datenschutz und -verkehr für alle Unternehmen gilt, die Ihren Sitz in der EU haben. Doch darüber hinaus müssen in bestimmten Fällen auch Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, die Regelungen beachten: Dies gilt zum einen dann, wenn sie eine Niederlassung in einem EU-Mitgliedsland besitzen, zum anderen, wenn der Verarbeitungsvorgang einen Bezug zum EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) aufweist.

 

Die EU-DSGVO schützt alle personenbezogenen Daten. Das sind alle Informationen über eine natürliche Person. Darunter fallen zum Beispiel sämtliche Zuordnungen, die eine natürliche Person erkennbar machen, wie zum Beispiel die folgenden Angaben:

 

  • Vor- und Nachname
  • Wohnadresse
  • Telefonnummer
  • Kontodaten
  • Standortdaten
  • Geburtstag
  • Kfz-Kennzeichen
  • E-Mail-Adresse
  • IP-Adresse

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung

 

Die Consorsbank legt schon seit jeher viel Wert darauf, mit Kundendaten gewissenhaft umzugehen. Aus diesem Grund begrüßen wir die Einführung der EU-DSGVO, die für eine europaweite Vereinheitlichung des Datenschutzes sorgt. Wir bitten Sie um Ihr Einverständnis zu unserer verantwortungsvollen Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung. Auch ohne dieses Einverständnis laufen Ihre Bankgeschäfte natürlich weiter. Selbstverständlich haben Sie jederzeit den vollen Zugriff auf Ihre persönlichen Daten und können bestimmen, in welchem Umfang diese gespeichert werden. 

 


Fazit:

 

  • Die EU-DSGVO gilt ab dem 25. Mai 2018. Sie vereinheitlicht den Datenschutz innerhalb der Europäischen Union und stellt den freien Datenverkehr innerhalb der EU sicher
  • Damit folgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb der EU den gleichen Regeln
  • Wir bitten Sie um Ihr Einwilligung zur Datenverarbeitung durch die Consorsbank für Zwecke der Werbung per E-Mail und/oder Telefon, damit wir Ihnen weiterhin passende Angebote unterbreiten können

 

Hinweis: 

Ihre Einwilligung können Sie im Konto-/Depotzugang  im Bereich "Mein Datenschutz" geben. Hier gelangen Sie zum Login zu Ihrem Konto/Depot.

 

43 Kommentare

Häufiger Besucher

unvollständig -

wo kann man da zustimmen?

 


Häufiger Besucher

Warum soll ich mich weigern, wo ist das Problem? Immerhin handelt es sich um meine Bank und meine Bankverbindung.

 

Das liegt mir deutlich näher als irgend ein sog. soziales Netzwerk oder ein vergleichbarer Firlefanz.


Aufsteiger

Eigentlich ist man doch heutzutage überall "gläsern". Welchen Datenmißbrauch sollte denn die Consorsbank vornehmen?

Als Versicherungsmakler aber auch Verbraucher hat man doch nichts zu "verlieren", denn überall wird über die DSGVO informiert.

Wer sich Facebook oder anderen sozialen Netzwerken ausgeliefert hat, ist viel "schlimmer" dran, wo man mitteilen kann, was man gerade tut oder zu Mittag ißt...


Autorität
Es geht nicht um Datenmissbrauch. Von sozialen Netzwerken halte ich mich fern. Und ich lege auch keinen Wert auf Werbung (m)einer Bank, vor allem nicht per Telefon.

Häufiger Besucher

Ich stimme zu.

 

Dieter Ludwigs


Aufsteiger

Was passiert, wenn ich nicht zustimme. Welche Nachteile habe ich ... oder auch welche Vorteile? Danke für die Information im Voraus. erika-fuma@t-online.de


Häufiger Besucher

Ich stimme nicht zu, was interessiert die Bank welches  Auto fahre oder mein Aurokennzeichen.

 

B.Frohms


Gelegentlicher Besucher

Die DSGVO nutzt den Konzernen. Sie dient dem Zweck kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Markt zu drängen, weil die diese Verordnung nicht oder nur schwer und mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand einhalten können.  Sie sorgt nicht für mehr Datensicherheit. Die Kunden unterschreiben die Datenschutzerklärungen und die Konzerne haben einen Freifahrtschein. Wer nicht mitmacht, wird ausgegrenzt. Das ist ein Eingriff in das freie Unternehmertum und für viele kleine Unternehmen existenzbedrohend.