abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Das Steuersystem der Bundesrepublik Deutschland

16.10.2018 11:04

Deutsche Steuern stellen ein komplexes Thema dar, das alle Bürger und Unternehmen betrifft.

 

Das deutsche Steuersystem umfasst insgesamt über 40 Steuerarten. Bei der Besteuerung von natürlichen Personen und Unternehmen gelten die Prinzipien der Steuergerechtigkeit und der daraus folgenden Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Um dies zu erreichen, erfolgt die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Dies impliziert, dass gut verdienende Steuerpflichtige einem höheren Steuersatz unterliegen als Personen mit einem geringeren Einkommen.

 

Steuern.jpg

 

Die wichtigsten Steuerarten

 

Die gesamten Steuereinnahmen der Bundesrepublik Deutschland lagen im Haushaltsjahr 2017 bei rund 675 Milliarden Euro. Dazu tragen die Einkommensteuer in Form von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer sowie die Umsatzsteuer den Löwenanteil bei. Für Unternehmen haben neben der Mehrwertsteuer auch die Gewerbesteuer sowie die Körperschaftsteuer große Bedeutung. Dagegen fallen exotische Steuerarten, wie zum Beispiel die „Alkopopsteuer“, fiskalisch kaum ins Gewicht.

 

Die Einkommensteuer

 

Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte, die natürliche Personen erzielen. Ihre Erhebung findet in verschiedenen Formen statt, für Verbraucher spielen dabei die Lohnsteuer sowie die Kapitalertragsteuer eine wichtige Rolle.

Die Lohnsteuer fällt bei sämtlichen Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit an. Sie basiert in der Regel auf einem Anstellungsverhältnis Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer aus dem Bruttolohn ein und führt sie an das zuständige Finanzamt ab. Dabei ist die Lohnsteuerklasse zu beachten, in die der jeweilige Beschäftigte fällt beziehungsweise, die er ausgewählt hat. Gegenwärtig existieren sechs verschiedene Lohnsteuerklassen, sie weisen die folgenden Merkmale auf:

 

  • Lohnsteuerklasse 1 für alleinstehende Arbeitnehmer, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.
  • Lohnsteuerklasse 2 für Alleinerziehende, da hier ein Freibetrag eingerechnet ist.
  • Lohnsteuerklasse 3 für Ehepaare, deren Gehälter stark unterschiedliche Höhen aufweisen und die sich für das Splitting-Verfahren entscheiden. Dabei wählt der besser verdienende Partner in der Regel die Steuerklasse 3.
  • Lohnsteuerklasse 4 für Verheiratete, die ungefähr gleich viel verdienen.
  • Lohnsteuerklasse 5 wählt der Ehegatte mit dem niedrigeren Verdienst im Splitting-Verfahren.
  • Lohnsteuerklasse 6 kommt zum Tragen, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse hat.

 

Um dem Postulat der Steuergerechtigkeit zu entsprechen ist der Einkommensteuertarif progressiv gestaltet. Dies bedeutet, dass mit steigenden Einkünften auch der Prozentsatz zunimmt, mit dem das Einkommen zu versteuern ist. Diese Steigerung erfolgt bis zum Erreichen des Spitzensteuersatzes, der gegenwärtig bei 42 Prozent liegt. Alleinstehendeab einem Jahreseinkommen in Höhe von 54.950 Euro beziehungsweise 4.580 Euro im Monat und verheiratete Paare ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 109.900 Euro sind davon betroffen. Darüber hinaus fallen Singles, die ein jährliches Einkommen von 260.533 Euro verzeichnen, unter die sogenannte Reichensteuer. Für Ehepaare gilt der doppelte Wert. Hier steigt der Spitzensteuersatz sogar auf 45 Prozent. Eine kürzlich veröffentlichte Studie stellte fest, dass gegenwärtig immerhin 2,99 Millionen Steuerpflichtige den Spitzensteuersatz von 42 beziehungsweise 45 Prozent bezahlen. Dagegen müssen Geringverdiener, deren Einkommen unter dem aktuellen Grundfreibetrag (ab 2018) in Höhe von 9.000 liegt, überhaupt keine Einkommensteuern zahlen. Das Jahreseinkommen von Steuerpflichtigen, die zwischen 9.100 und 9.300 Euro verdienen, unterliegt dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

 

Die Besteuerung von Kapitaleinkünften

 

Auch Dividenden, Zinsen, Kursgewinne und andere Erträge aus Geldanlagen unterliegen der Besteuerung. Allerdings gilt hier eine besondere Regelung: Im Wege des Quellenabzugs führen Banken und andere Finanzorganisationen die Abgeltungssteuer ab. Sie beträgt pauschal 25 Prozent, ist also unabhängig von der Höhe der Kapitaleinkünfte oder den Einkommensverhältnissen des Steuerpflichtigen. Privatpersonen, deren übriges Einkommen mit einem höheren Steuersatz belegt ist, profitieren von dieser Regelung. Um Benachteiligungen von Steuerpflichtigen zu vermeiden, auf deren andere Einkünfte ein geringerer Steuersatz anzuwenden ist, schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit der Erklärung der Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt führt dann einen Ausgleich durch und erstattet die zu viel abgeführten Steuern, sodass das gesamte Einkommen dem anzuwendenden Tarifsatz von weniger als 25 Prozent unterliegt.

 

Steuern bei der Unternehmensgründung

 

Gründer, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, müssen sich ausführlich mit dem Thema Steuern beschäftigen. Auf die Einkünfte beziehungsweise Gewinne ihrer Tätigkeit sind Steuern zu zahlen. Die Steuerart hängt dabei von der Rechtsform des Unternehmens ab. Bei Kapitalgesellschaften (GmbHs und Aktiengesellschaften) fällt Körperschaftsteuer an, bei natürlichen Personen und Freiberuflern Einkommensteuer. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, die von allen Gewerbetreibenden, nicht aber von Freiberuflern zu zahlen ist. Außerdem haben Unternehmer regelmäßig Umsatzsteuer auf die an Kunden verkauften Waren und Dienstleistungen zu erheben. Im Gegenzug können sie die in Eingangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer als gezahlte Vorsteuer in Abzug bringen.

 

Fazit:

 

  • Die Einkommen- und Umsatzsteuer haben das höchste Aufkommen und damit eine entscheidende Bedeutung für die Finanzierung der Staatsausgaben.
  • Der Einkommenssteuertarif ist progressiv gestaffelt, um eine Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
  • Bei einer Unternehmensgründung sind zahlreiche steuerliche Vorschriften zu beachten.

 

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Er klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die Blogredaktion übernimmt damit keine Gewähr und/oder Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität sowie Richtigkeit der Inhalte und Darstellungen.