abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Apples Steuernachzahlungen: Warum will Irland sie nicht?

27.02.2018 09:03

Apple schuldet Irland Steuerzahlungen in Milliardenhöhe. Nun wurde die Nachzahlung von der EU verhängt. Wieso will Irland sie nicht annehmen? Hier erfahren Sie mehr über die Beweggründe.

 

Auf den ersten Blick mutet das Verhalten der irischen Regierung unverständlich an: Sie lehnt es ab, eine Steuernachzahlung des US-amerikanischen Computer-Giganten Apples anzunehmen. Deren Höhe (einschließlich Zinsen) beläuft sich immerhin auf rund 13 Milliarden Euro. Dies stellt eine beachtliche Summe für das kleine Land dar, die dessen Staatshaushalt mit Sicherheit gut gebrauchen könnte. Tatsächlich stecken jedoch nachvollziehbare Gründe hinter dieser Weigerung des irischen Staates.

 

Apple.jpg

 

Eine wichtige Entscheidung mit weitreichenden Folgen

 

Im Sommer 2016 hat die EU-Kommission entschieden, dass die dem Unternehmen Apple vom Staat Irland eingeräumten Steuervergünstigungen unzulässige Beihilfen darstellen und aus diesem Grund zurückgezahlt werden müssen. Als Begründung dieser Einschätzung führte die EU-Kommission die Tatsache an, dass Apple steuerlich in nicht gerechtfertigter Weise bevorzugt wurde. Denn der US-amerikanische IT-Konzern durfte seine Gewinne mit einem Steuersatz versteuern, der deutlich unter einem Prozent lag. Dagegen galten im gleichen Zeitraum für andere Unternehmen Steuersätze in Höhe von 12,5 Prozent. Eine solche Ungleichbehandlung von Firmen ist in der Europäischen Union nicht erlaubt und muss nach der EU-Kommission durch das Nachfordern der Steuerdifferenz rückgängig gemacht werden.

 

Widerstand von Apple und der Republik Irland

 

Die irische Regierung teilt diese Auffassung naturgemäß nicht. Denn durch diese Rückforderung ist der Ruf der Republik Irland als Steuerparadies ernsthaft in Gefahr. Dementsprechend hat die irische Regierung auf das richtungweisende Urteil mit Passivität reagiert: Sie unternahm bis vor Kurzem keinerlei Anstrengungen, das Geld von Apple zurück zu verlangen. Aus diesem Grund ist es nur folgerichtig, dass die EU-Kommission im Herbst 2017 Klage beim EUGH eingereicht hat, um seine Forderung durchzusetzen. In diesem Zusammenhang ließ die EU-Kommissarin Margrethe Vestager verlauten, dass sie zwar Verständnis dafür hat, dass es sich bei der Rückforderung um eine komplexe Angelegenheit handelt. Doch sie betont, dass Mitgliedsstaaten alles daran setzen müssen, faire Wettbewerbsbedingungen in ihren Volkswirtschaften zu gewährleisten. Irland ruft den EUGH an, da es sich in seinen Souveränitätsrechten verletzt sieht. Immerhin bedeutet die Entscheidung der Europäischen Kommissionen einen schweren Eingriff in die Steuerhoheit eines Mitgliedslandes. Auch der US-amerikanische Konzern Apple will diese Entscheidung nicht hinnehmen, sondern geht mit eigenen juristischen Mitteln gegen sie vor. Die EU-Kommission besteht allerdings darauf, dass die in Rede stehende Zahlung dennoch zu leisten ist.

 

Irlands Begründung für die ungewöhnliche Begünstigung von Apple

 

Irland argumentiert, dass die niedrige Besteuerung der Gewinne des iPhone-Herstellers gerechtfertigt war. Denn die EU-Kommission berücksichtigt nach Auffassung der irischen Regierung nicht in ausreichendem Maße, dass die Versteuerung der Ergebnisse von Apple zum größten Teil in den USA erfolgt. Apple unterhält in Irland eine mitarbeiterstarke Präsenz – der Konzern beschäftigt hier insgesamt rund 5.500 Angestellte und damit mehr Mitarbeiter als in allen anderen europäischen Ländern. Nicht nur diese Arbeitsplätze stehen im Risiko, wenn sich die EU-Kommission mit ihrer Auffassung durchsetzen sollte.

 

Das Parlament in Dublin.jpg

Irlands Regierung befürchtet einen Attraktivitätsverlust als Wirtschaftsstandort

 

Die Attraktivität der Grünen Insel als Unternehmensstandort würde mit einem Schlag extrem nachlassen, sodass auch andere namhafte Konzerne mit großer Wahrscheinlichkeit eine Verlegung ihres Sitzes zumindest bedenken werden. Gleichzeitig muss Irland sich mit einem weiteren gravierenden Problem auseinandersetzen: Bei den bislang sehr schleppend und wenig konstruktiv verlaufenden Brexit-Verhandlungen zeichnet sich bislang keine Lösung für das Problem der Grenze zwischen der Republik Irland und dem zum Vereinigten Königreich gehörenden Nordirland ab. Irland befürchtet große wirtschaftliche Einbußen für den Fall, dass es im Zusammenhang mit dem Austritt aus der EU zur Wiedererrichtung einer „hard border“ kommen sollte.

 

Kompromiss in Sicht?

 

Kurz vor dem Jahresende 2017 kam Bewegung in den Streit zwischen der Europäischen Kommission sowie Apple und der Republik Irland. Apple plant, der Aufforderung der EU-Wettbewerbskommissarin nachzukommen, indem es die angemahnte Zahlung leistet. Dabei soll die Überweisung der Steuernachzahlung auf ein Treuhandkonto und nicht auf ein Konto der Republik Irland erfolgen. Mit dieser Vorgehensweise zeigt sich auch der irische Finanzminister Paschal Donohoe einverstanden. Das Geld soll auf diese Weise so lange geparkt werden, bis der EUGH eine endgültige Entscheidung getroffen hat. Apple kündigte an, die entsprechende Überweisung im ersten Quartal 2018 vorzunehmen. Da sich die juristische Auseinandersetzung über diesen Vorgang über viele Jahre hinziehen kann, ergibt sich die Notwendigkeit, den Milliardenbetrag gewinnbringend anzulegen. Gegenwärtig sucht Apple einen unabhängigen Finanzspezialisten, um ihm diese Aufgabe anzuvertrauen.

 

Fazit:

 

  • Erst eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung wird Klarheit darüber bringen, ob Apple Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe an den irischen Staat leisten muss
  • Bis dahin wird die entsprechende Summe auf einem Treuhandkonto liegen
  • Bei dem Konflikt steht die Anziehungskraft des Unternehmensstandorts Irland auf dem Spiel

 

Was halten Sie von der Vorgehensweise Irlands? Teilen Sie anderen Lesern Ihre persönliche Meinung mit!