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Betriebliche Altersvorsorge – das sollten Sie wissen

01.02.2018 13:20

Betriebliche Altersvorsorge stellt eine wichtige Säule für die finanzielle Absicherung des Ruhestands dar.

 

Die betriebliche Altersvorsorge bildet neben der gesetzlichen Rentenversicherung und dem privaten, teilweise in Form einer Riester-Rente geförderten, Sparen die dritte Säule der finanziellen Absicherung des Ruhestands. Arbeitnehmer, die der Pflichtversicherung in der Rentenkasse unterliegen, haben seit 2002 einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge.

 

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Umwandlung von Teilen des Bruttogehalts für die Beitragszahlung

 

Die Leistung der Beiträge zu einer Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt in der Regel durch Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Bruttoentgeldes vom Arbeitgeber in Rentenversicherungsbeiträge umgewandelt. Durch diese Art der Beitragszahlung kommt der Arbeitnehmer alleine für seine betriebliche Altersversorgung auf. Einige Arbeitgeber beteiligen sich jedoch an den Beiträgen in Form von Zuschüssen. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die maximal vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze betragen.

 

Vor – und Nachteile: Nicht für jeden ist eine betriebliche Altersvorsorge lohnend

 

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren. So erweist sich die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber als attraktiv, weil sie auf die umgewandelten Bruttolöhne keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung leisten. So können Lohnnebenkosten reduziert werden. Arbeitnehmer wiederum können mithilfe einer betrieblichen Altersvorsorge Steuern und Sozialabgaben sparen. So leistet der Arbeitnehmer auf seine Prämien zur betrieblichen Altersvorsorge keine Sozialabgaben. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die Auszahlung der Versicherungsleistungen im Ruhestand Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung auslöst. Diese hat der Arbeitnehmer, im Gegensatz zu den Sozialabgaben während seiner aktiven Berufstätigkeit, allein zu tragen.

 

Zudem spart der Arbeitnehmer Steuern, da die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge das zu versteuernde Bruttoeinkommen reduzieren und so geringere Abgaben für Kranken-, Pflege und gesetzliche Rentenversicherung anfallen. So finanziert der Staat die betriebliche Altersvorsorge teilweise mit. Später erfolgt eine Belastung der Auszahlungen der Leistungen mit Einkommensteuern auf dem Weg der nachgelagerten Besteuerung. Doch aufgrund des großen zeitlichen Abstands tritt in der Regel ein erheblicher Steuerstundungseffekt ein. Außerdem ist dann wegen des meist geringeren Gesamteinkommens meist ein niedrigerer Steuersatz anzuwenden. Eben diese Steuerersparnis durch die Reduktion des Bruttoeinkommens durch Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bringt aber auch einen entscheidenden Nachteil: So sinkt das Bruttogehalt des Arbeitnehmers und damit auch die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Jeder Arbeitnehmer sollte daher für sich selbst berechnen, ob die Zusatzrente durch die betriebliche Altersvorsorge die Einbußen bei der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen kann.

 

Die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

 

Über die Art der Anlage entscheidet bei der betrieblichen Altersvorsorge der Vorgesetzte. Der Gesetzgeber sieht hierfür fünf verschiedene rechtliche Gestaltungsformen vor. Dabei handelt es sich um die folgenden Durchführungswege:

 

  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung
  • Direktzusage

 

Nur bei der Direktzusage erfolgt die Beitragszahlung stets durch den Arbeitgeber. Er gibt seinem Beschäftigten eine rechtsverbindliche Zusage auf Versorgungsleistungen im Ruhestand. Dabei sind zwei verschiedene Varianten zu unterscheiden: Die Leistungszusage räumt dem Begünstigten einen Anspruch auf eine monatliche Rentenzahlung in einer bestimmten Höhe ein.

Die beitragsorientierte Zusage umfasst dagegen nur die Verpflichtung, eine bestimmte Prämie für die Altersversorgung aufzubringen. Arbeitgeber müssen für derartige Verpflichtungen aus Direktzusagen eine Pensionsrückstellung in ihrer Bilanz bilden. Darüber hinaus ist es auch möglich, diese Verpflichtungen auf ein externes Versorgungswerk zu übertragen. Außerdem müssen Unternehmen zur Absicherung ihrer Verpflichtungen aus gegebenen Direktzusagen Beiträge zum Pensionssicherungsverein leisten. Dieser übernimmt die Auszahlung der Betriebsrenten, falls der Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz dazu nicht mehr in der Lage sein sollte.

