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Datenschutz: Das sind die wichtigsten Neuregelungen

16.05.2018 15:03

Ab Ende Mai 2018 gilt in der EU eine einheitliche Datenschutzverordnung. Lesen Sie hier mehr.

 

Die Europäische Union vereinheitlicht den Datenschutz in ihren Mitgliedsländern und somit natürlich auch in Deutschland. Dafür hat sie eine neue Verordnung geschaffen, die  EU-DSGVO (EU- Datenschutzgrundverordnung). Damit sind Ihre hinterlegten Daten bei der Consorsbank weiterhin optimal geschützt. Jetzt ist Ihr Mitwirken gefragt: Wir brauchen im Zusammenhang mit der Einführung der  EU-DSGVO Ihre Einwilligung zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken. Entscheiden Sie, ob Sie uns diese Einwilligung für Telefon, E-Mail und/oder Web-Tracking geben möchten.

 

DSGVO.jpg

 

Einheitlicher Datenschutz für alle EU-Bürger im digitalen Zeitalter

 

Zugegeben, die Bezeichnung der Neuregelung der EU-DSGVO  ist etwas sperrig, offiziell lautet sie: „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“. Dahinter verbirgt sich ganz einfach die neue EU-weite Regelung des Datenschutzes und -verkehrs, die nun in allen Mitgliedsstaaten gleich ist. Bislang galten zum Teil sehr unterschiedliche Vorschriften in den einzelnen EU-Ländern. Die neue EU-DSGVO  tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

 

Die Neuregelung wurde erforderlich, weil sich die Rahmenbedingungen für den Datenschutz und -verkehr in den letzten Jahren stark verändert haben. Schließlich stammte die bisherige Datenschutzrichtlinie noch aus dem Jahre 1995. Dennoch ist festzustellen, dass viele der neuen Regelungen denen des bislang geltenden deutschen Bundesdatenschutzgesetzes im Grunde entsprechen. Mit der EU-DSGVO ist sichergestellt, dass für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten europaweit die gleichen Regeln gelten. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorschrift den freien Datenaustausch innerhalb der EU.

 

Der Anwendungsbereich der EU-DSGVO

 

Es liegt auf der Hand, dass die europäische Neuregelung zum Datenschutz und -verkehr für alle Unternehmen gilt, die Ihren Sitz in der EU haben. Doch darüber hinaus müssen in bestimmten Fällen auch Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, die Regelungen beachten: Dies gilt zum einen dann, wenn sie eine Niederlassung in einem EU-Mitgliedsland besitzen, zum anderen, wenn der Verarbeitungsvorgang einen Bezug zum EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) aufweist.

 

Die EU-DSGVO schützt alle personenbezogenen Daten. Das sind alle Informationen über eine natürliche Person. Darunter fallen zum Beispiel sämtliche Zuordnungen, die eine natürliche Person erkennbar machen, wie zum Beispiel die folgenden Angaben:

 

  • Vor- und Nachname
  • Wohnadresse
  • Telefonnummer
  • Kontodaten
  • Standortdaten
  • Geburtstag
  • Kfz-Kennzeichen
  • E-Mail-Adresse
  • IP-Adresse

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung

 

Die Consorsbank legt schon seit jeher viel Wert darauf, mit Kundendaten gewissenhaft umzugehen. Aus diesem Grund begrüßen wir die Einführung der EU-DSGVO, die für eine europaweite Vereinheitlichung des Datenschutzes sorgt. Wir bitten Sie um Ihr Einverständnis zu unserer verantwortungsvollen Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zur werblichen Nutzung. Auch ohne dieses Einverständnis laufen Ihre Bankgeschäfte natürlich weiter. Selbstverständlich haben Sie jederzeit den vollen Zugriff auf Ihre persönlichen Daten und können bestimmen, in welchem Umfang diese gespeichert werden. 

 


Fazit:

 

  • Die EU-DSGVO gilt ab dem 25. Mai 2018. Sie vereinheitlicht den Datenschutz innerhalb der Europäischen Union und stellt den freien Datenverkehr innerhalb der EU sicher
  • Damit folgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb der EU den gleichen Regeln
  • Wir bitten Sie um Ihr Einwilligung zur Datenverarbeitung durch die Consorsbank für Zwecke der Werbung per E-Mail und/oder Telefon, damit wir Ihnen weiterhin passende Angebote unterbreiten können

 

Hinweis: 

Ihre Einwilligung können Sie im Konto-/Depotzugang  im Bereich "Mein Datenschutz" geben. Hier gelangen Sie zum Login zu Ihrem Konto/Depot.

