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Aktien verschenken statt Sparbuch - So funktioniert es

13.08.2021 11:48

Manche erinnern sich noch: Früher waren Sparbücher ein beliebtes Geschenk zu besonderen Anlässen, beispielsweise zum Schulanfang, zur Kommunion oder zur Konfirmation. Die Großeltern oder Eltern übergaben es nicht ohne Hintergedanken: Es sollte ermutigen, regelmäßig Geld zurückzulegen und den vorausschauenden Umgang damit zu lernen. Doch wer aktuell ein Sparbuch verschenken möchte, steht vor dem Problem, dass sich dieses nicht mehr lohnt. Ziehen Sie die Inflationsrate von den extrem niedrigen Sparbuchzinsen ab, kommt unterm Strich sogar ein Verlust heraus.

 

Aktien als Geschenk – langfristige Rendite plus Lerneffekt

 

Aktien als Geschenk haben den Vorteil, dass sie auch in Phasen niedriger Zinsen Renditen abwerfen können. Teilweise fallen die Kursgewinne in solchen Zeiträumen sogar überdurchschnittlich aus. Darüber hinaus gibt es bei manchen Unternehmen zusätzlich eine Gewinnausschüttung in Form einer Dividende. Beides zusammen brachte beispielsweise bei den 30 DAX-Unternehmen in den letzten 20 Jahren eine jährliche Durchschnittsrendite von 8,7 Prozent. Ebenso konnten sich die Renditen über Zeiträume von 5, 10, 15 und 25 Jahren sehen lassen, wie das DAX-Renditedreieck des Deutschen Aktieninstituts zeigt.

Außerdem kommt auch hier, wie beim Sparbuch, der Lerneffekt hinzu: Das Geschenk weckt die Motivation, sich mit den Finanzmärkten auseinanderzusetzen. Und dies tut not in einem Land, in dem nur eine Minderheit Aktien besitzt – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Vermögensbildung.

 

Welche Möglichkeiten gibt es, Aktien zu verschenken?

 

So schön es wäre: Aktien in Papierform scheiden als Möglichkeit aus. Sogenannte effektive Stücke haben nur noch für Sammler eine Bedeutung. In Deutschland wurden sie 2016 für kraftlos erklärt. Somit sind sie nicht mehr direkt handelbar oder über einen Broker zu beschaffen. Heutzutage liegen die Wertpapiere ausschließlich in digitaler Form vor.

Damit Sie am großen Tag etwas überreichen können, bietet sich ein Gutschein an. Falls Sie nicht eigenhändig kreativ werden möchten, gibt es für diese Zwecke beispielsweise spezielle Glückwunschkarte. Doch wie gelangen die eigentlichen Aktien in den Besitz des oder der zu Beschenkenden? Drei Varianten kommen infrage:

  • Sie wollen Ihren minderjährigen Kindern Aktien schenken? Dies geht denkbar einfach – schließlich können Sie als Erziehungsberechtigter ein Depot in deren Namen eröffnen. Und falls die Wertpapiere für Ihre Enkel gedacht sind, beziehen Sie die Eltern kurzerhand mit ein. Mehr zu unserem Junior-Depot.
  • Sie möchten Freunde oder Verwandte beschenken, die noch kein Depot besitzen? In diesem Fall verbinden Sie den Gutschein am besten mit dem Angebot, bei der Eröffnung behilflich zu sein. Übrigens: Besonders attraktiv ist das Trader-Konto der Consorsbank dank der kostenlosen Depotführung. Zudem zahlen Sie für die nächsten 6 Monate 0 Euro pro Online-Order über den Handelsplatz Tradegate.
  • Der oder die zu Beschenkende besitzt ein Depot? Dann können Sie die Aktien erst selbst kaufen und anschließend zu diesem Depot übertragen. Damit der Überraschungseffekt erhalten bleibt, machen Sie das am besten, nachdem Sie den Gutschein überreicht haben. Außerdem brauchen Sie dafür die Zielbank und die Depotnummer. Wichtig: Geben Sie als Verwendungszweck „Schenkung“ an! Ansonsten gilt der Übertrag als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft.

 

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Was ist beim Verschenken von Aktien noch zu beachten?

 

Auch verschenkte Aktien weisen natürlich ein Kursrisiko auf. Die Kursentwicklung hängt vom Gesamtmarkt und der Entwicklung des einzelnen Unternehmens ab. Allerdings ist das Risiko nicht bei allen Werten gleich: Große Standardwerte, etwa die Unternehmen im DAX, schwanken in der Regel weniger als kleine Nebenwerte. Deshalb eignen sie sich insbesondere für Aktieneinsteiger und als Ausgangspunkt den Aufbau eines Portfolios besser.

Ein weiterer Ansatz, das Risiko zu streuen, besteht darin, einen ETF (Exchange Traded Fund) statt Einzelaktien zu wählen. Zur Auswahl stehen neben marktbreiten börsengehandelten Fonds, die etwa den DAX oder den S&P 500 nachbilden, auch Branchen-ETFs. Das Spektrum reicht von Technologie-ETFs bis hin zu Umweltschutz-ETFs. Somit gibt es wie bei Aktien die Möglichkeit, dem Geschenk einen individuellen Touch zu verleihen: Interessiert sich der oder die Glückliche für ein bestimmtes Thema?

Doch ganz gleich, ob Aktien oder ETFs: Behalten Sie beim Verschenken den Charakter als langfristiges Investment im Hinterkopf. Wissen Sie, dass schon in Kürze eine größere Ausgabe geplant ist? In solchen Fällen eignen sich Aktien oder ETFs weniger. Faustregel: Je länger der anzunehmende Anlagezeitraum, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für eine positive Rendite.

 

Bitte beachten sie zudem bei Schenkungen auch die aktuellen Steuersätze.  Bei Schenkungen gelten die gleichen Steuersätze wie bei der Erbschaftssteuer. Je nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Betrages gelten Steuersätze zwischen 7 und 50 Prozent. Vor der Berechnung werden jedoch die Freibeträge abgezogen. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater. 

 

Spielen Sie mit dem Gedanken, Aktien oder einen ETF zu verschenken oder haben Sie es schon einmal gemacht? Teilen Sie uns Ihre Meinung zu diesem Thema als Kommentar mit!

 

Jetzt für 0 Euro handeln!

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Fazit

 

  • In Zeiten niedriger Zinsen eignen sich Aktien besser als Geschenk als ein Sparbuch.
  • Bei Kindern und Jugendlichen wecken sie das Interesse an der Geldanlage.
  • Im Idealfall bilden die Wertpapiere die Basis für die spätere Vermögensbildung.
  • Durch das Verschenken von ETFs lässt sich das Einzelwertrisiko minimieren.
  • Beim Verschenken von Aktien und ETFs ist ein langfristiger Horizont sinnvoll.