 

Kein automatischer Hinterbliebenenschutz

 

Die Durchführungswege unterscheiden sich hinsichtlich der Absicherung von Hinterbliebenen. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass die Übertragung der Ansprüche auf die Erben im Todesfall teilweise eingeschränkt ist. Deswegen besteht bei einigen Verträgen das Risiko, dass die Hinterbliebenen das angesparte Versorgungskapital nicht in vollem Umfang erhalten, wie dies bei privaten Sparformen der Fall ist. Aus diesem Grund sehen einige Vertragsgestaltungen die Erweiterung der Absicherung um einen Hinterbliebenenschutz vor. Darüber hinaus ist es auch möglich, Leistungen im Falle einer Invalidität des Arbeitnehmers zu vereinbaren.

 

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Die Portabilität der Verträge zur gesetzlichen Altersvorsorge

 

Da ein großer Teil der Arbeitnehmer heute nicht das gesamte Berufsleben bei nur einem Arbeitgeber verbringt, sieht der Gesetzgeber vor, dass Ansprüche auf Altersversorgung beim Wechsel des Unternehmens übertragbar sind. Diese Regelung stellt sicher, dass der Arbeitnehmer seine betriebliche Altersvorsorge ohne Nachteile fortführen kann. Der Mitarbeiter besitzt einen Rechtsanspruch auf Übertragung seiner Altersvorsorge zum neuen Arbeitgeber.

 

Besteht zwischen dem Mitarbeiter und dem neuen Arbeitgeber Einvernehmen, kann der alte Vertrag auf diesen übertragen werden. Dies lehnen jedoch viele Unternehmen ab, weil die Vorgehensweise im Laufe der Jahre zur Verwaltung einer großen Vielzahl von unterschiedlichen Verträgen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften führt. Aus diesem Grund bevorzugen Arbeitgeber regelmäßig die Aufnahme des neuen Mitarbeiters in die bereits existierende Form der Altersvorsorge. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine wertgleiche Zusage erteilen, die den im bisherigen Vertag erworbenen Ansprüchen entspricht.

 

 

Fazit:

 

  • Betriebliche Altersvorsorge kann sich für Arbeitnehmer aufgrund der Spareffekte bei Steuern und Sozialabgaben lohnen.
  • Es existieren fünf verschiedene Durchführungswege der Altersvorsorge, der Arbeitgeber muss zumindest eine Form anbieten.
  • Arbeitnehmer haben das Recht, ihre betriebliche Altersvorsorge beim Wechsel des Arbeitgebers mitzunehmen, ohne dass ihnen Nachteile entstehen.

 

Teilen Sie unseren Lesern in den Kommentaren mit, welche Erfahrungen Sie bereits mit einem Modell der betrieblichen Altersvorsorge gemacht haben!

3 Kommentare

Häufiger Besucher

Hinzuzufügen ist, dass bei der Direktversicherung die Sozialversicherungspflicht 2004 durch das GMG Gesetzt rückwirkend auf bestehende Verträge beschlossen wurde. Damit sanken die versprochenen Renditen gegen null, da die vollen Sozialabgaben von ca. 20% selber zu tragen sind, und dies auch auf Einmalauszahlungen. Dieser Eingriff des Gesetzgebers willkürlich, dazu noch rückwirkend. Jeder auch heute  abgeschlossene Vertrag kann ebenso nachträglich geändert werden bei Geldmangel in irgendwelchen öffentlichen Kassen. Meine Erfahrung, Hände weg von privater Altersvorsorge die vorwiegend selber getragen wird.


Häufiger Besucher

Noch schlimmer wird es, wenn man während der Einzahlung mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung gelegen hat. Dann hat man nämlich keine Beiträge gespart und wird bei der Auszahlung mit dem vollen Satz zur Kasse gebeten. Ärgerlich!!! Rückwirkende Gesetze sind sonst eigentlich nicht zulässig.


Häufiger Besucher

Heute war meine Verhandlung vor dem örtlichen Sozialgericht. Wenn ich beim Landessozialgericht weiterklage, muss ich mit einer Bestrafung wegen Missbrauch rechnen. Das wars. Klagen ist nur noch für die Statistik, ansonsten zwecklos. Wer betriebliche Altersversorgung bezieht, muss mit den Abzügen von z.Z. ca. 18% für die Sozialversicherung leben. Betriebliche Altersversorgung rechnet sich nur für Leute, die während der Einzahlung unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen und so Beiträge sparen. Dann müssen sie aber bei der Auszahlung über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, damit sie dann keine Beiträge zahlen müssen. Das Kunststück schafft leider kaum einer 😞