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10 Irrtümer über die Europäische Zentralbank EZB – das müssen Sie wissen

08.06.2017 09:54

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist ein wichtiges Organ der Europäischen Union. Die EZB sorgt für Preisstabilität in den Mitgliedsländern und beeinflusst durch ihre Geldpolitik massiv die Wirtschaft. Obwohl die EZB bereits seit 1998 ihren Dienst tut, wissen nur wenige Verbraucher, welche Aufgaben die Zentralbank übernimmt und wie groß ihr Einfluss tatsächlich ist. Die häufigsten Irrtümer über die EZB sind hier aufgelistet.

 

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  1. Die EZB ist für ganz Europa zuständig

Der Einfluss der Europäischen Zentralbank ist auf die Länder innerhalb der Währungsunion beschränkt.  Dänemark, Schweden und Großbritannien (noch sind sie EU-Mitglied), haben ihre Währungen behalten. Sie koordinieren lediglich die eigene Geldpolitik mit den Teilnehmern der Währungsunion. Das gilt auch für Staaten, die den Euro erst einführen, wenn sie die Konvergenzkriterien erfüllt haben. Als Währungsbehörde fungiert die EZB nur für die Staaten, die sich der Währungsunion angeschlossen haben.

 

  1. Die EZB bringt selbst Bargeld aus

Entsprechend der EU-Verträge darf die EZB ebenso wie die nationalen Zentralbanken Geld drucken und in Verkehr bringen. Tatsächlich unterhält die Europäische Zentralbank allerdings keinen Kassenverkehr und arbeitet nicht mit Bargeld. Sie vergibt keine Aufträge zur Herstellung von Bargeld und bringt keine Münzen und Scheine in Umlauf.

 

  1. Die EZB hat keine großen Befugnisse gegenüber den Mitgliedsländern

Auch wenn die Europäische Zentralbank selbst kein Bargeld ausgibt, ist ihr Einfluss groß. Denn sie bestimmt, welches Volumen an Bargeld die einzelnen Mitgliedsländer der Währungsunion ausgeben dürfen. Damit bestimmt sie de facto die Bargeldmenge, die innerhalb der Währungsunion in Umlauf ist. Erst mit Erlaubnis der EZB dürfen die nationalen Zentralbanken Münzen und Scheine herstellen und ausgeben.

 

  1. Die EZB hat nichts mit dem Zahlungsverkehr innerhalb der EU zu tun

Zwar unterhält die Europäische Zentralbank keine Kasse und nimmt weder Bargeld an, noch bringt sie es aus, auf den Zahlungsverkehr innerhalb der Währungsunion hat sie aber einen großen Einfluss. Sie stellt die Zahlungssysteme für Großzahlungen ebenso zur Verfügung wie Systeme für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften.

 

  1. Die EZB hat im Zahlungsverkehr keine Überwachungsfunktion

Tatsächlich zählt die Überwachungspolitik zu den Kernaufgaben der Europäischen Zentralbank. Die EZB legt die Überwachungsstandards für folgende Systeme fest:

 

  • Großbetrags- und Massenzahlungssysteme
  • Zahlungsinstrumente
  • Clearingsysteme
  • Wertpapierabwicklungssysteme
  • Verschiedene Drittdienstleister

 

Im Bereich dieser verschiedenen Infrastrukturen führt die Europäische Zentralbank auch eigene Überwachungsarbeiten durch. Zeigt sich bei der Überprüfung der Einhaltung der Regeln und Standards Handlungsbedarf, führt die EZB die erforderlichen Veränderungen herbei.

 

  1. Die EZB unterhält keine eigenen Währungsreserven

Durch die Übernahmen der Währungsreserven der einzelnen Nationalbanken hat die Europäische Zentralbank eine eigene Währungsreserve aufgebaut. Die Reserve besteht aus:

 

  • US-Dollar
  • Japanischen Yen
  • Gold
  • Sonderziehungsrechten

 

Für die Verwaltung der Währungsreserven gelten folgende Kriterien: Liquidität, Sicherheit, Rentabilität. Die Reihenfolge der Listung der Kriterien entspricht der Priorität.

 

  1. Die EZB macht keine Devisengeschäfte

Die Europäische Zentralbank führt in der Regel zwei Arten von Devisengeschäften aus. Dabei handelt es sich um:

 

  • Kommerzielle Transaktionen sowie Geschäfte wie den Verkauf von Zinserträgen aus der Währungsreserve
  • Devisenmarktinterventionen

 

Die Devisenmarktinterventionen führt die EZB entweder allein als zentralisiertes Geschäft durch oder sie handelt dezentral in Zusammenarbeit mit den anderen nationalen Zentralbanken der Staaten der Währungsunion.

 

  1. Die EZB ist nicht unabhängig

Gemäß EU-Vertragswerk ist die Europäische Zentralbank eine unabhängige Institution. Allerdings ist diese Unabhängigkeit durch die Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgern der EU eingeschränkt. Der Rechenschaftspflicht gegenüber den Einwohnern der Europäischen Union kommt die EZB durch regelmäßige Berichte und Erläuterungen gegenüber dem Europäischen Parlament als Vertretung der Bürger nach. Außerdem erstattet die EZB auch regelmäßig dem Europäischen Rat Bericht. Diese Pflichten sind in den EU-Verträgen sowie in der Satzung der Europäischen Zentralbank festgeschrieben.

 

  1. Die Währungsunion und damit die EZB sind Ideen der 1990er Jahre

Im letzten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts ging alles sehr schnell. 1989 entstand ein neuer Plan für eine Währungsunion, drei Jahre später wurde dieser Punkt im Vertrag über die Europäische Union beschlossen. Im Jahr 1994 entstand das Europäische Währungsinstitut, und nach weiteren vier Jahren nahm die Europäische Zentralbank ihre Arbeit auf. Tatsächlich gab es bereits in den 1970er Jahren Bestrebungen für eine einheitliche Währung in Europa. Der sogenannte „Wernerplan“, den der damalige luxemburgische Premierminister Pierre Werner vorgelegt hat, scheiterte allerdings.

 

  1. Mitglieder des EZB-Rates können nicht entlassen werden

Tatsächlich sind die Hürden sehr hoch gelegt, wenn es darum geht, dass ein Mitglied des Rates der Europäischen Zentralbank seines Amtes enthoben werden soll. Bei schwerwiegenden Gründen steht lediglich der folgende Weg offen:

 

  • Der Rat oder das Direktorium der EZB stellt einen Antrag auf Amtsenthebung.
  • Der Europäische Gerichtshof gibt dem Antragsgesuch statt.

 

Fazit:

 

  • Auch wenn die EZB kein Bargeld ausgibt, ist ihr Einfluss groß.
  • Sie arbeitet allein oder in Absprache mit den nationalen Zentralbanken der anderen Euro-Länder.
  • Die EZB hat keinen Einfluss auf die Nationalbanken der Länder, die den Euro nicht als gemeinsame Währung angenommen haben.

 

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