 

43 Kommentare

Autorität
Was ist unter passenden Angeboten zu verstehen? Und was passiert, wenn das Einverständnis nicht gegeben wird?

Aufsteiger

Vorschrift erfüllt, aber nur zum Vorteil von Consorsbank. Der Kunde hat das Nachsehen.

Die OptOut-Methode treibt den Teufel mit dem Belzebub aus. Damit ich der Verwendung meiner Daten widersprechen kann, muss ich der Verwendung von Cookies zustimmen. Damit handle ich mir durch die Hintertüre ein höheres Risiko für Datenmißbrauch ein. Die aktuelle Methode des OptOut sollte dringend zugunsten einer nachhaltigen Lösung geändert werden, die nicht zur Verunsicherung der Browser-Einstellungen zwingt. Noch ist Zeit bis zum Inkrafttreten der Vorschrift.


Autorität

Dieser Blogbeitrag  geht nicht direkt auf den Sinn des Datenschutzgesetzes ein.

Bei jedem Login wird der Sinn aber klarer. Hier wird der Kunde aufgefordert, zuzustimmen, dass die CB Werbung machen darf.

Das Fatale ist: Man kann nur zustimmen, jetzt oder später.

Sofortiger Widerspruch ist nicht vorgesehen, sondern nur dann, wann man zugestimmt hat.

Ob das im Sinne des Gesetzes ist?


Autorität

@erich12

[...] Bei jedem Login wird der Sinn aber klarer. Hier wird der Kunde aufgefordert, zuzustimmen, dass die CB Werbung machen darf.

Das Fatale ist: Man kann nur zustimmen, jetzt oder später. [...]

Versteh ich nicht ganz. Ich habe den Datenschutz-Dialog nach dem Login Bestätigt und seit diesem Zeitpunkt habe ich auf keinem System diesen Dialog mehr gesehen. Welche der Optionen aktiv sind ist für die Bestätigung völlig egal. Die entsprechenden Datenschutz Einstellungen kann man jederzeit unter "Mein Konto & Depot" > "Verwaltung" > "Mein Datenschutz" einsehen und ändern.


Autorität

@immermalanders

Im Gegensatz zu dir habe ich nicht zugestimmt (oder bestätigt).

Ich will auch später nicht zustimmen, ich will gar nicht zustimmen.

Diese Zustimmung ist ja auch freiwillig.

 

Es gibt aber keinen Knopf für : keine Zustimmung.

So bekomme ich jetzt bei jedem Login diesen Dialog , den ich dann wegdrücken muss.

Hast du jetzt meinen letzten Beitrag verstanden?

 

Ist das im Sinne des Gesetzgebers? Meiner Meinung nach nicht.

 

Ich drücke weiterhin die "Fahne" weg.

Bei der CB gibt es andere Dinge, die mich mehr nerven.


Autorität

@erich12

Dann Bestätige doch ohne dass eine der Optionen aktiv ist. Danach wird der Dialog nicht mehr angezeigt. Ohne diese Bestätigung hast der Nutzer keine Entscheidung getroffen und wird bei jedem Login erneut gefragt.

 

Einer Nutzung der personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken kann man schriftlich widersprechen (siehe Datenschutz-Informationen).

 


Community Manager

Hallo @Sigrid_W,

 

gerne habe ich mich zu Ihrer Frage intensiv mit meinen hierfür verantwortlichen Kollegen ausgetauscht.
 

Als Ihr Finanzpartner ist es uns wichtig, Sie stets über Produkte und Services zu informieren, die für Sie wesentlich sind. Als reine Onlinebank lernen wir unsere Kunden vornehmlich über unsere Website kennen. Welche Produkte, Services und Informationen für Sie relevant sind, erkennen wir u.a. anhand der bei uns besuchten Webseiten.

 

Durch die neue EU-DSGVO entscheiden Sie als Kunde, inwieweit diese Wichtigkeit für Sie ebenso besteht. Mit der Zustimmung ist die Auswertung der Websitedaten durch die Consorsbank möglich. Darauf basierend erhalten Sie sortiert für Ihre Belange passende Informationen und Angebote. Diese orientieren sich an den Produkten und Services der Consorsbank, die Sie aktuell nutzen, sowie an den Produktseiten unserer Website, die sie besuchen.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

Michael Herbst
Community Manager


Autorität
Hallo CB_Michael, da kann die Consorsbank nur feststellen, dass mich das Online-Archiv interessiert. Andere Bereiche der Website besuche ich fast ausschließlich, um Fragen anderer Kunden beantworten zu können. 😉